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Zürich

Informant in IV-Gutachterskandal steht heute vor Zürcher Gericht

Informant in IV-Gutachter-Skandal steht heute vor Zürcher Gericht

24.03.2025, 10:5724.03.2025, 12:27
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Ein Informant, der den «Kassensturz» über falsche IV-Gutachten informiert hatte, steht heute Montag selbst vor Gericht. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen vor, Gespräche mit einem Zürcher Psychiater heimlich aufgenommen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Franken. Der Beschuldigte habe das Gespräch aufgenommen, um einen Fernsehbeitrag über die angeblich krassen Fehler in den Gutachten der Firma PMEDA zu ermöglichen. Damit habe er sich selbst einen Vorteil verschaffen wollen, heisst es in der Anklage.

Der 59-Jährige nahm mit seinem Handy heimlich ein Gutachtergespräch mit einem Psychiater auf, der im Auftrag der Firma PMEDA entscheiden sollte, ob er Anspruch auf eine IV-Rente habe oder nicht. Der Arzt kam zum Schluss, dass der Patient trotz psychischer und physischer Probleme zu 100 Prozent arbeitsfähig sei.

Bund beendete Zusammenarbeit

Der Beschuldigte leitete die Aufnahme an den «Kassensturz» weiter. So entstand der Beitrag «Rente weg: Gutachter schreiben falsche Arzt-Zeugnisse», der im Oktober 2018 auf SRF ausgestrahlt wurde.

Der Beitrag hatte zur Folge, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen die Zusammenarbeit mit der Firma PMEDA einstellte. Der Bund war zum Schluss gekommen, dass es in vielen Gutachten «gravierende formale und inhaltliche Mängel» gab. Die Firma ging schliesslich Konkurs.

Im Zusammenhang mit der Gutachter-Firma PMEDA muss sich aber nicht nur der Informant vor Gericht verantworten. Auch gegen den Psychiater und den ehemaligen Chef der Gutachter-Firma laufen Strafverfahren. Sie werden wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagt. Wann sie vor Gericht erscheinen müssen, ist noch offen. (rbu/sda)

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pole
24.03.2025 13:48registriert Februar 2025
Habe ich das richtig verstanden? Der Patient nimmt eigenes Gespräch auf und soll deswegen angeklgt werden? Soll das ein Einschüchterungsversuch sein damit mensch sich nicht gegen willkürliche Berichte wehren soll?
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alpha omega
24.03.2025 14:00registriert Mai 2023
Da deckt man Missstände auf und wird bestraft. Die Gesetze begünstigen die Abzocke regelrecht.
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walk the line
24.03.2025 14:09registriert Oktober 2024
Und heute ist die Aufzeichnung legal möglich oder sogar Pflicht, soweit ich informiert bin.

...die Aufzeichnung solcher Gespräche hätte schon immer Pflicht sein müssen.

Unser Gesundheitswesen ist einfach nur krank.
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    Schweizer Gefängnisse sind voll – so viele Inhaftierte wie seit 12 Jahren nicht mehr
    Ende Januar 2024 sind 6994 Frauen und Männer in der Schweiz hinter Gittern gesessen. Das sind zwei Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Belegungsrate konnte dank Erhöhung der Haftplätze stabil gehalten werden.

    Am 31. Januar 2025 waren in der Schweiz 6994 Personen inhaftiert, 2 Prozent mehr als am entsprechenden Stichtag 2024. Von den 6994 Inhaftierten befanden sich 62 Prozent im Straf- oder Massnahmenvollzug (inkl. vorzeitigem Strafantritt), 32 Prozent sassen in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft und 6 Prozent waren aus anderen Gründen inhaftiert. Diese Zahlen stammen aus der letzten Erhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) zum Freiheitsentzug.

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