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Telefon-Preise im Gefängnis: Darum zahlen Schweizer Häftlinge so viel

Teaserbild Gefängnistelefonie-Repo
Telefonieren im Gefängnis ist teuer. Insassen beschweren sich immer wieder über hohe Telefonkosten.Bild: watson/keystone/getty

Das Geschäft mit der Gefängnistelefonie

Inhaftierte in der ganzen Schweiz beschweren sich über zu hohe Telefonkosten, zeigt die Recherche von watson. Verantwortlich dafür, das Problem zu lösen, fühlt sich niemand. Obwohl es letztendlich auch die Steuerzahlenden betrifft.
06.04.2026, 05:2006.04.2026, 07:14

Es ist Abend, Manuel Metz sagt seinen Kindern gute Nacht. Sie erzählen ihm, was sie an diesem Tag im Hort erlebt haben, ob sie sich mit Freunden zum Spielen getroffen haben, was es zum Abendessen gab. Irgendwann verabschieden sie sich. Und dann sind sie plötzlich ganz weit weg. Denn Kinder und Vater trennen dicke Mauern. Metz ist im Gefängnis, er verbüsst eine fünfjährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bostadel im Kanton Zug. Das halbstündige Telefonat hat ihn fast acht Franken gekostet.

Das Telefon ist für den 38-Jährigen wie für viele andere Inhaftierte in der Schweiz das einzige Mittel, im Alltag in direktem Kontakt mit dem eigenen Umfeld zu bleiben. Es ist sein einziger Draht zur Aussenwelt. Und dieser ist teuer. Zwischen 200 und 400 Franken zahlt Metz pro Monat fürs Telefonieren – bei einem monatlichen Entgelt von etwa 400 Franken. Immer wieder muss er sich entscheiden: «Rufe ich jetzt meine Kinder, meine Mutter, mein Geschwister oder einen Freund an?»

Der Kontakt zur Aussenwelt gilt als wichtiger Faktor für die Resozialisierung von Straftäterinnen und Straftätern – und ist rechtlich im Strafgesetzbuch verankert. Über die hohen Telefonkosten und die Telefonanbieter in Schweizer Gefängnissen war bisher aber wenig bekannt. watson hat Gespräche und Korrespondenzen mit Insassen in mehreren Gefängnissen geführt und mit einem Strafrechtsprofessor, dem Direktor einer Justizvollzugsanstalt und Telefonanbietern gesprochen. Dabei zeigte sich: Der Kontakt zu den Angehörigen ist auch eine Frage des Geldes. Dass dieses System die Steuerzahlenden unnötig belasten könnte, mahnt ein Strafrechtsprofessor.

Einstündiges Telefonat kostet über 13 Franken

Anfang Februar verschanzten sich in der Justizvollzugsanstalt Bellechasse im Kanton Freiburg über 30 Insassen in einem Trakt des geschlossenen Vollzugs. Sie bauten Barrikaden, seiften den Boden ein, drohten dem Personal. Ihr Aufstand war in der Schweiz beispiellos. Doch er kam nicht aus dem Nichts: Eine Gruppe von Insassen hatte einige Monate zuvor eine Reihe von Beschwerden beim zuständigen Regierungsrat eingereicht. Ein Punkt darunter: die hohen Telefonkosten.

Auch Niklas Meier* verbüsst seine Haftstrafe im Gefängnis Bellechasse. Am Gefangenenaufstand habe er nicht teilgenommen, sagt er zu watson. Aber auch er ist unzufrieden. Meier telefoniert jede Woche ungefähr eine Stunde, meist mit seiner Mutter, manchmal mit einer Freundin. Dazu kommen Gespräche mit dem Anwalt. Meier hat im vergangenen Jahr über 800 Franken an Telefonkosten bezahlt. Die Abrechnung liegt watson vor.

