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Corona-Events: 8 Punkte, die du zum Bundesrats-Plan kennen musst

Events mit 10'000 Personen ab September? 8 Punkte, die du zum Bundesrats-Plan kennen musst

Ab Juli könnten Anlässe mit bis zu 3000 Personen möglich sein. Zutritt gibt es indes nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
29.04.2021, 10:12
Nina Fargahi und Maja Briner / ch media
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Endlich wieder an ein grösseres Konzert oder mit Hunderten von Fans im Stadion jubeln: Das könnte diesen Sommer möglich sein – mit Betonung auf «könnte». Der Bundesrat legte am Mittwoch einen Plan für Grossveranstaltungen vor, doch definitiv ist dieser nicht. «Es ist kein Öffnungsprogramm», betonte Gesundheitsminister Alain Berset.

Der Bundesrat wolle den Veranstaltern eine gewisse Planungssicherheit bieten. Die Kantone sollen daher bestimmte Anlässe bewilligen können; ob diese tatsächlich stattfinden, hängt aber von der epidemiologischen Lage ab.

Beigeistertes Publikum waehrend dem Autritt von Cypress Hill auf der Hauptbuehne am Freitag, 11. Juli 2008 am Openair in Frauenfeld. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Bald wieder Grossevents in der Schweiz?Bild: KEYSTONE

Das vorsichtige Vorgehen kommt nicht von ungefähr: Letzten Herbst erlaubte der Bundesrat Anlässe mit über 1000 Personen – ein Entscheid, den er bald wieder rückgängig machen musste. «Wir müssen immer flexibel bleiben», sagte Berset.

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Wie läuft die Pilotphase ab?

Vom 1. Juni bis zum 30. Juni schlägt der Bundesrat eine Pilotphase vor. Kantone sollen in diesem Zeitraum die Durchführung von drei ausgewählten Pilotveranstaltungen mit 300 bis maximal 600 Personen bewilligen können. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, ob sich die Schutzkonzepte für Grossveranstaltungen bewähren. Zugang zu den Pilotveranstaltungen erhalten Personen mit Test-, Genesenen- oder Impfnachweis, auch wenn in dieser Phase das Covid-Zertifikat noch nicht verfügbar sein wird. Ebenso soll geprüft werden, ob Selbsttests vor Ort praxistauglich sind. Der Bundesrat möchte die Erfahrungen aus diesen Pilotveranstaltungen bei den weiteren Öffnungsschritten berücksichtigen.

Was gilt im Juli und im August?

Ab dem 1. Juli will der Bundesrat Veranstaltungen mit bis zu 3000 Personen ins Auge fassen. Für die Events braucht es jeweils eine Bewilligung des Kantons. Es sollen verschiedene Regeln gelten: Besucher dürfen nur im Sitzplatzbereich von Restaurationsbetrieben und am eigenen Sitzplatz essen oder trinken. Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze zur Verfügung gestellt und die Kontaktdaten der Besucher müssen spezifisch erhoben werden. Die Aussenbereiche dürfen höchstens zur Hälfte ihrer Kapazität besetzt werden; die Stehplatzbereiche müssen in Gruppen oder Sektoren von höchstens 300 Personen aufgeteilt werden, die voneinander abgetrennt sind und sich nicht durchmischen.

Und im September?

Der Bundesrat sieht vor, ab September die Obergrenze auf 10'000 Personen anzuheben. Dabei soll die Kapazitätsbeschränkung in den Aussenbereichen aufgehoben werden. Im Innenbereich dürfen die Räumlichkeiten weiterhin höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapazität besetzt werden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Herbst 2021 eine vierte Welle der Pandemie auftreten könne, weshalb er die Bewilligungen von Grossveranstaltungen ab September 2021 weiterhin an Vorgaben knüpfen wolle.

Was sind die Voraussetzungen für Besucher?

Zugang zu den Veranstaltungen erhalten Personen, die über einen negativen Test, Genesenen- oder Impfnachweis verfügen ab 16 Jahren. So soll das Übertragungsrisiko minimiert werden. Die Besucher müssen ausserdem eine Maske tragen sowie die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Ob Besucher einen allfälligen Corona-Test selbst bezahlen müssen, blieb am Mittwoch offen.

Weshalb soll weiterhin Maskenpflicht gelten?

Obwohl nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zugang erhalten, sind weiterhin Schutzmassnahmen wie die Maskenpflicht vorgesehen. Von Normalität kann also noch keine Rede sein. Bei Grossanlässen seien die Risiken gross, erklärte Berset. Zudem bestehe die Gefahr neuer Virusvarianten. Wenn sich die Situation besser entwickle als gedacht, werde man die Vorgaben aber natürlich anpassen.

Erhalten Veranstalter eine Entschädigung, wenn ein bewilligter Event doch nicht stattfinden kann?

Das Parlament hat einen «Schutzschirm» eingeführt: Wenn eine Veranstaltung wegen der Pandemie abgesagt oder verschoben werden muss, erhalten die Organisatoren unter gewissen Bedingungen eine Entschädigung vom Bund und den Kantonen. Voraussetzung ist erstens, dass es sich um überkantonale Veranstaltungen mit mindestens 1000 Personen handelt. Zweitens muss der Kanton den Anlass im Vorfeld bewilligt und explizit dem Schutzschirm unterstellt haben.

Deckt der Schutzschirmalle Kosten ab?

Nein. Der Bundesrat schlägt vor, dass die öffentliche Hand nur einen Teil der ungedeckten Kosten übernimmt: Der Veranstalter soll eine Franchise von 30'000 Franken sowie einen Selbstbehalt von 20 Prozent tragen. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Schutzschirm Bund und Kantone je etwa 150 Millionen Franken kosten wird. Für die Umsetzung müssen die Kantone allerdings noch Gas geben: Bisher haben erst drei Kantone – Schaffhausen, Wallis und Zug – eine rechtliche Basis dafür.

Wann fallen die definitiven Entscheide?

Zunächst können sich nun Kantone und Branchenverbände äussern. Am 26. Mai will der Bundesrat das weitere Vorgehen besprechen.

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