Visana ersetzt noch gültige Karten – jetzt prüft das BAG die Krankenkasse
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine aufsichtsrechtliche Überprüfung gegen die Krankenkasse Visana eingeleitet. Der Grund ist ein flächendeckender, vorzeitiger Austausch von Versichertenkarten, der potenziell gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben verstösst.
Ausgelöst wurde die Untersuchung durch einen Bericht des Westschweizer Fernsehens RTS. Demnach erhielten Neukunden von Visana Anfang des Jahres ihre reguläre Versichertenkarte, nur um jetzt im Sommer eine zweite Karte im Briefkasten vorzufinden. Auf Nachfrage der Versicherten begründete die Hotline den Austausch gemäss RTS zunächst mit einem optischen Detail: Die Karte wechselt das Design von Weiss zu Rot.
Visana-Sprecher Josko Pekas bestätigt gegenüber watson, dass die Anpassung im Rahmen der «Strategie 2030» erfolgt, mit der sich das Unternehmen zum Allbranchenversicherer weiterentwickeln wolle. Als weiteres Argument für den Austausch nennt Pekas, dass die neue Kartengeneration ohne Magnetstreifen auskomme und aus recyceltem PET bestehe. Der Magnetstreifen sei für die Versichertenkarte nicht vorgeschrieben.
Weiter heisst es:
Die neue Karte sei in der Herstellung günstiger als die bisherige. Zu den genauen Kosten des doppelten Drucks und Versands schweigt der Versicherer. Pekas verweist lediglich darauf, dass die neue Kartengeneration in der Produktion 42 Prozent weniger CO₂ verursache. Dazu, wie viel CO₂ und Abfall der vorzeitige Austausch einer noch gültigen Karte verursacht, äussert sich Pekas nicht.
BAG-Sprecherin Gabriela Giacometti sagt gegenüber watson, dass der Behörde bis zur Medienanfrage von RTS keine Beschwerden vorlägen. Das nun eingeleitete Prüfverfahren entspreche dem Standardprozess bei möglichen Aufsichtsverletzungen. Die Behörde stellt klar, dass eine vorzeitige Entsorgung funktionierender Karten gesetzlich nicht verlangt wurde.
Prämiengelder im Fokus
Da die Karten teilweise über die Prämien der obligatorischen Grundversicherung finanziert werden, greift hier das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG). Dieses schreibt vor, dass Verwaltungskosten auf das für eine wirtschaftliche Verwaltung erforderliche Mass beschränkt werden müssen. Das BAG vertrete die grundlegende Haltung, dass Karten grundsätzlich nur bei Ablauf der Gültigkeit oder bei zwingenden technischen Updates ersetzt werden dürfen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass Visana unverhältnismässig gehandelt hat, drohen der Kasse allerdings keine finanziellen Bussen, da diese gesetzlich nicht vorgesehen sind, sagt Sprecherin Giacometti. Das BAG könne Visana jedoch mittels einer formellen Weisung verpflichten, ihre internen Prozesse anzupassen, und eine öffentliche Rüge aussprechen. (hkl)
