Mann tötet Mitbewohner in Oberglatt ZH im Streit um dreckige Küche – verurteilt
Wegen eines tödlichen Streits um eine schmutzige Küche hat das Bezirksgericht Dielsdorf einen 28-jährigen Eritreer zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter stuften die tödlichen Stiche gegen seinen Mitbewohner als vorsätzliche Tötung ein.
«Wer ein Messer in den Oberkörper einer Person sticht, muss damit rechnen, dass die Person stirbt», sagte der Richter des Bezirksgerichts Dielsdorf am Freitagnachmittag. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhielt der Beschuldigte eine Landesverweisung von 12 Jahren.
Damit folgte das Gericht im Kern der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung und 15 Jahre Landesverweis gefordert.
Streit endete tödlich
Der tödliche Streit ereignete sich am 14. Juni 2025 in einer Notwohnung in Oberglatt. Auslöser war die Hausarbeit. Der Herd und der Küchentisch waren schmutzig, weshalb der Beschuldigte die Küche putzte. Zudem passte er den Ämtliplan an, indem er die Namenstäfelchen vertauschte.
Als das 18-jährige Opfer in die Wohnung zurückkehrte, eskalierte die Situation sofort. Vor Gericht sagte der Beschuldigte am Mittwoch, der Jüngere habe ihn angegriffen und ein Messer gezogen. Im Gerangel seien beide zu Boden gestürzt. Er behauptete, er habe sein eigenes Leben retten wollen und der Mitbewohner habe noch gelebt, als er die Küche verliess. Sein Verteidiger hatte auf einen entschuldbaren Notwehrexzess plädiert.
Das Gericht schenkte den Schilderungen des Beschuldigten jedoch keinen Glauben. Seine Ausführungen, er habe in Notwehr gehandelt, seien nicht nachvollziehbar. Zudem zeichneten die Beweise ein anderes Bild: So habe die Obduktion des Getöteten gezeigt, dass es keine Abwehrverletzungen gab. Anhand der auf den Tatortfotos abgebildeten Blutspuren muss das Opfer nach den Stichen noch gestanden haben.
Opfer verblutete wegen Messerstichen
Das Rüstmesser durchstach das Herz des Opfers vollständig und traf die dahinterliegende Hauptschlagader. Dass das Opfer sich die Stiche selbst zugeführt habe, schloss das Gericht aufgrund des Einstichwinkels und der Tiefe der Stiche aus. Der 18-Jährige verblutete innert kürzester Zeit auf dem Küchenboden.
Die Beweise, wie Fotos vom Tatort mit den Blutspuren des Opfers, hätten gezeigt, dass der Beschuldigte den Tod des Opfers zu verantworten habe.
Auch sein Verhalten nach der Tat sei auffällig gewesen. Er habe sich erst um seine eigenen Verletzungen gekümmert und sei dann mit dem Zug über Winterthur und Konstanz nach Frankreich geflohen. Dort kam er für einen Monat in einem Obdachlosenheim unter, während in der Schweiz öffentlich nach ihm gefahndet wurde. Schliesslich stellte er sich selbst der Polizei und wurde am Zürcher Hauptbahnhof festgenommen. Sein Asylgesuch war bereits abgelehnt worden. (sda)
