Solothurner verurteilt, weil er seine Kaninchen mit Ravioli gefüttert hat
Im Kanton Solothurn ist ein Tierhalter wegen seiner nicht gesetzeskonformen Haltung von Kaninchen verurteilt worden. Wie die «Solothurner Zeitung» schreibt, wurde der Mann mit einer Busse in Höhe von 800 Franken bestraft.
Schon Anfang 2024 stellten die Kontrolleure des Solothurner Veterinärdiensts fest, dass die Ställe nicht artgerecht waren. Bei erneuten Kontrollen im Sommer 2024 hatte sich die Lage kaum verbessert, heisst es in der «Solothurner Zeitung».
Der Mann soll gleich gegen mehrere Vorgaben verstossen haben, wie es im Bericht heisst. So sollen die Kaninchen etwa in zu kleinen Boxen gewesen sein, in welchen es kaum Rückzugsmöglichkeiten gegeben habe. Zudem habe es keine Objekte darin gehabt, an welchen die Tiere hätten nagen können. Auch von verschmutztem Fell der Tiere und feuchtem und schmutzigem Streu ist die Rede.
Weitere Mängel wurden beim Futter festgestellt. Die Kontrolleure hätten den Eindruck gehabt, dass die Mutter von mehreren Jungtieren ungenügend ernährt gewesen sei, schreibt die «Solothurner Zeitung». Aus dem Strafbefehl geht zudem hervor, dass der Mann die Kaninchen mit Ravioli gefüttert haben soll. Dies sei «ungeeignet», heisst es.
Diese Regeln gelten bei der Kaninchenhaltung
Für die Haltung von Kaninchen gibt es in der Schweiz klare Regeln. Wie es beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) heisst, haben die Tiere hohe Ansprüche an Haltung, Umgang und Fütterung.
Für jede Rasse gibt es eine gesetzliche Mindestgrösse für das Gehege. Weiter brauchen sie abgedunkelte Rückzugsorte wie etwa Baumstämme oder Betonröhren. Der Boden muss immer trocken und sauber bleiben, denn Nässe führt häufig zu Pfotenerkrankungen.
Bezüglich der Fütterung empfiehlt das BLV nicht Ravioli, sondern frische Produkte wie Salat, Gräser, Kräuter sowie Gemüse wie Gurken oder Rüebli. Stärkehaltige Futtermittel sowie kalzium- oder oxalreiche Futtermittel sollen nur in kleinen Mengen verfüttert werden. (dab)
