Wirtschaft
Schweiz

Tiana Moser sagt Nein zu Bilaterale III wäre Brexit auf Raten

Tiana Angelina Moser, GLP-ZH, spricht fuer die Kommission zur Debatte um den Schutzstatus S, an der Fruehjahrssession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 13. Maerz 2024 im Staenderat in Bern. (KE ...
Die GLP-Ständerätin Tiana Moser warnt vor einem Nein zum Vertragspaket der Bilateralen III.Bild: keystone

GLP-Moser warnt vor Nein zu neuen EU-Verträgen: «Es wäre ein Brexit auf Raten»

Tiana Moser, Ständerätin der GLP, gibt zu, dass die neuen Verträge mit der EU auch Nachteile haben. Aber die Vorteile überwiegen klar, sagt sie. Gerade auch mit Blick auf das Mitspracherecht.
26.09.2026, 13:5926.09.2026, 13:59
Stefan Bühler
Stefan Bühler

Frau Moser, Ihre Ständeratskollegin Heidi Z'graggen von der Mitte hat in unserem Interview erklärt, dass sie die neuen EU-Verträge als Ganzes ablehnt. Der Widerstand geht weit über die SVP hinaus und erreicht Mitte und FDP. Haben die Bilateralen III noch eine Chance?
Tiana Moser: Auf jeden Fall. Mit diesem Paket setzen wir den pragmatischen Weg fort, der bisher immer mehrheitsfähig war. Dass wir in Wohlstand und Sicherheit leben, ist alles andere als selbstverständlich. Die Bilateralen sind eine Grundlage dafür. Die Menschen in diesem Land wissen das.

Und falls die Verträge abgelehnt werden?
Dann wäre das ein Bruch in den Beziehungen mit unseren engsten Partnern, für den wir mittelfristig einen hohen Preis bezahlen müssten.

Weshalb ein Bruch? Die heutigen Bilateralen bleiben ja bestehen.
Diese Verträge werden nicht weitergeführt werden können, sie werden auslaufen – es wäre ein Brexit auf Raten. Die EU wird den bilateralen Weg, so wie er bisher ausgestaltet ist, nicht fortsetzen.

Befürworterin der ersten Stunde
Bald feiert sie ihr 20-Jahr-Jubiläum in Bern: Tiana Moser ist seit 2007 im Bundeshaus aktiv, zuerst als Nationalrätin, seit 2023 als Ständerätin des Kantons Zürich. Die Grünliberale zählt zu den dezidiertesten Befürworterinnen der neuen EU-Verträge. Sie sitzt gleich in drei Kommissionen, die sich in den letzten Monaten mit dem Paket befasst haben: in jenen für Aussen-, Wirtschafts- und Staatspolitik. (fab/sbü)
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Bild: severin bigler/aargauerzeitung.ch

Sehen Sie im Vertragspaket gar keine Nachteile und Risiken?
Natürlich stören mich gewisse Punkte. Beispielsweise sind die Spesenregeln für Angestellte aus der EU, die für einen Auftrag in die Schweiz kommen, nicht gut. Persönlich fände ich auch besser, wenn Personen, die nur Teilzeit arbeiten, das neue Daueraufenthaltsrecht nicht bereits nach fünf Jahren bekämen. Aber in Verhandlungen kann man nie alle Forderungen durchsetzen. Insgesamt sind die Verträge klar zum Vorteil der Schweiz. Das Paket sichert uns viele Privilegien.

Die Gegner argumentieren viel grundsätzlicher: Sie sagen, die Verträge gefährdeten die Souveränität und die direkte Demokratie.
Für mich bringt dieses Paket eindeutig einen Gewinn an Souveränität. Wir sind über die bestehenden Bilateralen längst eng mit der EU verbunden. Mit den aktuellen Bilateralen haben wir über 1000 Rechtsakte übernommen – ohne Mitspracherecht. Im neuen Paket ist das besser geregelt: Wir erhalten ein Recht auf Mitwirkung und können immer Nein sagen, wenn wir neues EU-Recht nicht übernehmen wollen.

