Die Unverfrorenheit der Einsprecher lässt einen manchmal schon an der Menschheit zweifeln. Mich als Bauunternehmer mit grossen Bauvorhaben kostet jede Verzögerung eines Projekts viel Geld und das wissen die.
Das macht mich zum leichten Opfer für diese aufmerksamen Nachbarn oder deren Anwälte. Wenn die innerhalb der gesetzlichen Frist mitkriegen, dass in ihrem Anrainertum etwas gebaut werden soll, dann wissen die um ihre Machtposition.
Es ist ja nicht so, dass ein Bauherr sagt «jetzt baust du mal und am Schluss schauen wir dann, wie hoch dein Aufwand und Ärger war und das gelte ich dann ab». Die Kosten werden im Voraus kalkuliert und jede Verzögerung schmälert meine Rendite. Ich will hier nicht in die Details der Berechnung gehen und den Schlaumeiern eine Anleitung geben, aber wer sich ein wenig auskennt, kann schnell ausrechnen, was mich bei einem Projekt eine Verzögerung von einem halben oder einem Jahr kostet.
Und so lange dauert es sofort, wenn jemand eine Einsprache gegen ein Bauvorhaben einreicht, ob die aussichtsreich ist oder nicht, spielt da auch erst einmal keine Rolle.
Entsprechend wird uns dann angedeutet, dass man gegen diese oder jene Gegenleistung auf eine Einsprache gegen ein Bauvorhaben verzichten könne, um den Projekt-Zeitplan nicht zu gefährden. Manchmal ist das moralisch legitim und gesetzlich auch unproblematisch, wenn jemand gegen eine Zahlung von zehn- oder fünfzehntausend Franken auf eine Einsprache verzichtet. Man bezahlt diese Partei dann auf dem Papier für die dauerhafte Duldung von Nachteilen, die ihr aus dem Projekt entstehen. Stichwort: Schattenwurf. Das ist ja oft bei Turm-Projekten oder Stadien, wie jetzt in Zürich ein Thema.
Ob diese Nachteile nur gefühlt oder tatsächlich vorhanden sind, klärt man dann natürlich nicht erst juristisch ab, das ist ja der Sinn der Sache. Man zahlt, damit man juristische Auseinandersetzungen vermeidet.
Die Zahlung von Summen in dieser Grössenordnung ist für viele Bauunternehmer und Bauherren courant normal, man kauft so wertvolle Zeit. Es kommt aber auch oft genug vor, dass man schlicht und einfach erpresst wird.
Einmal hat uns ein Nachbar eines Projekts, selbst ein Bauunternehmer, dargelegt, dass er durch unsere Baustelle mit Immissionen konfrontiert sein werde, was ihm Reinigungskosten für seine Fenster verursache. Darüber könne er aber ohne Probleme hinwegsehen, wenn man ihn einfach mit einem Auftrag innerhalb des Projekts berücksichtigen würde.
In der Zeitnot sind wir darauf dann auch eingestiegen, haben aber ansonsten jegliche Beziehungen zu dieser Partei abgebrochen.
Das ist gar nicht so selten, dass Bauunternehmer als Anrainer einfach Aufträge verlangen, um auf Einsprachen zu verzichten. Kurzfristig mag sich das lohnen, aber langfristig nicht. Das spricht sich herum, und wir Bauunternehmer setzen diese Firmen auf schwarze Listen.
Es sind aber beileibe nicht nur Profis und Leute vom Fach, die solche Spielchen spielen. Bei einem anderen Projekt hatten wir sogenannte Bestandesbauten, also Gebäude, die schon stehen und die man in ein neu zu bauendes Projekt integrieren muss. Die Mieter dieser Gebäude hatten mit dem Bauherren noch eine alte mietrechtliche Rechnung offen, auf die sie anlässlich der Baubewilligungen wieder zurückkamen.
Da wird dann auch nicht gross drumrum geredet oder kaschiert. Die Forderungen sind per Anwalt und schriftlich beim Bauherrn eingetroffen und die Formulierung war auch relativ sec. Entweder der Bauherr lenke im Mietrechtsstreit nachträglich ein und leiste zudem die Zahlung einer erklecklichen Summe, oder man könne sich nicht vorstellen, über die aus Sicht der Mieterschaft gerechtfertigten Einsprache-Gründe hinwegzusehen.
Eigentlich sollte man solche Leute anzeigen und strafrechtlich verfolgen, wenn sie zu gierig werden. Das ist nicht ohne Aussicht. Ein Bauunternehmer mit mehreren Liegenschaften in direkter Nachbarschaft zu einem Grossprojekt hat beispielsweise von einem Bauherren verlangt, dass dieser ihm im Gegenzug für einen Einspracheverzicht eine seiner Liegenschaften komplett saniert. Der ist dann auch letztinstanzlich wegen Erpressung verurteilt worden.
Die Medien berichten immer wieder über Fälle, in denen Bauherren oder Generalunternehmungen erst auf die Forderungen eingehen und danach eine Anzeige wegen Erpressung machen. Dann ist es an den Gerichten zu urteilen, ob einer aus leicht finanziell motivierter Kulanz von seinem legitimen Recht auf eine Einsprache zurückgetreten ist oder jemand seine sogenannte Rechtsmittelbefugnis schlicht zur Erpressung eines Bauherren missbraucht hat.
Auch wenn man es konsequent und immer machen sollte, verzichte ich am Ende doch meistens auf eine Anzeige. Man hat einfach noch genug anderes zu tun, als sich in Gerichtssälen mit Anwälten herumzuärgern.
(Aufgezeichnet von watson)