Was das Telefonieren für ihn bedeutet, erklärt der 46-Jährige so: «Für mich ist das Telefonieren die einzige Möglichkeit, über Persönliches zu sprechen oder darüber, was mich beschäftigt.» Im Gefängnis habe er keine wirklichen Gesprächspartner, sondern eher Zweckbeziehungen. Meiers Mutter kann ihn gesundheitsbedingt nicht besuchen. Eine enge Freundin lebt im Ausland.

Die Kosten bereiten dem Inhaftierten Sorge. «Wenn ich meine Mutter anrufe, kostet mich das 22 Rappen in der Minute.» Telefoniert er eine Stunde mit ihr, zahlt er über 13 Franken. Für Meier ist das fast sein ganzes verfügbares Tagesentgelt. Seine Familie und Freunde unterstützen ihn darum finanziell. «Sonst würde es nicht gehen», so Meier.

Im Schweizer Justizvollzug ist Arbeit für alle Insassen Pflicht. Meier erhält dafür ein maximales Entgelt von 25 Franken pro Tag. Ein Teil davon geht automatisch auf ein Sperrkonto, über 65 Prozent kann er frei verfügen. Das entspricht etwa 320 Franken im Monat. Von diesem Geld bezahlt er neben den Telefonkosten 37 Franken für das Fernsehen, 5 Franken für die Wäsche, einen einmaligen Beitrag für einen Miet-PC ohne Internetzugang sowie für Produkte, die er beim Gefängniskiosk bezieht – etwa Esswaren, Tabak, Hygieneartikel oder Briefmarken.

Etwas ärgert Meier besonders:

«Wir haben 2026. Wenn ich ein Abo bei der Swisscom mit unlimitierten Anrufen mache, dann kostet mich das 50 Franken im Monat.»
Niklas Meier*, Insasse

Anders als Menschen in Freiheit kann Meier aber nicht einfach ein Handy-Abo seiner Wahl abschliessen. Weil Handys in Haftanstalten grundsätzlich verboten sind. Insassen können sich zudem nicht einfach anrufen lassen und damit Telefonkosten sparen – Anrufe sind nur aus dem Gefängnis heraus möglich. Die Telefonanbieter der Insassen legen die Haftanstalten oder Kantone fest. Während Flatrate und Internettelefonie heute Standard sind, gilt in Gefängnissen in der Schweiz in der Regel ein Minutentarif.

Private Anbieter bestimmen den Preis

Wie hoch sind die Telefontarife in Schweizer Gefängnissen im Schnitt? Und welche Player mischen in diesem Markt mit? Antworten auf diese Fragen können weder das Bundesamt für Justiz noch die nationale Konferenz der kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV) oder die Strafvollzugskonkordate, in denen sich die Kantone zusammengeschlossen haben, geben. watson hat darum eine Umfrage unter allen Kantonen durchgeführt und 18 Antworten erhalten.

Die Tarife in Schweizer Gefängnissen bewegen sich grösstenteils im Bereich zwischen 22 und 30 Rappen pro Minute für Anrufe auf Mobiltelefone und 3 und 8 Rappen pro Minute auf Festnetztelefone.

In einigen Gefängnissen gibt es zusätzlich eine Gebühr für den Verbindungsaufbau. So auch in der JVA Bostadel, wo Manuel Metz seine Strafe absitzt. 50 Rappen kostet es ihn jedes Mal, zusätzlich zu den Telefonminuten, wenn er den Hörer in die Hand nimmt – auch wenn niemand abnimmt.

Justizvollzugsanstalt Bostadel
Manuel Metz verbüsst seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt Bostadel im Kanton Zug.Bild: JVA Bostadel

Die Minutenpreise unterscheiden sich zwischen den Kantonen und Anstalten teils deutlich: In der JVA Solothurn kostet ein einstündiges Telefonat auf eine Festnetznummer 1.80 Franken, auf ein Mobiltelefon 5.70 Franken. Im Kanton Jura zahlt ein Insasse für einen Anruf auf ein Festnetztelefon 4.80 Franken, telefoniert er im Mobilnetz, kostet dies 18 Franken. Im Jura zahlt ein Insasse also mehr als das Dreifache von dem in Solothurn, wenn er jemanden aufs Handy anruft.