Sie verharmlosen: Wir würden uns vertraglich verpflichten, neues EU-Recht zu übernehmen, das wir noch gar nicht kennen. Nein zu sagen, ist nur ausnahmsweise denkbar.
Das haben wir selbst in der Hand, je nachdem, was jeweils in unserem Interesse ist. Sicher ist, dass unsere demokratischen Prozesse vertraglich garantiert sind: Bundesrat, Parlament und Volk können sich zu neuen EU-Bestimmungen äussern und diese bei Bedarf ablehnen. Wir wissen auch, was passiert, wenn wir Nein sagen: Dann kann es eine Ausgleichsmassnahme der EU geben, die muss aber verhältnismässig sein.

Anders gesagt: Wenn sich die Schweiz nicht wie gewünscht verhält, gibt's aus Brüssel eins auf die Finger.
Jede Abstimmung hat Konsequenzen, schon jetzt. Als wir im Juni über die 10-Millionen-Schweiz abstimmten, wussten wir, dass der Ausgang unser Verhältnis zur EU betrifft, und mussten eine Güterabwägung machen.

Ist es nicht störend, dass wir der EU vertraglich erlauben, uns für Volksentscheide abzustrafen?
Abstrafen ist der falsche Begriff. Es geht um gleich lange Spiesse. Die EU reagiert schon heute auf unsere Entscheide, allerdings unberechenbar und unverhältnismässig: Brüssel hat die Schweiz zum Beispiel nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative bei der Forschung ausgeschlossen. Das war völlig willkürlich. Mit den Bilateralen III wäre das nicht mehr möglich, die Massnahmen müssten angemessen sein, und die Forschung wäre ausgenommen. Ein Schiedsgericht mit Schweizer Beteiligung überprüft das. Das gibt Rechtssicherheit und ist auch demokratiepolitisch ein Fortschritt.

Trotzdem: Laut Fachleuten dürften die Gegenreaktionen der EU so schmerzhaft sein, dass wir früher oder später einlenken.
Wir müssen aufpassen, dass wir dieses Thema nicht grösser machen, als es ist. Der Bereich, in dem wir EU-Recht übernehmen müssen, ist eng begrenzt. Und in heiklen Bereichen wie der Zuwanderung gibt es Absicherungen, damit wir nicht alles übernehmen müssen.

«Was in einer ungeregelten Situation passiert, zeigte der Brexit: In Grossbritannien gibt es heute 20'000 Unternehmen weniger, die in die EU exportieren, weil die administrative Last zu gross ist.»
Tiana Moser, GLP-Ständerätin

In der Debatte dominieren die Nachteile und Risiken. Welche Vorteile sehen Sie?
Im Kern geht es um die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Hier steht das Abkommen zum Abbau der Handelshemmnisse im Zentrum. Das ist aber nur das Eingangstor zu einer stabilen Beziehung zur EU, die auch Fragen der Sicherheit und der Gesundheit betrifft. Das ist in der aktuellen Weltlage unabdingbar.

Geht es etwas konkreter?
Bleiben wir bei der Wirtschaft: Ich bin Präsidentin des Verbands für Elektro- und Haushaltsgeräte. Diese Branche will exportieren. Für diese Firmen wie für die meisten KMU führen die Bilateralen definitiv zu einem Bürokratieabbau, dank des Handelsabkommens, aber auch dank der Personenfreizügigkeit.

Das haben wir aber alles schon mit den heutigen Verträgen.
Ja, aber diese müssen wir für die Zukunft sichern. Was in einer ungeregelten Situation passiert, zeigte der Brexit: In Grossbritannien gibt es heute 20'000 Unternehmen weniger, die in die EU exportieren, weil die administrative Last zu gross ist.

Ständerätin Z'graggen schlägt vor, mit der EU über Anpassungen der Bilateralen zu reden – aber ohne dynamische Rechtsübernahme. Was spricht dagegen?
Die Gespräche dauerten 15 Jahre, jetzt liegt ein Kompromiss auf dem Tisch. Ich glaube nicht, dass die Schweiz mehr herausholen kann, und ich glaube auch nicht, dass die EU noch einmal von vorne beginnen will.

Das hiess es schon beim Rahmenabkommen. Doch nachdem dieses 2021 versenkt worden war, gab es trotzdem neue Verhandlungen mit einem besseren Resultat.
Wenn ich sehe, mit welchen Herausforderungen die EU heute konfrontiert ist, glaube ich nicht, dass für die Schweiz noch mehr drinliegt. Heute haben wir die Chance, unser Verhältnis zur EU abzusichern. Im Interesse der kommenden Generationen sollten wir sie nutzen.

