Jail Mail Schweiz – und der Betreiber, der sein Delikt nicht anerkennt
So sucht ein Mann auf der Internetseite Jail Mail Schweiz eine Brieffreundin.
Auf Jail Mail können Häftlinge einen Steckbrief veröffentlichen und angeben, was für einen Kontakt sie suchen. Mehr als 500 Briefkontakte habe er bereits ermöglicht, sagt Betreiber Nick B. zu watson. Gefangene hätten dadurch eine Bezugsperson für ihren Hafturlaub oder sogar eine Wohnung für die Zeit nach der Entlassung gefunden. Manchmal seien Liebesbeziehungen entstanden, obwohl dies offiziell nicht das Ziel sei.
Aktuell sind laut Nick B. etwas über 40 Inserate online. 16 Inhaftierte hätten noch keinen einzigen Brief erhalten, der erfolgreichste Inserent dagegen 34.
Nick B. kennt die Isolation im Gefängnis aus eigener Erfahrung. Während 19 Monaten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sei die Idee gereift, Inhaftierte mit Menschen draussen zu verbinden. Nach seiner Entlassung im Oktober 2021 fand er online das deutsche Jail-Mail-Projekt. Für dieses baute er den Schweizer Ableger auf. Zusammen mit einem ehemaligen Mithäftling gründete den Schweizer Verein und verlagerte die Vermittlung nach Zürich, so, dass die ersten Schweizer Inserate online gehen konnte.
Nun muss er wieder ins Gefängnis, um den Rest seiner Strafe abzusitzen. Wegen «einer Beziehungsgeschichte» werde er dort voraussichtlich ungefähr ein Jahr verbringen, sagt er. Seine grösste Sorge sei, dass ihm die Behörden verbieten könnten, Jail Mail aus dem Vollzug weiterzuführen.
Doch hinter Nicks Geschichte steckt mehr. Gerichtsakten und Behördenauskünfte zeichnen an entscheidenden Stellen ein anderes Bild.
Die Geschichte, die er nicht erzählen will
Das Zürcher Obergericht hat Nick B. rechtskräftig zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung, versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung. 592 abgesessene Tage aus der Untersuchungs- und Sicherheitshaft wurden angerechnet, rechnerisch blieben damit mehr als drei Jahre Vollzug offen, Nick B. rechnet jedoch mit einer vorzeitigen Entlassung.
Als watson ihn fragt, weshalb er ins Vollzugszentrum Bachtel müsse, antwortet er ausweichend. Er akzeptiere das Urteil nur «aus Not», innerlich angenommen habe er es nicht.
Laut Urteil drang Nick B. in die Wohnung des neuen Partners seiner Ex-Freundin ein, zwang sie zurück, würgte, knebelte und fesselte sie. Anschliessend zwang er sie zu sexuellen Handlungen und versuchte, sie zu vergewaltigen. Teile des Übergriffs filmte er gegen ihren Willen.
Er räumte wesentliche Teile des gewaltsamen Ablaufs selbst ein: das Eindringen, Zurückdrängen, Abnahme der Geräte, Fesseln, Knebeln und Filmen. Die sexuellen Handlungen seien jedoch einvernehmlich gewesen, behauptet er bis heute.
Das Obergericht stützte sich nicht allein auf die Aussage der Frau. Es berücksichtigte Nick B.s Teilgeständnisse, rechtsmedizinisch dokumentierte Verletzungen, Kampf- und Blutspuren, Nachrichten sowie Aussagen aus ihrem Umfeld. Einzelne Widersprüche prüfte es und korrigierte Punkte zugunsten von Nick B. Seine Darstellung, die verletzte, gefesselte und verängstigte Frau habe freiwillig sexuelle Handlungen gewollt, verwarf es dennoch als unglaubhaft.
Das Gericht erkannte bei ihm keine wirkliche Reue und keine ausreichende Einsicht, die schwersten Straftaten bestreite er hartnäckig und rechtfertige sein Verhalten. Ein Gutachter sah bei einer künftigen einseitigen Trennung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass Nick B. erneut «aggressiv-destruktiv» gegen seine Partnerin handeln könnte. Eine Persönlichkeitsstörung oder sexuelle Abweichung stellte er nicht fest.
Seine Ex-Partnerin litt laut den im Urteil wiedergegebenen medizinischen Unterlagen noch Jahre später unter einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, Panikattacken, Schlafproblemen und körperlichen Beschwerden. 2023 war sie während mehrerer Wochen in stationärer psychiatrischer Behandlung.
Nick B. Umgang mit seinem Urteil wäre seine persönliche Angelegenheit – hätte er nicht zugleich eine Position, in der er private Kontakte zwischen Gefangenen und Menschen draussen vermittelt.
Was Jail Mail nicht ausweist
Jail Mail veröffentlicht Inserate von Inhaftierten. Wer dem Gefangenen die eigene Adresse nicht bekannt geben möchte, kann die Korrespondenz über den Verein laufen lassen.
B. sagt, die Briefe würden grundsätzlich nicht gelesen. Beim anonymen Verfahren werde der eigentliche Brief jedoch in einem offenen Innenumschlag an Jail Mail geschickt, damit der Verein zusätzliches Material beilegen und ihn weiterleiten könne. In Ausnahmefällen kontrolliere B. auch den Inhalt. Bei einem Problemfall habe er die Korrespondenz gelesen, eine Frau ausserhalb des Gefängnisses kontaktiert und das Inserat des Häftlings entfernt.