Bei den Tarifen ins Ausland variieren die Preise noch stärker. Wenn Niklas Meier, der in Bellechasse inhaftiert ist, die Mobilnummer seiner Mutter anwählt, kostet es ihn 19 Rappen mehr in der Minute, als wenn er seine Kollegin in den USA anruft.

Eine Mitsprache bei den Tarifen haben die Justizvollzugsanstalten oder die Behörden in der Regel nicht. Wie hoch die Telefonpreise im Gefängnis sein dürfen, ist nicht reglementiert, bestätigt die Vorsteherin der Konferenz der kantonalen Leitenden Justizvollzug (KKLJV), Romilda Stämpfli, gegenüber watson. Die Preise legen die Anbieter selbst fest.

Mit einer Ausnahme: Nur der Kanton Solothurn gibt auf Anfrage von watson an, dass die Justizvollzugsanstalt Solothurn die Tarife selbst festlegt. Zwei weitere Kantone – Jura und Luzern – geben an, dass sie Mitsprache bei der Preisgestaltung haben.

Die hohen Telefonkosten sind für viele Insassen belastend. So hat die Hälfte der 18 Kantone, die auf die Umfrage von watson geantwortet haben, in ihren Gefängnissen bereits mündliche oder schriftliche Beschwerden wegen der Telefonpreise erhalten.

Neben den Kosten sind auch die Möglichkeiten, zu telefonieren, je nach Anstalt unterschiedlich. Während einige Einrichtungen zeitliche Beschränkungen haben oder ein Telefonat vorab bewilligt werden muss, ist das Telefon in anderen Anstalten ausserhalb der Arbeitszeiten uneingeschränkt zugänglich.

Das Geschäft mit der Gefängnistelefonie

Einige Gefängnisse haben lokale Anbieter verpflichtet, so etwa das Gefängnis Bellechasse, das den Auftrag nach einer Ausschreibung an die Firma Telecomservices vergeben hat. Am häufigsten haben sich die Kantone aber für zwei Anbieter entschieden: Swisscom und Telio. Letzterer ist ein global tätiges deutsches Unternehmen, das sich auf das Geschäft mit der Gefängnistelefonie spezialisiert hat und in Europa als marktführend gilt. In der Schweiz arbeitet ein Drittel der Kantone, die auf die Umfrage von watson geantwortet haben, mit Telio oder dessen Schweizer Tochterfirma Phonio Switzerland zusammen.

Telio ist das «All-inclusive-Angebot» unter der Gefängnistelefonie: Das Unternehmen installiert und wartet die Telefongeräte, entweder als Telefonkabinen oder direkt in den Zellen, und stellt eine Software zur Verfügung, um die Konten der Insassen und die freigegebenen Nummern zu verwalten. Angehörige können online Geld auf das Konto des Insassen laden. Was den Anbieter für Gefängnisse besonders attraktiv macht: Die Gefängnisse zahlen für die Infrastruktur und die Software nichts, der Verwaltungsaufwand ist klein. Wer zahlt, sind nur die Insassen.

Zellen im Gefängnis Witzwil
Zellen und Kochbereich im Gefängnis Witzwil. Bild: watson

Deutsche Medien haben den Anbieter Telio in den vergangenen Jahren bereits für sein Geschäftsmodell kritisiert: etwa wegen dessen Quasi-Monopolstellung, Preispolitik, aber auch wegen Sicherheitslücken. 2017 zog ein Insasse wegen unverhältnismässig hoher Telefonkosten ausserdem bis vor das deutsche Bundesverfassungsgericht, Telio musste in der Folge die Tarife senken.

