Das Coronavirus hält die Schweiz weiter in Atem. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch nun neue Massnahmen beschlossen. Das sind die Änderungen:
Der Bundesrat hat am Mittwoch an einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass die momentanen Massnahmen um eine Woche verlängert werden. Der Lockdown gilt also mindestens bis am 26. April. Danach soll er schrittweise gelockert werden. Über die Etappen dieser Lockerung will der Bundesrat nächste Woche entscheiden.
Des Weiteren wurden heute zum ersten Mal ein konkreter Überblick zur Epidemieentwicklung in der Schweiz in der Form einer Grafik veröffentlicht.
Sie veranschaulicht die Entwicklung und Verbreitung des Virus sowie die getroffenen Massnahmen. Sie wagt zudem einen Blick in die Zukunft: Mit abnehmenden Fallzahlen würde man von der Strategie der Schadensminderung (Mitigation) hin zur Eindämmungsstrategie (Containment) wechseln.
Wo sich die Schweiz momentan genau befindet, ist nicht eingezeichnet.
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Gute Neuigkeiten gibt es für Personen, die auf Abruf arbeiten. Bisher waren Arbeitnehmende, deren Beschäftigungsgrad um mehr als 20 Prozent schwankte, von der Kurzarbeitsentschädigung ausgeschlossen. Nun dürfen sie diese beziehen, wenn sie länger als sechs Monate im gleichen Betrieb angestellt sind. Dies betreffe etwa 200'000 Arbeitnehmende in der Schweiz, so der Bundesrat.
Einkommen, die aus einer Zwischenbeschäftigungen stammen, werden zudem nicht mehr der Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. So will der Bundesrat für Arbeitnehmende Anreize schaffen, in den Bereichen Arbeit zu suchen, die im Moment einen hohen Personalbedarf haben. Als Beispiele werden das Gesundheitswesen, die Landwirtschaft und die Logistik genannt.
Bis am 5. April haben in der Schweiz 118'000 Unternehmen mit insgesamt 1,34 Millionen Beschäftigten Kurzarbeit beantragt.
Ab 10. April erhebt die Schweiz keine Zollgebühren mehr auf medizinische Güter wie Schutzmasken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel. Damit soll die Versorgung von Spitälern, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten Ausrüstung sichergestellt werden. Diese Verordnung gilt zunächst bis am 9. Oktober.
Simonetta Sommaruga machte zudem deutlich, dass man sich der prekären Lage der Airlines bewusst sei. Der Bundesrat prüfe daher Staatsgarantien für Schweizer Airlines. Man wolle die 190'000 Arbeitsplätze der Aviatikbranche schützen. Diese Hilfe sei jedoch an strenge Bedingungen geknüpft. So müsse das Geld zum Beispiel in der Schweiz bleiben und es dürfen keine Dividenden ausgeschüttet werden.
Keine weiteren Massnahmen werden im Mietrecht getroffen. Der Bundesrat sei sich zwar bewusst, dass durch die Coronavirus-Massnahmen viele Geschäfte schliessen mussten und so in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Trotzdem habe man grösste Vorbehalte, «um über notrechtliche Massnahmen in die Vertragsbeziehungen von Privaten einzugreifen.»
Deswegen fordert der Bundesrat alle beteiligten Parteien dazu auf, Konsenslösungen für das Problem zu finden. Diese sollen auf die konkreten Situationen der betroffenen Personen zugeschnitten sein. «Die gegenwärtige Situation fordert von allen, einen Beitrag zu einer für beide Seiten tragfähigen Lösung zu leisten», so der Bundesrat in seiner Mitteilung. (leo)
Letzte Woche wurde für heute diesbezüglich auch eine Lösung für heute angekündigt, nun ist kein Wort mehr davon zu hören. Herzlichen Dank Herr Parmelin!