Der Verein verarbeitet damit Namen und Adressen und nimmt private Briefe physisch entgegen. B. entscheidet zudem mit, wessen Inserat veröffentlicht und wann ein Profil entfernt wird. Die Schreibenden seien «meistens Frauen», häufig «Helfer-Typen», die sich sozial engagieren wollten oder Mitleid hätten, sagt er.
Was sie in den Inseraten nicht erfahren: weshalb die Person im Gefängnis sitzt. Jail Mail prüft die Delikte nicht, eine Adresse aus dem Gefängnis genüge. Nur wenn jemand mit seiner Tat prahle, werde der Text angepasst. Wer mehr wissen wolle, solle den Inhaftierten selbst fragen, findet Nick B.
«Die Straftat steht bei uns nicht im Vordergrund, sondern der Mensch», sagt der Jail Mail-Betreiber.
«Wirkt unprofessionell»
Dass Kontakte nach draussen die Resozialisierung unterstützen können, bestreitet niemand. Entscheidend ist, wie sie zustande kommen und begleitet werden.
Der Verein team72 vermittelt im Auftrag des Justizvollzugs ebenfalls Kontakte zwischen Freiwilligen und Inhaftierten. Die Anmeldung läuft über den Sozialdienst der Haftanstalt. Der Verein kennt die Schwere der Tat, schult die Freiwilligen laufend und prüft, wer zueinander passen könnte. Die Freiwilligen erfahren, ob jemand wegen eines Gewalt-, Sexual-, Betrugs- oder Betäubungsmitteldelikts einsitzt, und können bestimmte Tätergruppen ausschliessen.
Es reiche nicht, den Inhaftierten selbst nach seinem Delikt zu fragen, sagt Geschäftsführer Claudio Carletti zu watson. Manche erzählten nur «die halbe Wahrheit» oder verharmlosten das Geschehene. Gerade bei Sexualdelikten brauche auch die Person draussen Schutz.
Wenn ein Gefangener Geld verlangt, Geldgeschäfte ausserhalb der Mauern abwickeln lassen möchte, Erwartungen wachsen oder emotionale Abhängigkeiten entstehen, können die Freiwilligen eine Fachperson beiziehen. Romantische Beziehungen sind nicht vorgesehen.
Der Vereinsvorstand ist zudem von der operativen Arbeit getrennt. Niemand soll gleichzeitig über die Regeln bestimmen, die Kontakte vermitteln – oder das Angebot für sich selbst nutzen. Die Rollenverteilung bei Jail Mail wirke «eher unprofessionell», sagt Carletti. «So könnten wir im Auftrag des Justizvollzugs nicht arbeiten.»
Auch internationale Plattformen setzen teils stärkere Grenzen. Die US-Seite WriteAPrisoner weist Delikte und mögliche Entlassungsdaten aus und rät, Angaben über offizielle Quellen zu prüfen. Beim britischen Programm Prisoners’ Penfriends werden Freiwillige geschult, ihre Adressen geschützt und die Briefe über das Programm geleitet.
Nun sucht Nick B. eine Brieffreundschaft
Bei Jail Mail Schweiz laufen die Aufgaben in einem kleinen Kreis zusammen. Eine Kollegin in Deutschland könne Inserate aufschalten und bearbeiten, sagt Nick B. Sein Mitgründer, ein früherer Mithäftling, könne bei Bedarf ebenfalls einspringen. Eine direkte Zusammenarbeit mit einer Opferhilfe oder Fachstelle für Gewaltschutz bestehe nicht.
Für seine Zeit im Bachtel hat er einen Plan. Den «operativen Offline-Teil», also das Weiterleiten der Briefe, könne er seiner Ansicht nach auch hinter Gittern erledigen. Die Website könne seine Kollegin in Deutschland betreuen. Allenfalls wolle er nachfragen, ob er selbst über einen gemieteten Computer darauf zugreifen dürfe. Ein formelles Gesuch habe er noch nicht gestellt.
Das Vollzugszentrum Bachtel äussert sich nicht zu seinem konkreten Vorhaben. Solche Tätigkeiten würden im Einzelfall geprüft, heisst es auf Anfrage. Wichtig sei, dass sie nicht mit den begangenen Delikten zusammenhängen. Ob das Gefängnis bei Jail Mail einen solchen Zusammenhang sieht, gibt es nicht bekannt.
Noch vor seinem Haftantritt hat Nick B. nun sein eigenes Inserat auf Jail Mail veröffentlicht. Als Haftort nennt er bereits das Bachtel, bei den gesuchten Kontakten steht: «egal». Eine «schwierige Situation, schlechte Entscheidungen und unglaubliches Pech» hätten ihn in den Strafvollzug gebracht, schreibt er. Nun hoffe er auf «spannende Briefe».
Weshalb er einsitzen muss, erwähnt er nicht. Stattdessen sucht er unter anderem Kontakt zu Menschen, die sich für Fälle interessieren, bei denen die Justiz «an der Lebenswirklichkeit vorbeigegangen» sei.
Damit ist Nick B. auf Jail Mail zugleich Präsident, Briefvermittler und Inserent. Dass er wegen mehrfacher sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung verurteilt wurde und diese Delikte bis heute bestreitet, erfahren mögliche Briefkontakte in seinem Profil nicht.
*(Name bekannt)
