Wirtschaft
Schweiz

Benzinpreise in der Schweiz: Schweizer zahlen womöglich zu viel

Verdacht auf illegalen Zuschlag: Bund nimmt Benzinpreise unter die Lupe

Treibstoffimporteure werden verdächtigt, zu viel für die CO₂-Kompensation aufgeschlagen zu haben. Das Bundesamt für Umwelt hat sich nun eingeschaltet.
08.07.2026, 09:5308.07.2026, 11:12

Im Schweizer Spritpreis sind jeweils einige Rappen enthalten, die zur Kompensation der CO₂-Emissionen vorgesehen sind. Treibstoffimporteure dürfen der Kundschaft aber höchstens 5 Rappen pro Liter dafür berechnen. Doch wie sich nun zeigt, werden seit 2024 8 statt 5 Rappen aufgeschlagen, berichtet der Tages-Anzeiger.

Veranlasst hat dies die Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation (Klik). Als Begründung nannte sie gegenüber dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) notwendige Rückstellungen für Kompensationsprojekte. Klik rechne damit, dass Bescheinigungen nicht geliefert würden und sie deshalb zusätzliche Zertifikate beschaffen müsse, schreibt die Zeitung. Die 3 Rappen über dem Maximalbetrag werden als Risikozuschlag bezeichnet. Die restlichen 5 Rappen fallen unter die reguläre Kompensation.

Bereits der Beobachter berichtete 2024, dass die Kostensteigerungen an die Kundinnen und Kunden weitergegeben würden. Für sechs Milliarden Liter wären demnach von der Kundschaft 180 Millionen Franken zu viel bezahlt worden.

Nun schaltet sich der Bund ein. Laut dem «Tages-Anzeiger» untersucht das Bafu, inwiefern die 3 Rappen Zuschlag an die Endkundschaft weitergegeben wurden. «Die Untersuchung des Bafu zur Einhaltung des Kompensationszuschlags wird voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen», heisst es dort.

Stiftung spricht von Sanktionskosten statt Kompensation

Die Untersuchung gestaltet sich kompliziert, weil die Importeure den Bund erst seit 2025 regelmässig über den Kompensationsaufschlag informieren müssen. Dennoch fordert auch die Stiftung für Konsumentenschutz eine Aufklärung. «Falls das Entgelt tatsächlich auf die Preise der Konsumentinnen überwälzt wird, wäre dies offensichtlich widerrechtlich.»

Die Stiftung Klik hingegen wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die zusätzlichen 3 Rappen fielen nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen zur CO₂-Kompensation. «Allfällige Sanktionskosten dürfen dem Konsumenten weitergegeben werden», zitiert die Zeitung aus einer Stellungnahme. (vro)

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