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Unternehmen und Branchen melden fast 16'000 «.swiss»-Domainnamen an

Unternehmen und Branchen melden fast 16'000 «.swiss»-Domainnamen an

14.09.2016, 17:28

Internetadressen mit der Endung .swiss stossen auf reges Interesse: Seit einem Jahr ist die Domain verfügbar - und bereits hat der Bund 15'755 entsprechende Seiten registriert. Die Behörden sprechen von einem Erfolg.

Neben den bestehenden Länderdomains wie .ch und bereits vergebenen themenbezogenen Endungen wie .org und .edu waren 2012 weitere solche Internet-Namensräume eröffnet worden. Der Bund sicherte der Schweiz die Domain .swiss - und beauftragte das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit dem Betrieb.

Dieses teilt die Domainnamen nach festgelegten Kriterien zu. Bis zum Ein-Jahr-Jubiläum tat dies das BAKOM fast 16'000 Mal, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Dazu gehörten auch Bezeichnungen wie watch.swiss, tourismus.swiss und auto.swiss.

Tourismus gut vertreten

Der überwiegende Teil der Bezeichnungen ging laut BAKOM an Aktiengesellschaften und weitere Unternehmen aus allen Branchen. So verfüge mittlerweile die Mehrzahl der börsenkotierten Unternehmen der Schweiz über eine .swiss-Adresse. Die Tourismusbranche sei mit zahlreichen Hotels, Tourismusvereinen, Buchungsportalen und Bergbahnen ebenfalls gut vertreten.

Zahlreiche in der Öffentlichkeit weniger bekannte KMU mit grossem Exportanteil verfügen laut der Bundesbehörde ebenfalls schon über eine .swiss-Adresse. Schliesslich hätten neben vielen Verbänden und Organisationen auch schon zahlreiche Gemeinden und mehr als die Hälfte der Kantone Zuteilungen erhalten. Bereits seien Tausende von .swiss-Seiten aktiv.

Privatpersonen ausgeschlossen

Wer eine .swiss-Internetadresse möchte, muss einen Geschäftssitz und einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz sowie einen klaren Bezug zur Internetadresse aufweisen. Privatpersonen sind weiterhin ausgeschlossen. Domainnamen wie hotel.swiss müssen in den Dienst der gesamten betroffenen Branche gestellt werden.

Gesuche, welche die Grundvoraussetzungen erfüllen, werden einmal pro Woche für zwanzig Tage auf der Website www.nic.swiss veröffentlicht, damit Konkurrenzgesuche eingereicht werden können. Nicht infrage gestellte Namen werden nach Ablauf dieser Frist zugeteilt. Bei Streitigkeiten entscheidet das BAKOM auf Grundlage der Verordnung über Internetdomains. (sda)

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