SUST-Bericht über Rangierunfall in Frauenfeld TG deckt Mängel auf
Ein Abschlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hat Mängel bei der Sicherheit und der Ausbildung eines verunglückten Rangierarbeiters aufgedeckt. Der 30-jährige Mann wurde im September 2025 beim Entkuppeln zwischen zwei Güterwaggons eingeklemmt und tödlich verletzt.
Der am Freitag veröffentlichte Sust-Bericht nennt als Hauptursache des Unfalls, dass der Rangierarbeiter entgegen den Fahrdienstvorschriften nach dem Abkuppeln zwischen zwei Puffern nicht stillstehender Wagen stand.
Die Untersuchung nennt jedoch weitere Faktoren, die zum Unglück beigetragen haben dürften. Der Rangierarbeiter sei unzureichend ausgebildet gewesen und habe über keinerlei praktische Erfahrung im Rangieren von Güterwagen mit Anhängelast verfügt.
Abgekoppelte Waggons prallten zurück
Der Rangierarbeiter war von einer privaten Gleisbaufirma an ein Unternehmen mit eigenem Anschlussgleis zur Bewältigung eines grossen Rangieraufkommens ausgeliehen. Während seines Einsatzes sollte er die Schraubenkupplung zwischen zwei Güterwagen lösen. Da die Kupplung klemmte, drückte die Rangierlokomotive die Wagen leicht zusammen, woraufhin sich die Kupplung mithilfe eines Hammers lösen liess.
Als der Rangierlokführer nach der Meldung «abgehängt» die Bremsen löste und die Lokomotive mit zwei Wagen etwa einen halben Meter vorwärts rollte, trat der Rangierer «in aufrechter Haltung» zwischen die Puffer, wie es im Bericht heisst. Nach rund einem halben Meter Fahrt bremste die Rangierlokomotive unmittelbar ab. Dabei drückten die angehängten Waggons zunächst gegen die Puffer der Lok. Anschliessend bewegten sie sich gemäss Untersuchungsbericht in einem Rückstoss zurück, worauf der Rangierarbeiter zwischen zwei Güterwagen eingeklemmt wurde.
Der Mann erlitt tödliche Brustverletzungen. Trotz Reanimationsmassnahmen und sofortiger Hilfe des Rettungsdienstes starb der Schweizer noch auf der Unfallstelle, teilte damals die Thurgauer Kantonspolizei mit.
Mangel bei Qualifikation
Der Untersuchungsbericht hält weiter fest, dass der Rangierarbeiter in der Kartei seines Arbeitgebers, der ihn auslieh, mit einer Qualifikation geführt wurde, über die er nicht verfügte. Ausserdem wird mangelnde Instruktion herausgestrichen. Eine spezifische und umfassende Ausbildung über den konkreten Einsatz habe nicht stattgefunden. Nachweise über durchgeführte Sicherheitsprüfungen, wie es die entsprechenden Betriebsvorschriften verlangen, lägen ebenfalls keine vor.
Der Bericht hält schliesslich fest: «Die Überwachung der Kompetenzen und der korrekten Arbeitsweise des eingesetzten Personals durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber war unzureichend.»
Firmen setzen Sicherheitshinweise um
Der Bericht der Sust dient zum Zweck, Unfälle zu vermeiden. Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, Schuld und Haftung festzustellen, wie darin steht. Die betroffenen Firmen würden jedoch Massnahmen treffen, die als Sicherheitshinweise im Bericht formuliert wurden.
Es werde nur noch Personal mit einer höheren Qualifikationsstufe eingesetzt, Nachschulungen durchgeführt und die Einhaltung der Vorschriften regelmässig kontrolliert und dokumentiert. (sda)