Die Telefonpreise in der Schweiz seien marktüblich, sagt Telio-CEO Oliver Drews zu watson. Die Tarife für Auslandstelefonate würden teilweise gar günstiger angeboten. Und weiter:

«Die Gefangenentelefonie ist ein schwieriger Markt.»
Oliver Drews, CEO von Telio

Die Anzahl möglicher Kunden sei begrenzt, die Anforderungen an die Telefonsysteme seien höher als bei der gewöhnlichen Telefonie. Jeder Insasse benötige ein virtuelles Telefonkonto, dazu kämen Sicherheitsanforderungen wie die Möglichkeit, Nummern zu sperren oder freizugeben. Für viele Firmen sei das ein Verlustgeschäft. Für Telio, das in 23 Ländern tätig ist, ist es profitabel.

Telefonanlage Gefängnis Witzwil
Diese Einrichtung steht im Gefängnis Witzwil in jeder Zelle, bereitgestellt von Telio.Bild: watson

Dass die Kantone und Anstalten keine Mitsprache bei den Preisen haben, will Drews nicht gelten lassen. Diese könnten sich bei der Ausschreibung schliesslich auch gegen das Angebot entscheiden. «Was wir machen, unterstützt die Resozialisierung der Insassen», betont Drews.

Auch vonseiten der Swisscom heisst es, die Gefangenentelefonie sei ein Nischenmarkt. Die Swisscom bietet neben dem Minutentarif ein Abo-Modell mit Flatrate an: «Die Kunden können entscheiden, ob sie lieber ein Flatrate-Modell oder einen Minutentarif wählen.» Das Flatrate-Modell werde von Gefängnissen kaum nachgefragt. Auch Oliver Drews von Telio sagt: Ein Abo wäre technisch möglich, werde von den Anstalten aber nicht gewünscht.

Häftling in Witzwil
Ein Insasse arbeitet in der Wäscherei der offenen Justizvollzugsanstalt Witzwil.Bild: watson

Balz Bütikofer ist Direktor der offenen Justizvollzugsanstalt Witzwil im Berner Seeland. Das Berner Amt für Justizvollzug hat nach einer Ausschreibung das Unternehmen Telio für die Telefonie in ihren Anstalten verpflichtet. Beschwerden wegen der Telefonkosten in der JVA Witzwil seien ihm keine bekannt, sagt Bütikofer zu watson. Er sieht kein Problem darin, dass Insassen fürs Telefonieren mehr bezahlen als ausserhalb des Gefängnisses. Insassen hätten ein Entgelt aus ihrer Arbeit im Gefängnis, so Bütikofer.

«Wir draussen haben beim Telefonanbieter Wahlfreiheit, das haben die Inhaftierten nicht. Aber sie tragen die Konsequenzen ihres Handelns. Strafvollzug ist mit Nachteilen verbunden.»
Balz Bütikofer, Direktor JVA Witzwil

Wichtig sei, dass ein Angebot bestehe und die Beziehung zur Aussenwelt gepflegt werden könne, so Bütikofer. Zwar fände auch Bütikofer eine Flatrate sinnvoll. «Aber am Ende des Tages muss es für die Anbieter wirtschaftlich sein.»

Kritik von Strafrechtsprofessor

Jonas Weber, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern, kritisiert die hohen Telefonpreise für Gefangene. Hohe Kosten dürften den Kontakt zur Aussenwelt nicht einschränken. Für viele Gefangene sei das Telefonieren ein wesentliches Kontaktmittel. Es sei erwiesen, dass Kontakte zur Aussenwelt und damit auch das Telefonieren wichtige Voraussetzungen für eine gelungene Resozialisierung seien. Die Studienlage sei eindeutig: Die Rückfallwahrscheinlichkeit sinkt, wenn Gefangene mit ihrem Umfeld in Kontakt bleiben. Weber sagt darum:

«Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass Insassen ihre Kontakte zur Aussenwelt möglichst einfach pflegen können.»
Jonas Weber, Strafrechtsprofessor

2025 waren knapp 7000 Menschen in der Schweiz in Haft, 3163 davon im Straf- und Massnahmenvollzug. Der Strafvollzug liegt in der Verantwortung der Kantone. Einige Grundsätze des Strafvollzugs sind aber schweizweit geregelt. So ist etwa das Recht auf Kontakte zur Aussenwelt im schweizerischen Strafgesetzbuch verankert. Insbesondere der Kontakt mit nahestehenden Personen ist gemäss Gesetz zu erleichtern. Auch habe der Strafvollzug «den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen».

Jonas Weber
Jonas Weber ist Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bern. Bild: Universität Bern

Dahinter steht die Idee der Resozialisierung, also das Ziel des Strafvollzugs, dass verurteilte Straftäter und Straftäterinnen nach Verbüssung ihrer Freiheitsstrafe wieder in die Gesellschaft integriert werden. Vor diesem Hintergrund findet Weber es problematisch, dass einige Gefangene Telefongebühren von mehreren hundert Franken bezahlen müssen. Vor allem, wenn in der Aussenwelt günstige Handyabos und gratis Internettelefonie zur Regel geworden sind.

Dass Gefangene für ihre Telefonkosten selbst aufkommen müssen, findet Weber zwar grundsätzlich richtig. Weil Insassen kein Abo abschliessen oder keine Internettelefonie nutzen können, würden ihnen aber erhebliche zusätzliche Kosten entstehen – und dies bei geringeren finanziellen Möglichkeiten. Das widerspreche dem Resozialisierungsziel und dem Normalisierungsprinzip. Weber kritisiert ausserdem: «Gewisse Unternehmen verdienen sehr viel Geld mit diesem Angebot.»

Der Strafrechtsprofessor würde es darum befürworten, wenn Justizvollzugsanstalten einen Teil der Telefonkosten übernehmen würden, sodass diese jenen ausserhalb der Haft entsprechen würden: «Ich denke, dass wir als Gesellschaft besser bedient wären, wenn wir die Zusatzkosten für das Telefonieren übernehmen würden.»

Dass Telefonkosten eins zu eins an die Insassen übertragen werden, bezeichnet er als «kleinkrämerische Kostenabwälzung». Die Justizvollzugsanstalten lagerten einen Teil der Arbeit, die sie erbringen müssten, an externe Firmen aus, so Weber. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, sollten deshalb von den Anstalten getragen werden. Weber sagt:

«Wenn Insassen schneller und besser resozialisiert werden, kommt das die Öffentlichkeit im Endeffekt günstiger.»

Denn was finanziell ins Gewicht falle, seien die Aufenthaltstage im Gefängnis. Diese belaufen sich pro Tag und Insasse auf etwa 300 bis 400 Franken.

«Wir kommen alle wieder zurück in die Gesellschaft»

Gefängnis Wauwilermoos im Kanton Luzern, offener Vollzug. Hier verbüsst Sven Lehmann* seine Haftstrafe, insgesamt sind es zehn Jahre. In wenigen Wochen erwartet ihn eine Haftlockerung, dann wechselt er ins Arbeitsexternat.

«Das Telefon ist der einzige Weg, um mit der Familie und der Aussenwelt zu kommunizieren», sagt er im Gespräch mit watson. Es bedeute aber auch ständigen Stress: «Man muss immer aufs Geld schauen. Die Karte ist schnell leer», sagt Lehmann. Ungefähr 150 Franken gibt der 35-Jährige im Monat fürs Telefonieren aus. «Als ich noch eine Freundin hatte, waren es 200 Franken.» Einige seiner Mitinsassen, etwa jene mit Kindern oder Familie im Ausland, hätten deutlich höhere Ausgaben, erzählt Lehmann.

