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Eklat bei Mafia-Prozess in Bülach: Verteidiger erzwingen Prozessabbruch

Mutmasslicher Kokaindealer vor Gericht

Eklat bei Mafia-Prozess in Bülach: Verteidiger erzwingen Prozessabbruch

17.09.2014, 17:48
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Ein Prozess am Bezirksgericht in Bülach ZH hat am Mittwochnachmittag mit einem Eklat geendet: Die Verteidiger eines wegen Kokainhandels angeklagten 53-Jährigen verliessen den Gerichtssaal, worauf die Verhandlung abgebrochen wurde.

Der Pflichtverteidiger und ein zweiter Verteidiger fühlten sich nicht in der Lage, ihren Mandanten ausreichend zu verteidigen. Sie begründeten dies damit, dass sie vor der Hauptverhandlung keine Einsicht hatten in die Akten von zwei Dutzend Mitbeschuldigten, deren Verfahren separat geführt werden.

«Wir dürfen wegen mangelnder Verteidigung nicht weiter verhandeln», sagte der Gerichtsvorsitzende, nachdem die Verteidiger den Saal verlassen hatten.

Ob das Gericht nun einen neuen Pflichtverteidiger berufen wird, liess der Richter offen. Der Verteidiger hatte erklärt, er lege explizit sein Mandat nicht nieder.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 53-jährigen Angeklagten, der seit Februar 2011 in Haft ist, Kokainhandel, Geldwäscherei und Verbindung zur kalabrischen Mafia 'Ndrangheta vor und verlangt eine Bestrafung mit vierzehneinhalb Jahren. 

Akten erst später einsehen

Den ersten Antrag der Verteidigung hatte das Gericht teilweise gutgeheissen. Die verlangte Einsicht in die Dossiers von Mitbeteiligten wurde zwar bewilligt, die Verschiebung des Prozesses um mindestens zwei Monate jedoch abgelehnt.

Das Gericht wollte zunächst den Prozess aufgrund der vorliegenden Akten durchführen. Den Verteidigern solle dann ermöglicht werden, aufgrund der nachgelieferten Akten allenfalls neue Beweisanträge zu stellen, die dann in einem zweiten Verhandlungsteil behandelt worden wären.

Auf die Aussagen der Verteidiger, sie seien ausser Stande zu plädieren, entgegnete das Gericht, die Plädoyers müssten ja erst ganz am Schluss der Hauptverhandlung - in einigen Monaten - gehalten werden. Die vollständige Akteneinsicht sei aber auch für die ausreichende Beratung ihres Mandanten bei dessen Befragung durch das Gericht nötig, entgegneten die Verteidiger.

«Wir sind nicht bereit, gerichtlich verordnete Kunstfehler zu begehen», sagte ein Verteidiger. Das Vorgehen sei mit seiner Berufsauffassung nicht in Übereinstimmung zu bringen. Immerhin gehe es um eine drohende Strafe von fast 15 Jahren Freiheitsentzug.

Ausstandsgesuch gegen Gericht wegen Befangenheit

Nachdem das Gericht aufgrund des ersten Verteidiger-Antrags die Verschiebung der Verhandlung abgelehnt hatte, forderte die Verteidigung zunächst, das Richtergremium müsse wegen Anscheins der Befangenheit in den Ausstand treten. Es bestehe der Verdacht, dass die Richter die Akteneinsicht zu torpedieren versuchten.

Das Gericht befand, der Entscheid über die Befangenheit müsse nicht abgewartet werden. Der Prozess könne begonnen werden und müsse eventuell wiederholt werden.

Die Verteidigung sei gegenüber der Staatsanwaltschaft benachteiligt, wenn sie nicht vor der Hauptverhandlung alle Akten studieren könne. Es gebe nicht gleichlange Spiesse. «Dieses Gericht will keinen fairen Prozess», sagte einer der Verteidiger.

Da der Fall durch den Mafiavorwurf der Staatsanwaltschaft beträchtliche Publizität erlangt habe, erscheine eine souveräne Verhandlungsführung im Interesse aller Beteiligten. Den Mafiavorwurf bezeichnete der Verteidiger als «sehr konstruiert und gesucht». (aeg/sda)

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