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FC Zürich: Fan steht wegen Fackelwurf auf GC-Fans vor Gericht

Nach dem Zürcher Derby im Oktober kam es zu Ausschreitungen im Stadion.
Nach dem Zürcher Derby im Oktober kam es zu Ausschreitungen im Stadion.Bild: KEYSTONE

FCZ-Fussballrowdy steht wegen Fackelwurf auf GC-Fans vor Gericht

Ein 23-jähriger Schweizer muss sich nächste Woche wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Der FCZ-Fan soll beim Zürcher Fussballderby im Oktober 2021 eine brennende Seenotfackel in den GC-Fanblock geworfen haben.
12.03.2024, 15:4412.03.2024, 15:44

Die Ausschreitungen im Stadion Letzigrund nach dem Spiel GC Zürich gegen den FC Zürich am 23. Oktober 2021 sorgten für Schlagzeilen. Sogar von der «Schande von Zürich 2.0» war in einem «Blick»-Artikel die Rede, in Anlehnung an die schweren Ausschreitungen beim Skandalderby im Oktober 2011, die als «Schande von Zürich» in die Fussballgeschichte eingingen.

Das Spiel im Oktober 2021 endete 3:3 unentschieden. Unmittelbar nach dem Schlusspfiff vermummten sich laut Anklageschrift rund 60 FCZ-Fans, darunter auch der Beschuldigte, der am kommenden Dienstag vor Gericht erscheinen muss. Sie hätten das Stadion kurz verlassen, um unmittelbar danach über einen anderen Sektor auf die Tartanbahn zu gelangen und in Richtung des GCZ-Fansektors zu stürmen.

Dort warfen sie pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Seenotfackeln, in die dicht gedrängte Fankurve, in der sich auch Familien mit Kindern aufhielten. Der Beschuldigte soll selbst eine solche Fackel geworfen haben.

Die schwer löschbaren Fackeln erreichen beim Abbrennen Temperaturen von über 2000 Grad Celsius und können schwere Verbrennungen verursachen. Zu schweren Verletzungen kam es bei dem Vorfall jedoch nicht.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den mutmasslichen Fackelwerfer eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten und eine Busse von 300 Franken. Die Freiheitsstrafe soll bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen werden.

Die Polizei konnte insgesamt 18 Personen ermitteln, die am Platzsturm beteiligt gewesen sein sollen, wie die Stadtpolizei Zürich rund ein Jahr nach dem Vorfall mitteilte. Die Disziplinarkommission der Swiss Football League hatte nach den Ausschreitungen verfügt, dass die Südkurve des FCZ für zwei Derby-Heimspiele gesperrt bleibt. (nih/sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Seebarsch
12.03.2024 15:59registriert April 2020
zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall kommt es mal zur Verhandlung vor dem Bezirksgericht, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Liebe Justiz es muss einfach schneller gehen.
3011
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Tokyo
12.03.2024 16:40registriert Juni 2021
Man fordert eine bedingte Strafe für sowas?
Diese Staatsanwaltschaft kann man auch nicht ernst nehmen.
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Benster
12.03.2024 16:41registriert März 2014
Ein abschreckendes Urteil sieht anders aus.
Dass Schweizer Klubs dies tolerieren, zeigt sie bevorzugen eine tolle Stimmung im Stadion über menschliches Leben.
Krank!
2218
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