Der 35-Jährige hat aus seiner Arbeit im Gefängnis monatlich etwa 350 Franken zur Verfügung. Von diesem Geld muss er auch die Ausgaben für den Ausgang und den Hafturlaub decken, die ihm im offenen Vollzug zustehen. «Im offenen Vollzug hat man höhere Ausgaben als im geschlossenen», sagt er. Auch seine Familie schickt ihm monatlich Geld. «Sonst würde es vorne und hinten nicht aufgehen.»

Ein Einzelzimmer in der Container Wohnsiedlung im neuen Erweiterungstrakt des Freien Straffvollzug Wauwilermoos, anlaesslich eines Medienanlass zum Justizvollzug im Kanton Luzern, im Gefaengniss oder  ...
Blick in eine Zelle im Gefängnis Wauwilermoos. Bild: KEYSTONE

Lehmann kann das Gefängnis bald verlassen. Was erwartet ihn, wenn er nach einer mehrjährigen Haftstrafe wieder aus dem Gefängnis entlassen wird? Soziale Kontakte aus dem Gefängnis heraus aufrechtzuerhalten, sei nicht leicht, sagt der Insasse. «Die Beziehungen verändern sich. Der Kontakt wird distanzierter.»

Ähnlich tönt es auch von Manuel Metz. Im Gefängnis verliere man schnell den Anschluss an die Gesellschaft und an das eigene Umfeld. Vor allem die Beziehungspflege mit dem Freundeskreis sei schwierig:

«Freundschaften kann man nicht über Briefpost aufrechterhalten.»
Manuel Metz, Insasse

Metz hat im Gefängnis Bostadel den Verein «Reform25» gegründet. Mit diesem setzt er sich für Anliegen von Gefangenen ein und berät sie in Rechtsfragen. Metz hält fest: «Wir sind froh, dass es überhaupt ein Angebot zum Telefonieren gibt.» Dennoch wünscht er sich andere Regelungen, die das Telefonieren erleichtern würden. Auch mit Blick auf die Zeit nach der Haft: «Wenn jemand aus dem Gefängnis herauskommt, ist jede Unterstützung wichtig», so Metz.

Dass Forderungen von Insassen in der breiten Gesellschaft und politisch gemeinhin auf wenig Verständnis stossen, ist Metz bewusst. «Viele denken, dass Häftlinge im Gefängnis verschmoren sollen», sagt er. Auch er ist der Meinung, dass ein Gefängnisaufenthalt einschneidend sein soll: «Freiheitsentzug soll eine Strafe und kein Luxusaufenthalt sein.» Es gebe aber gesetzliche Vorgaben, wie mit Gefangenen umgegangen werden müsse. Und es sei zu kurzfristig gedacht, wenn die Resozialisierung deswegen vernachlässigt werde. «Diese Leute kommen nachher alle wieder in die Gesellschaft.»

* (Name geändert)

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41 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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ursus3000
06.04.2026 06:49registriert Juni 2015
Wer in der Schweiz 5 Jahre einsitzen muss, sollte nicht jammern. Der hat schon einige Chancen nicht genutzt
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Bärner728
06.04.2026 06:11registriert Juni 2020
Wenn ich aus einem Hotelzimmer telefoniere, wird auch pro Minute abgerechnet. Der grosse Unterschied ist, ich bezahle mein Hotelzimmer selber.
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Derpsie
06.04.2026 07:36registriert November 2017
Huiuiuiui Wie es bei den Kommentaren die "hängt sie höher" Mentalität vorherrscht.

Es sollte im Interesse der Allgemeinheit das diese Menschen nach dem Absitzen der Haftstrafe möglichst grosse Chancen haben den Anschluss zu finden. Das spart, wie im Beitrag erwähnt, langfristig Kosten. Dazu gehört ein Netzwerk welches halt nur durch die regelmässige Aufrechterhaltung wie durch Telefonate gewährt wird.
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