EU verbietet PFAS in Verpackungen – das gilt in der Schweiz
Ein Coffee to go, eine Pizza zum Mitnehmen und eine Bestellung aus dem Internet, die im riesigen Karton kommt: Ab heute dürfen in der EU keine fettabweisenden Burger-Boxen oder Gebäckpapiere mit bestimmten Schadstoffen mehr auf den Markt gebracht werden.
Die von nun an geltende EU-Verpackungsverordnung schreibt neue Grenzwerte für sogenannte PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelverpackungen vor. Mit den auch Ewigkeitschemikalien genannten Stoffen soll etwa das Durchweichen des Pommes-Kartons oder der Döner-Tüte verhindert werden.
Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung quasi ausgeschlossen ist. Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.
Neben den strengen Grenzwerten für PFAS bringt die neue Verordnung auch andere weitreichende Veränderungen mit sich. Für Verbraucher dürften die meisten davon allerdings erst ab 2030 sicht- und spürbar werden.
Recyclingfähig und so klein wie möglich
Künftig müssen Verpackungen recyclingfähig und so klein wie möglich sein. Der erlaubte Leerraum etwa in Kartons bei Online-Bestellungen wird auf 50 Prozent begrenzt. Der Platz, der etwa mit Papier, Luftpolsterfolie oder Styropor-Chips gefüllt ist, gilt auch als Leerraum. Darüber hinaus sind dann bestimmte Einwegplastikverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse untersagt. Auch sind etwa sehr leichte Plastiktüten verboten – ausser sie werden aus Hygienegründen oder für lose Lebensmittel benötigt und wirken so der Lebensmittelverschwendung entgegen.
Verpackungsmüll ist ein grosses Problem. Im Jahr 2023 fielen dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an. Die neuen Regeln sollen dafür sorgen, dass der Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 reduziert wird. Bis 2030 sollen es fünf Prozent weniger sein, zehn Prozent bis 2035.
Das bedeutet die neue Regelung für die Schweiz
Die EU-Verpackungsverordnung gilt in der Schweiz nicht automatisch und auch ein allgemeiner EU-Schweiz-Mechanismus greift hier nicht, schreibt die Handelskammer Deutschland Schweiz. Für Inlandproduktion, Entsorgung und Verwertung gilt daher Schweizer Recht weiterhin. Jedoch müssen auch in der Schweiz die Produktionsprozesse nach dem Stand der Technik so ausgestaltet werden, dass möglichst wenig Abfälle anfallen.
Die neue Verpackungsverordnung kann sich jedoch auf Schweizer Unternehmen auswirken, die in die EU exportieren. Diese müssen sich dann im Hinblick auf Recyclingfähigkeit, Verpackungsminimierung, Material- und Rezyklatdaten, Konformitätsnachweise und Kennzeichnung der EU anpassen. Bei Verstössen kann es zu Sanktionen kommen.
(sda/dpa/kek)
