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Migros benachteiligt? Untersuchung gegen Nivea-Produzent Beiersdorf

ARCHIVBILD ZUM UMSATZ DER MIGROS IM GESCHAEFTSJAHR 2021, AM DIENSTAG, 18. JANUAR 2022 - Das Migros Logo beim Ladeneingang, fotografiert am Samstag, 17. Februar 2018, am Flughafen Zuerich. (KEYSTONE/Me ...
Die Migros soll von der deutschen Firma Beiersdorf benachteiligt worden sein.Bild: keystone
Wirtschafts-News

Migros soll benachteiligt worden sein – Weko geht gegen deutsche Firma Beiersdorf vor

24.06.2025, 07:4124.06.2025, 09:37

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Untersuchung gegen Beiersdorf gestartet. Die Kartellwächter prüfen, ob das vor allem für seine Haut- und Körperpflegeprodukte bekannte Konsumgüterunternehmen über eine übermässige Marktstellung verfügt und ob es diese möglicherweise wettbewerbswidrig ausnutzt.

Konkret wird der deutsche Konzern laut einem Communiqué vom Dienstag verdächtigt, der Migros den Bezug von Nivea-Produkten zu gleichen Konditionen wie im Ausland verweigert zu haben. In der Untersuchung geht die Weko der Frage nach, ob Beiersdorf gegenüber Migros eine sogenannte relative Marktmacht besitzt.

Nivea Creme
Im Visier der Weko: Die Nivea-Produkte von Beiersdorf.bild: zvg

Falls ja, sei zu untersuchen, ob Beiersdorf diese Stellung missbrauche. Etwa indem der Konzern von Migros höhere Preise für identische Nivea-Produkte verlange als von vergleichbaren Detailhändlern im Ausland.

Die Migros hatte Ende Januar eine Anzeige gegen Beiersdorf in der Sache eingereicht, wie eine Weko-Sprecherin entsprechende Medienberichte auf Anfrage von AWP bestätigte. Laut diesen sind Verhandlungen mit Beiersdorf um bessere Konditionen im Herbst 2024 endgültig gescheitert.

Die Untersuchung wird rund 18 Monate in Anspruch nehmen, erklärte die Sprecherin weiter. Für Beiersdorf gelte die Unschuldsvermutung, hiess es.

Folge der Fair-Preis-Initiative

Ein Unternehmen gilt laut Weko-Definition als relativ marktmächtig, wenn andere Marktteilnehmer beim Bezug oder Verkauf einer Ware oder Dienstleistung in einem solchen Mass von ihm abhängig sind, dass keine zumutbaren und ausreichenden Alternativen zur Verfügung stehen.

Diese neuen Regelungen im Kartellgesetz zielen insbesondere darauf ab, die Hochpreisinsel Schweiz zu bekämpfen. Sie sind eine direkte Folge der Fair-Preis-Initiative.

(sda/awp/con)

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