
Mit einer entsprechenden App kann man sich den Organspende-Ausweis gleich aufs Handy holen.Bild: KEYSTONE
Spenderorgane dürfen auch künftig nur dann entnommen werden, wenn der Betroffene oder allenfalls Angehörige diesem Eingriff explizit zugestimmt haben. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat die sogenannte Widerspruchslösung abgelehnt.
05.03.2015, 11:3505.03.2015, 13:16

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Der Nationalrat sprach sich mit 107 zu 67 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen die Widerspruchslösung aus. Befürworter dieser Lösung erhofften sich vor allem eine höhere Spenderquote. Denn prinzipiell würde mit der Widerspruchsregelung jeder nach seinem Tod zum Organspender, sofern er sich zuvor nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hatte.
Mit einer solchen Regelung könnten Leben gerettet werden, zeigten sich die Befürworter überzeugt. Zudem müssten Personen, die später vielleicht selber eine Organspende erhalten wollten, konsequenterweise auch solidarisch sein und zu einer Spende bereit. «Es gibt einen Gap zwischen Nachfrage und Angebot. Und dieser Gap wird nicht kleiner, sondern grösser», sagte Daniel Stolz (FDP/BS).
Wir werfen einen Blick auf die Zahlen:
117 Menschen
spendeten im Jahr 2014 nach ihrem Tod eines oder mehrere ihrer Organe. Das sind sieben mehr als im Vorjahr. Diese Zahl steht in einer deutlichen Diskrepanz zu den Menschen, die im gleichen Zeitraum auf ein Organ gewartet haben, denn:
1370 Menschen
warteten im vergangenen Jahr auf ein Herz, eine Lunge, eine Leber oder ein anderes Organ. Da manche Menschen gleich auf mehrere Organe warten, lag die Zahl der benötigten Organe im Jahr 2014 bei 1414. Dass die Diskrepant zwischen «Angebot» und «Nachfrage» immer grösser wird, zeigt die folgende Grafik:
1062 Nieren gesucht
Am meisten Menschen warteten im Jahr 2014 auf eine Spenderniere. 162 Patienten warteten auf eine Leber, 69 auf ein Herz, 65 auf eine Bauchspeicheldrüse, 54 auf eine Lunge und zwei auf einen Dünndarm.
Jede Woche ein Todesfall
Der Mangel an gespendeten Organen schlägt sich auch in der folgenden Statistik nieder: Im Durchschnitt stirbt in der Schweiz jede Woche mindestens ein Patient, der vergebens auf ein neues Organ gewartet hat. Letztes Jahr waren es 61 Personen. Betroffen seien insbesondere diejenigen gewesen, die ein Herz, eine Lunge oder eine Leber benötigt hätten, teilte Swisstransplant mit. Im Vorjahr waren 73 auf der Warteliste aufgeführte Menschen gestorben.
404 Organe
wurden im letzten Jahr in der Schweiz transplantiert. Dies war nur dank dem Import von Organen möglich. Im Jahr 2013 waren es 390 Organe.
302 Tage auf ein Herz warten
Die Patienten, denen im Jahr 2014 ein Spenderherz transplantiert wurde, hatten im Durchschnitt 302 Tage darauf gewartet.
554 Tage warten auf eine Lunge
Noch länger hatten sich die Patienten gedulden müssen, die eine neue Lunge erhalten haben.
264 Tage warten auf eine Leber
Die kürzeste Wartezeit hatten im Schnitt jene Patienten, denen eine Leber transplantiert wurde.
1198 Tage warten auf eine Niere
Wie bereits oben erwähnt warteten im Jahr 2014 am meisten Menschen auf eine Spenderniere. Entsprechend lang ist die Wartezeit: Mehr als drei Jahre mussten sich die Patienten gedulden, die auf eine Spenderniere gewartet hatten.
14,5 Organspenden pro 1 Million Einwohner
Mit diesem Schnitt liegt die Schweiz im unteren Drittel Europas. In Frankreich, Italien und Österreich gibt es mehr als doppelt so viele Spender pro Million Einwohner.
20 Organspenden pro 1 Million Einwohner
So viele Spenderinnen und Spender sollen es bis 2018 sein. Das ist die vom Bund und den Kantonen festgesetzte Rate, die mit einem 2013 lancierten Aktionsplan (besser geschultem Personal in den Spitälern, Betreuung von Betroffenen und Angehörigen, die sich mit der Frage einer Organspende auseinandersetzen müssen und Verbesserung bei spitalinternen Abläufen) erreicht werden soll.
80 Prozent
der Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren befürworten die Organspende, sagte Swisstransplant-Chef Franz Immer. Damit würde es in der Schweiz eigentlich nicht an Spendewilligen mangeln.
Organspende in der Schweiz
Organe dürfen einer verstorbenen Person nur dann entnommen werden, wenn sie oder allenfalls die Angehörigen zugestimmt haben. Ein Systemwechsel hin zur Widerspruchslösung wurde nun erneut abgelehnt.
Eine Spendekarte kann
via App oder auf der Website von Swisstransplant ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Das alte System bleibt bestehen
Trotz des Organmangels wollte eine Ratsmehrheit aber nichts von einem Systemwechsel wissen. Vor allem ethische Überlegungen sprächen dagegen, sagte Christian Lohr (CVP/TG) im Namen der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Man müsse sich fragen, ob die Gesellschaft wirklich einen Anspruch auf Organe habe. Lohr warnte davor, dass Menschen bei einem falschen Verständnis als Ersatzteillager für andere Menschen angesehen werden könnten.
Daniel Stolz wehrte sich gegen diesen Vorwurf. Es gehe nicht um Menschen als Ersatzteillager oder «Wild-West»-Methoden. Vorgeschlagen werde eine erweiterte Widerspruchslösung. Dies bedeute, dass die Angehörigen in jedem Fall vor einer möglichen Spende noch über ihr Widerspruchsrecht informiert würden, wenn kein ausdrücklicher Wille des Spenders vorliege.
Fachkräfte ausbilden
Es sei besser, bei den bereits bestehenden Strukturen anzusetzen, sagte hingegen Marina Carobbio (SP/TI). Es gehe etwa darum, die Ausbildung der Fachkräfte oder die Information der Bevölkerung zu verbessern, wie auch im bereits lancierten Aktionsplan des Bundes vorgesehen.
Mit solchen Massnahmen seien in anderen Ländern gute Resultate erzielt worden, sagten mehrere Nationalräte. Die Widerspruchslösung alleine hingegen habe nirgends zu einer höheren Spenderquote geführt.
Diskutiert wird die Widerspruchslösung im Nationalrat im Rahmen der Teilrevision des Transplantationsgesetzes. Auf der Traktandenliste stehen weitere Entscheide, etwa zur Gleichbehandlung von Grenzgängern, zum Zeitpunkt der Anfrage an Angehörige oder zu einer besseren Information der Bevölkerung.
Mit Material der sda
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cba
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MisterM