Mit dem Programm «Via Sicura» will der Bund die Verkehrssicherheit steigern und die Zahl der Verkehrsopfer vermindern. Ein Teil dieses Programms betrifft die Versicherungsunternehmen, die zum neuen Jahr eine Änderung vornehmen müssen. Konkret geht es dabei um den Versicherungsschutz bei «grober Fahrlässigkeit».
Bisher ist es so: Wer eine Autoversicherung abschliesst, kann eine Zusatzversicherung für grobe Fahrlässigkeit in seine Police aufnehmen lassen. Dieses Angebot kostet rund 15 Franken im Jahr und bedeutet Folgendes: Handle ich grob fahrlässig – überfahre ich beispielsweise eine rote Ampel oder eine durchgezogene Sicherheitslinie – so bin ich dennoch versichert.
Das Versicherungsunternehmen darf jedoch Ausnahmen festlegen, in denen es von seinem Rückgriffsrecht Gebrauch machen und den Lenker belangen kann. Die Betonung liegt hier auf dem Wort «kann», denn jede Versicherung konnte bisher selbst bestimmen, in welchen Fällen sie von ihrem Recht auf Regress Gebrauch machte.
Mit der Umsetzung von «Via Sicura» sind die Versicherer ab 1. Januar 2015 dazu verpflichtet. Und zwar in drei konkreten Fällen:
Doch was bedeutet das für Sie als Kunde? Das hängt ganz davon ab, bei welchem Unternehmen Sie versichert sind.
Wer bei Generali versichert ist, hat in den letzten Tagen eine entsprechende Information erhalten. Daraus geht hervor, dass der dritte Punkt – also die «besonders krasse Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit» – neu in die Ausschlusskriterien aufgenommen wurde.
Während die Versicherung also bereits vorher von ihrem Rückgriffsrecht Gebrauch gemacht hat, wenn der Lenker alkoholisiert oder fahrunfähig war, so kommt nun eine Regelung bezüglich des Rücktrittsrechts infolge von Rasens hinzu.
Bei Axa Winterthur führt die Gesetzesänderung ebenfalls zu Anpassungen des Versicherungsschutzes bei Grobfahrlässigkeit. Die Kunden wurden persönlich informiert. Ausserdem sind die neuen Bestimmungen auf ihrer Homepage zu finden.
Axa Winterthur ist mit einem Anteil von 22,5 Prozent im vierten Quartal 2013 Marktführerin. Ausgehend davon, dass im vergangenen Jahr 5,7 Millionen Fahrzeuge in der Schweiz immatrikuliert waren, sind entsprechend rund 1,3 Millionen bei Axa Winterthur versichert.
Gemäss Pressesprecherin Nicole Horbelt schliesst «der Grossteil der Versicherungsnehmer die Zusatzdeckung für Grobfahrlässigkeit ab». Somit sind allein bei Axa Winterthur rund 1 Millionen Versicherungspolicen von den Änderungen betroffen.
Zahlreiche andere Versicherungen müssen ihre Kunden nicht extra informieren, da die genannten drei Punkte auch bisher schon dazu führten, dass das Unternehmen von seinem Rückgriffsrecht Gebrauch gemacht hat.