Schweiz
Basel

Kasachstan: Thomas Borer hat SVP-Nationalrat Christian Miesch Geld überwiesen

Wieso verrechnete der SVP-Nationalrat dem Lobbyisten Borer ein zweites 1.-Klasse-GA?

01.03.2018, 07:0401.03.2018, 07:36

Die Kasachstan-Affäre ist um eine Facette reicher. Bisher bekannt war, dass mehrere Lobbyisten im Auftrag Kasachstans Parlamentarier instrumentalisierten oder auf teure Reisen ins zentralasiatische Land einluden. Nun zeigt ein Bericht des Tages-Anzeigers, dass zwischen dem damaligen SVP-Nationalrat Christian Miesch und dem Lobbyisten Thomas Borer auch Geld geflossen ist.

ZU DEN EIDGENOESSISCHEN WAHLEN VOM 18. OKTOBER 2015 STELLEN WIR IHNEN ZU DEN RUECKTRITTEN VON NATIONAL- UND STAENDERAETEN FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - WEITERE BILDER FINDEN SIE AUF UNSERER  ...
Christian Miesch, SVP-Nationalrat Baselland.Bild: KEYSTONE

Im April 2015 stellte Miesch Borer eine Rechnung für seine «Aktivitäten als Sekretär der Gruppe Schweiz – Kasachstan». Höhe der Rechnung: 4635 Franken für ein Senioren-1.-Klasse-Generalabo. Bloss, als Nationalrat besass Christian Miesch bereits ein Gratis-GA.

Als der «Tages-Anzeiger» bei Miesch und Borer nachfragte, verneinten beide zuerst, dass zwischen ihnen Geld geflossen sei. Erst später wich Miesch davon ab: «Klar, ist Geld geflossen. Schliesslich hatte ich Borer eine Rechnung geschickt. Aber später habe ich es zurückbezahlt.»

Ex-Botschafter und Lobbyist Thomas Borer waehrend der Debatte ueber die Revision des "Cassis-de-Dijon-Prinzip" am Mittwoch, 6. Mai 2015 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Lukas Lehmann)
Thomas Borer, Lobbyist und Ex-Botschafter.Bild: KEYSTONE

Auch Borer präzisierte, seine Firma habe Miesch das Geld für die Rechnung zunächst überwiesen. Dies sei aber ein Fehler seiner Buchhaltung gewesen. Die zuständige Person sei ausgewechselt worden.

Der «Tages-Anzeiger» zitiert Mark Pieth, Strafrechtsprofessor in Basel. Für ihn wirft der Fall einige Fragen auf: «Warum braucht jemand ein GA, wenn er bereits eines besitzt? Warum verrechnet jemand für die Arbeit als Sekretär einer parlamentarischen Gruppe nicht die effektiv geleistete Arbeit?» Er könne aber nicht beurteilen, ob ein Straftatbestand erfüllt sei. Das sei die Sache der Strafverfolgungsbehörden. Die Unschuldsvermutung gilt für alle Beteiligten. (mlu)

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