Kunstliebhaber, gross, attraktiv, vermögend. So beschreibt sich B. V. auf Tinder und Co. Was das Dating-Profil des Mannes nicht verrät: Er ist verurteilt wegen vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung.
Die Tat geschah 2014 an der Zürcher Goldküste. Der damals 30-Jährige schlug in seinem Elternhaus in Küsnacht ZH seinem Freund einen schweren Kerzenständer über den Kopf und rammte ihm eine Kerze in den Hals. Er befand sich in einem Ketamin- und Kokainrausch.
2017 wurde B.V. dafür zu 12,5 Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er der vorsätzlichen Tötung und der Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Nötigung seiner damaligen Freundin. Nach einer Berufung kommt er jedoch 2024 auf Bewährung frei.
Kurz darauf erfährt die Mutter des Opfers, Katja Faber, dass der Mann, der ihren Sohn getötet hatte, nicht nur in Freiheit, sondern auch auf Datingapps unterwegs ist.
Katja Faber berichtet gegenüber dem «Tagesanzeiger» von zwei Frauen, die B.V. auf ein Date getroffen hätten, ohne zu wissen, um wen es sich dabei handle. Die beiden Frauen hätten ihr Screenshots des Datingprofils geschickt. Einmal habe B. V. vor einem romantischen Teich posiert, einmal mit Sonnenbrille in einem verspiegelten Hauseingang.
An einem anderen Date habe B. V. unter dem Pseudonym Benjamin Schwarz offen über seine Zeit in Haft geprahlt, berichtet der «Tagesanzeiger». Er sei «verbal aggressiv» geworden, bevor er versucht habe, die Frau in ein Hotelzimmer zu locken. Sie sei unter dem Vorwand, die Toilette zu benutzen, geflohen. Daraufhin habe sie andere Frauen in einer Facebook-Gruppe vor dem Mann gewarnt.
Faber sei besorgt, dass ein Mann mit einer Verurteilung wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Tötung nur einen Klick davon entfernt sei, eine junge Frau zu treffen, die nichts von seiner Vergangenheit wisse.
B. V. sei auf Anfrage des «Tagesanzeigers» nicht für eine Stellungnahme verfügbar gewesen. Auf Anfrage der Zeitung betonen Dating-Apps wie Bumble und Tinder, sie könnten Profile mit schwerwiegenden Vorstrafen überprüfen. Doch es gibt keine Pflicht, echte Namen, echte Bilder oder vergangene Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung offenzulegen.
Das bedeutet: Man kann sich bereits im Gefängnis ein Dating-Profil erstellen, Fotos hochladen und losswipen. Letztendlich prüft niemand, wer hinter der Fassade steckt.
In der Schweiz kommt hinzu, dass der Privatsphärenschutz sehr streng gehandhabt wird. Namen und Bilder verurteilter Sexual- und Gewaltverbrecher dürfen nicht öffentlich gemacht werden, es sei denn, die Person ist bereits öffentlich bekannt. Nach einiger Zeit, wenn «das öffentliche Interesse» an einem Fall oder einer Person abgeklungen ist, erlaubt der Presserat keine namentlichen Erwähnungen mehr. (nib)
Dieses hin und her je nach fall ist verwirrend
Ja, niemand überprüft bei Tinder, Bumble und Co. ob Namen, Bilder und Profiltexte der Wahrheit entsprechen.
So what? 🤷♂️