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Explodieren jetzt die Taxi-Preise? Urteil stellt Branche auf den Kopf

Explodieren jetzt die Taxi-Preise in der Schweiz? Urteil stellt Branche auf den Kopf

Das Bundesgericht stuft Fahrer von Taxi-Zentralen neu als «unselbstständige Erwerbstätige» ein. Das dürfte weitreichende Folgen für das Schweizer Taxi-Gewerbe haben. 
21.11.2017, 03:5421.11.2017, 09:01
  • In der Schweiz fahren gut 2000 von 5000 Taxis für eine Taxi-Zentrale.
  • Deren Fahrer galten seit Jahrzehnten als selbständig Erwerbende.
  • Wegen eines Bundesgerichtsurteils, das die Firma Taxi 444 in Zürich betrifft, dürfte sich dies bald ändern.
  • Die Kosten für eine Taxifahrt könnten ansteigen. Auch Uber ist betroffen. 

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) hatte drei Fahrer der Taxi-Zentrale neu als Unselbstständige eingestuft. Wie 10vor10 berichtet, bestätigt das Bundesgericht die Sichtweise der SUVA: Fahrer einer Taxi-Zentrale gelten demnach «sozialversicherungsrechtlich als unselbstständig Erwerbstätige». 

Taxifahrer demonstrieren ihre Abneigung gegen das amerikanische Transportunternehmen Uber, am Dienstag, 17. Mai 2016, in Zuerich. Der Fahrdienst-Anbieter Uber muesse in der Schweiz verboten werden, so ...
Drei Fahrer von Taxi 444 in Zürich gelten neu als Angestellte. Das hat weitreichende Folgen. Bild: KEYSTONE

Der Entscheid habe Signalwirkung für das Taxi-Gewerbe in der Schweiz, sagt Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Uni Zürich: Taxifahrer müssten künftig angestellt beziehungsweise abgerechnet werden wie normale Angestellte. Damit steigen die Kosten für die Taxizentralen massiv an. 

Auch Uber dürfte teurer werden

Flavio Gastaldi sieht denn sein Unternehmen in der Existenz gefährdet. Und auch er ist überzeugt: «Das wird die ganze Branche durchwühlen und erschüttern», sagt der Geschäftsführer der Genossenschaft Taxi 444 weiter zu 10vor10.

«Das wird die ganze Branche durchwühlen und erschüttern.»
Flavio Gastaldi, Taxi 444

Die SUVA habe bereits mehrere Verfügungen an grosse Schweizer Taxi-Zentralen erlassen. Zudem seien vor kantonalen Gerichten diverse Verfahren hängig. Die Folgen könnten die Konsumenten im Portemonnaie spüren – denn die Taxi-Zentralen würden die Kosten wohl auf die Konsumenten abwälzen müssen, so Gächter weiter. 

Der Sozialversicherungsexperte glaubt, dass das Bundesgericht diese Rechtssprechung auch auf den US-Fahrdienst Uber anwenden werde. Damit dürfen auch dessen Kosten und damit die Fahrpreise steigen.  (amü/pd)

Und nun: eine 70 Jahre alte Taxifahrerin

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