Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter wollte bis zu 1000 CS-Managern, die nach dem Kollaps der Grossbank noch reich entlohnt wurden, die Bonuszahlungen kürzen. Teilweise ganz, teilweise sollte ein prozentualer Anteil abgedrückt werden, je nach Führungsebene, der die Manager angehörten. Doch dieses Vorgehen ist laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in St.Gallen nicht zulässig. Zwölf betroffene Manager hatten gegen die Massnahme geklagt.
Es gebe «keine ausreichende gesetzliche Grundlage» für eine solche Massnahme, so die Einschätzung des Gerichts. Staatliche Eingriffe in Lohnangelegenheiten von privaten Unternehmen, die durch Verträge geregelt wurden, bedürfen einer ebensolchen, klaren gesetzlichen Grundlage. Zulässig war demzufolge nur eine Kürzung, während die CS durch den Staat unterstützt wurde – aber nicht darüber hinaus, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD und die UBS, die die Credit Suisse im Zuge ihres Kollapses übernommen hatte, hatten argumentiert, dass die betroffenen Manager mit ihrem Handeln direkt für das Ende der Bank verantwortlich gewesen seien. Nachweisen konnten die Behörden und die UBS das aber nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die einstige Schweizer Grossbank Credit Suisse ging wegen jahrelanger Misswirtschaft und sorglosem Risikomanagement unter. Trotz Verlusten liess sich die Führungsebene stets massive Boni auszahlen – es gilt gemeinhin als klar, dass diese Praktik ebenfalls zum Untergang der Bank beitrug.
(hkl/con)
Unglaublich!!!