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Gesundheit

Schweizer Bevölkerung zahlte zu viel für Medikamente: BAG in der Kritik

Schweizer Bevölkerung zahlte zu viel für Medikamente – der Fall in 8 Punkten

Arztpraxen, Spitäler und Apotheken geben Vorteile beim Einkauf von Medikamenten trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht immer an Krankenkassen und Patientenschaft weiter. Das stellt die Eidgenössische Finanzkontrolle fest und fordert Verbesserungen vom Bund. Eine Übersicht.
12.08.2026, 23:0013.08.2026, 10:00

Was ist neu?

Arztpraxen, Spitäler und Apotheken müssen ihnen gewährte Vergünstigungen beim Kauf von Arzneimitteln von Gesetzes wegen grundsätzlich an die Krankenkassen weiterreichen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) stellt den Akteuren und dem Bund in einem Prüfbericht vom Mittwoch ein schlechtes Zeugnis aus.

Medikamente lagern in einem Regal der Apotheke Weissenau, die Apotheke des Spitals Interlaken, eingelagert und bewirtschaftet, fotografiert am Freitag, 10. Februar 2023 in Interlaken. Die Apotheke der ...
Die EFK stellt dem BAG bezüglich Vergünstigungen bei Medikamenten ein schlechtes Zeugnis aus.Bild: KEYSTONE

2024 hätten Leistungserbringer geldwerte Vorteile von 743 Millionen Franken erhalten – acht Prozent des Medikamentenumsatzes, schätzt die EFK. Bei rund der Hälfte des Betrages geht sie davon aus, dass Vorteile teilweise pflichtwidrig einbehalten wurden oder aber nicht angemessen waren. 88 Millionen Franken seien weitergegeben worden.

Wie ist das möglich?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft seit 2020, ob Leistungserbringer geldwerte Vorteile an die Krankenkassen und letztendlich die Versicherten weitergeben, wenn sie das müssen. Diese Kontrollen seien kaum wirksam, so die EFK. Dem Risiko von ungebührlichen oder gesetzeswidrig einbehaltenen Vergünstigungen werde nicht genügend Rechnung getragen.

Anne Levy, Direktorin Bundesamt fuer Gesundheit, BAG, praesentiert die Krankenkassenpraemien fuer das Jahr 2026, am Dienstag, 23. September 2025, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider).
Anne Lévy, Direktorin beim BAG.Bild: keystone

Gründe seien die Covid-19-Pandemie und Personal-Sparrunden. Strafrechtliche Sanktionen wegen ungerechtfertigt einbehaltener Vorteile gab es bisher nicht. Es laufen aber Verfahren. Man sei zwar im Verzug, doch würden die nötigen Strukturen aufgebaut, hiess es seitens des BAG dazu. Das Thema sei wichtig.

Wie genau sind die Zahlen?

Ihre Schätzung sei mit erheblicher Unsicherheit behaftet, räumt die EFK ein. Grund ist, dass sich der genaue Umfang der geldwerten Vorteile nicht bestimmen lässt. Zudem wurden Grossisten nicht in die Rechnung eingeschlossen.

Agieren Grossisten zwischen Arzneimittel-Herstellern und Leistungserbringern, müssen sie von den Herstellern gewährte Vorteile nicht offenlegen und sie auch nicht an Kassen und Versicherte weitergeben. Das gilt nur für Vergünstigungen von Grossisten gegenüber Leistungserbringern.

Wie viel sind 743 Millionen im Vergleich zum ganzen Kuchen?

743 Millionen Franken sind definitiv eine stattliche Summe. Gemessen am Schweizer Gesundheitswesen insgesamt relativiert sich die Zahl aber: 2024 beliefen sich die Schweizer Gesundheitskosten laut Bundesamt für Statistik auf 97,2 Milliarden Franken. Die von der EFK taxierten Vergünstigungen entsprechen damit weniger als einem Prozent (0,76 Prozent) der gesamten Gesundheitskosten der Schweiz.

Aussagekräftiger ist der Vergleich mit den Medikamentenkosten selbst: Die EFK bezifferte die 743 Millionen auf 8 Prozent des Medikamentenumsatzes – hochgerechnet ein Markt von rund 9,3 Milliarden Franken. Das deckt sich mit unabhängigen Zahlen des Bundesamts für Statistik: 2023 kosteten Medikamente im Schweizer Gesundheitswesen rund 9,6 Milliarden Franken, über 10 Prozent der gesamten Gesundheitskosten.

Die wohl zu Unrecht einbehaltenen Vorteile sind also, gemessen am gesamten Gesundheitswesen, ein kleiner Posten. Innerhalb des Medikamentenmarktes selbst wiegen sie allerdings deutlich schwerer.

Was wird vom BAG gefordert?

Die EFK empfiehlt dem BAG zunächst, die nötigen, aktuellen Daten für die Beurteilung geldwerter Vorteile zu beschaffen. Auch sollte die Ausweitung der Transparenzpflichten auf Grossisten geprüft werden.

Für die EFK ist zudem die Frage relevant, welche Vergünstigungen weitergegeben werden müssen und welche nicht. Sie denkt dabei an die Verschiebung in Richtung Skonti und Abzüge für Grossbestellungen respektive für online getätigte Bestellungen.

Nach Ansicht der Hersteller und Leistungserbringer seien das Abgeltungen für gleichwertige Gegenleistungen, die der Weitergabepflicht nicht unterstünden, schreibt sie. Für die EFK ist jedoch ein Skonto von einem bis zwei Prozent «wesentlich».

Diese Abschläge müssten an Kassen und Versicherte weitergegeben werden, findet sie. Das BAG ist damit einverstanden, diese Weitergabe künftig zu verlangen.

Gibt es weitere Kritikpunkte?

Kritisiert wird von der EFK auch, dass das BAG lediglich Praxen und Spitäler kontrolliert, die Vereinbarungen zur nicht vollständigen Weitergabe von Vergünstigungen eingegangen sind – Apotheken sind nicht darunter. Gemäss den Vereinbarungen dürfen bis 49 Prozent der Vergünstigungen für die Verbesserung der Behandlungsqualität eingesetzt werden.

Ausserdem geht das Bundesamt Hinweisen – zum Beispiel von Kassen – auf ungerechtfertigt einbehaltene geldwerte Vorteile nach. Nur Leistungserbringer zu kontrollieren, die eine solche Vereinbarung eingegangen sind, ist für die EFK «ein falsches Signal».

Das BAG solle dort hinschauen, wo es keine Vereinbarungen gebe, findet sie. Von Ärzten und Spitälern mit Vereinbarung solle es sich jährlich die Vergünstigungen pro Medikament vorlegen lassen.

Wie reagiert das BAG?

Das BAG lehnte diese Empfehlungen zunächst ab und verwies auf die Rechtslage sowie begrenzte Ressourcen. Die von der EFK aufgrund der finanziellen Tragweite dieser Haltung kontaktierte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte daraufhin aber, die Empfehlung werde umgesetzt.

Was sagt der Konsumentenschutz?

Die Stiftung für Konsumentenschutz forderte auf den Bericht hin, die Rabattsysteme abzuschaffen. An deren Stelle müssten tiefere und transparentere Medikamentenpreise treten, schrieb sie. Damit würden auch die Kosten für die Grundversicherung sinken und das Einfallstor für fragwürdige Anreize in der Verschreibungspraxis verschwinde. (dab/pre/sda)

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