Das Paket umfasst auch neue Lohnschutzmassnahmen, die den liberalen Arbeitsmarkt einschränken. Stört das Sie nicht?
Die Lohnschutzmassnahmen sind ein doppelter Kompromiss: gegenüber der EU und im Inland zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Auch das ist ein Verhandlungsergebnis. Bei den umstrittensten Punkten, dem Kündigungsschutz und den Kautionen, gibt es nur sehr wenige Betroffene. Die Vorteile überwiegen klar.

Umstritten ist auch die Zuwanderung: Die neuen Verträge bewirken mit dem Daueraufenthalt und Änderungen beim Familiennachzug eine Ausweitung der Personenfreizügigkeit. Wird das zum Stolperstein?
Neu ist einzig, dass beim Familiennachzug eingetragene Partner ihre Kinder mitnehmen dürfen. Stand heute sind das zehn bis zwölf Kinder pro Jahr. Ich sehe den Stolperstein nicht.

Auch andere Gruppen wie kranke Angehörige könnten leichter nachgezogen werden.
Das ist eine Ermessensfrage, und es besteht kein Rechtsanspruch. Ich vertraue den Behörden, dass sie das vernünftig auslegen.

Als Verhandlungserfolg wird die Schutzklausel verkauft, mit der die Schweiz eine starke Zuwanderung temporär bremsen kann. Ist das mehr als ein Papiertiger?
Diese Klausel ist nur ein Element des Schutzkonzepts. Die Personenfreizügigkeit ist bei uns anders als in der EU weiterhin an die Erwerbstätigkeit gekoppelt. Wir können Kriminelle ausschaffen. Wer die Arbeit verliert und keine neue sucht, muss das Land verlassen ...

... ausser, er ist schon fünf Jahre da und hat den Daueraufenthalt.
Ja, aber ob das nach fünf Jahren so viele Leute sein werden, ist fraglich. Zur Schutzklausel: Ich bin froh, dass wir sie haben. Aber letztlich wird die Zuwanderung über die Nachfrage der Wirtschaft gesteuert. Hier müssen wir dafür sorgen, dass die Unternehmen vermehrt im Inland rekrutieren.

Die am hitzigsten diskutierte Frage haben wir uns für den Schluss aufgespart: das Ständemehr. Sie sind dagegen, dass auch die Mehrheit der Kantone den Verträgen zustimmen muss, das Volksmehr soll genügen. Aus rein taktischen Gründen?
Nein. Die Verfassung ist klar: Ein doppeltes Mehr braucht es nur bei einem Beitritt zu einer supranationalen Organisation oder einem Verteidigungsbündnis. Beides ist hier nicht der Fall. Eine Abstimmung mit Ständemehr wäre willkürlich. Ich staune, dass jene Kreise, die sonst immer mit Recht und Ordnung argumentieren, plötzlich auf Willkür setzen.

Laut Entscheiden des Bundesgerichts hat die Personenfreizügigkeit Vorrang vor der Verfassung. Kritiker monieren zudem, der Zuwanderungsartikel in der Verfassung werde verletzt. Das alles spricht für eine Abstimmung mit Ständemehr, nicht?
Dass der Zuwanderungsartikel verletzt ist, weil zehn bis zwölf Kinder zusätzlich in die Schweiz kommen, bestreite ich. Wer so argumentiert, muss künftig fast jedes Freihandelsabkommen dem Ständemehr unterstellen. Ich bestreite auch, dass die Verträge Verfassungsrang haben. Die Bilateralen I und II wurden auch nicht dem Ständemehr unterstellt. Jetzt kann man nicht plötzlich die Spielregeln ändern. Es gibt für das Ständemehr weder ein Gewohnheitsrecht noch eine Verfassungsgrundlage.

Was passiert, wenn ohne Ständemehr abgestimmt wird, und 50,1 des Volkes Ja sagen, die Mehrheit der Kantone aber Nein?
Gravierender wäre der umgekehrte Fall: Wenn man ohne rechtliche Grundlage plötzlich ein Ständemehr einführt, und das Paket dann mit einem klaren Volksmehr am knappen Ständemehr scheitert, droht dem Land eine Zerreissprobe.

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