Schweiz
Zürich

8 Buben missbraucht – 51-Jähriger steht vor Gericht

8 Buben missbraucht: 51-Jähriger steht heute in Dietikon vor Gericht

25.04.2017, 06:4127.04.2017, 10:20

Ein 51-jähriger Mann muss sich heute Dienstag wegen sexueller Nötigung und anderer Delikte vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH verantworten. Ihm werden massive Übergriffe auf mehrere 8- bis 15-jährige Knaben vorgeworfen.

Die Anklageschrift führt acht Knaben auf, die teils jahrelang immer wieder Opfer des Beschuldigten waren. Die frühesten der aufgeführten Übergriffe datieren aus dem Jahr 1994, die jüngsten von 2014.

Zudem fanden die Ermittler beim Beschuldigten tausende kinderpornografische Bilder und Filme. Die Anträge von Anklage und Verteidigung werden an der Hauptverhandlung bekanntgegeben.

Die Staatsanwältin wirft dem Beschuldigten eine ganze Reihe von Delikten vor, alle mehrfach ausgeübt: sexuelle Nötigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit einem Kind, Pornografie, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, Verabreichung gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Schlafmittel im Getränk

Gemäss Anklage lud der Beschuldigte jeweils einen Buben zu sich nach Hause ein. Dort gab er seinem Opfer ein mit einem Schlafmittel präpariertes Süssgetränk und verging sich dann an dem schlafenden Kind.

In anderen Fällen schaute er zusammen mit dem Knaben einen Spiel- oder Pornofilm und verübte dabei die Übergriffe. Manchmal kiffte der Beschuldigte auch zusammen mit den Buben.

Die allermeisten Übergriffe erfolgten gemäss Anklageschrift beim Beschuldigten zuhause in Dietikon und in Stallikon ZH, aber auch einmal in Einsiedeln, einmal in einer Ferienwoche in Spanien und einmal in einem Hotel in Deutschland.

Teilweise filmte der Mann sich und seine Opfer während der Taten. Er wurde Ende Januar 2015 festgenommen, nachdem eines seiner Opfer ihn angezeigt hatte. (sda)

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Jacques Moretti wurde auch in der Schweiz bereits verurteilt – die Sonntagsnews
Mängel bei den Ermittlungen zur Brandkatastrophe in Crans-Montana, eine Verurteilung des Barbetreibers im 2016 und die Walliser Staatsanwaltschaft an der Kapazitätsgrenze: Das findet sich in den Sonntagszeitungen.
Akten zur Strafuntersuchung zum Brand von Crans-Montana VS haben laut der «NZZ am Sonntag» grosse Mängel bei den Ermittlungen aufgezeigt. Unter anderem seien die Smartphones der Betreiber der Bar erst acht Tage nach der Katastrophe beschlagnahmt worden, wie die Zeitung gestützt auf Ermittlungsakten schrieb. Die Staatsanwaltschaft habe die Mitglieder der Walliser Behörden zudem mit Samthandschuhen angefasst, urteilte die Zeitung. Der Sicherheitschef der Gemeinde habe zwei Tage nach dem Brand persönlich Dokumente zur Bar bei der Staatsanwaltschaft abliefern dürfen – obschon er sich in einem Interessenskonflikt befinde. Die Akten bestätigen laut der Zeitung zudem, dass die Staatsanwaltschaft offenbar die Autopsie der Opfer vergessen hatte. Die Dokumente lassen laut der «NZZ am Sonntag» weiter darauf schliessen, dass die Wohnung der Barbetreiber nicht durchsucht worden ist. Die Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Barbetreiber nahmen demnach keine Stellung.
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