Das Pharmaunternehmen Pfizer muss wegen unzulässiger Wettbewerbsabsprachen für das Potenzmittel Viagra eine Sanktion von rund 2,9 Millionen Franken bezahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Pfizer abgewiesen.
Fast 17 Jahre nach der Verfügung der Sanktion durch die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) ist sie rechtskräftig. Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil alle Rügen der Firma Pfizer abgewiesen. Diese verlangte eine Reduktion der Sanktion.
Das Bundesgericht musste sich vorliegend das dritte Mal mit dem Fall befassen. Es ging dabei nur noch um die korrekte Bemessung der Sanktion. Das höchste Schweizer Gericht bestätigt die Sicht der Vorinstanz, wonach ein mittelschweres Verschulden vorliege.
Das Unternehmen habe während über vier Monaten gegen das Kartellrecht verstossen, indem es den Verkaufsstellen Preisempfehlungen übermittelt habe. Alle Bemessungskriterien seien korrekt angewendet worden.
Auch liege entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin keine Verletzung des Beschleunigungsgebots vor. Es handle sich um einen komplexen Fall, bei dem mehrere Rechtsgänge notwendig gewesen seien. (nib/sda)