Energiewende: Ständeratskommission sagt deutlich Ja zur Energiestrategie

Energiewende: Ständeratskommission sagt deutlich Ja zur Energiestrategie

20.08.2015, 17:28

Klares Ja zur Energiestrategie 2050 in der Kommission des Ständerates: Die Energiekommission (UREK) hat die Vorlage ohne Gegenstimmen angenommen, bei einer Enthaltung. Allerdings beschloss sie etliche Änderungen.

Zu diskutieren gab in der Ständeratskommission insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen grosse Wasserkraftwerke subventioniert werden sollen. Die UREK hat sich nun mit 9 zu 4 Stimmen für eine «Notfalllösung» ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Der Bund soll Wasserkraftwerken mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt eine Finanzhilfe gewähren können, wenn sich diese in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und ihr langfristiger Weiterbetrieb gefährdet ist.

Probleme wegen Strompreisen

Energieministerin Doris Leuthard hatte vor den Beratungen Verständnis dafür gezeigt, dass manche Wasserkraftwerke angesichts der europäischen Strompreise vor Problemen stehen und Unterstützung fordern. Sie erinnerte aber auch daran, dass viele Wasserkraftwerke während 40 Jahren äussert rentabel gewesen seien.

Voraussetzung für die Bundeshilfe ist nach dem Willen der Ständeratskommission, dass der Betreiber und Eigner einen Eigenbeitrag leistet und der Standortkanton für das betroffene Werk die Wasserzinsen auf 90 Franken pro Kilowatt senkt. Der Betrag des Bundes soll mit 0.2 Rappen pro Kilowattstunde aus dem Netzzuschlag finanziert werden.

Ja zu Netzzuschlag von 2.3 Rappen

Bei der umstrittenen Höhe des Netzzuschlags ist die Kommission auf dem Kurs von Bundesrat und Nationalrat geblieben: Der Zuschlag für die Förderung von grünem Strom über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), der nach geltendem Gesetz maximal 1.5 Rappen pro Kilowattstunde betragen darf, soll neu auf bis zu 2.3 Rappen steigen können.

Änderungen schlägt die Ständeratskommission aber auch hier vor. Sie will im Gesetz eine Frist festlegen, nach welcher die Förderung erneuerbarer Energien ausläuft. Ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen keine neuen Anlagen mehr ins Fördersystem aufgenommen werden, und ab 2031 sollen auch Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge gestoppt werden.

Dafür soll der Netzzuschlag schnell auf das Maximum erhöht werden - bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Damit möchte die Kommission die Förderung erneuerbarer Energien rasch vorantreiben, wie sie schreibt.

Andere Regeln für Solarenergie

Weiter hat die Ständeratskommission beschlossen, dass nur Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 30 Kilowatt Anspruch auf eine Einspeisevergütung oder Investitionsbeiträge haben sollen. Der Nationalrat hatte die Grenze tiefer gesetzt, bei 10 Kilowatt. Die Änderung ziele darauf ab, diese Technologie vermehrt mittels Einmalvergütung zu fördern, schreibt die Kommission.

Ausserdem hat sich die UREK für die Einführung einer CO2-Abgabe auf «Dreckstrom» ausgesprochen. Diese Idee hatte der Nationalrat knapp verworfen. Bereits in früheren Sitzungen hatte die ständerätliche UREK in wichtigen Punkten Änderungen an der Vorlage angebracht.

So will die Mehrheit der Kommission die Laufzeit der ältesten Atomkraftwerke nicht begrenzen und die AKW-Betreiber auch nicht dazu verpflichten, ab 40 Betriebsjahren ein Langzeitbetribskonzept vorzulegen. Geht es nach dem Willen des Nationalrates, wird die Laufzeit der ältesten AKW auf 60 Jahre beschränkt. Benzau I müsste damit im Jahr 2029 vom Netz gehen, Beznau II im Jahr 2031.

Keine Effizienzvorgaben für Stromlieferanten

Ferner will die Ständeratskommission keine Anreize für Elektrizitätswerke schaffen, weniger Strom zu verkaufen und so das Stromsparen zu fördern. Der Nationalrat hatte sich für ein Bonus-Malus-System ausgesprochen - in der Hoffnung, dass die Ständeratskommission dieses noch verbessern würde.

Bei den CO2-Grenzwerten für Autos und Gebäudesanierungen folgte die Kommission dagegen weitgehend dem Nationalrat. Der Ständerat wird sich in der Herbstsession über die Energiestrategie beugen und sich dabei auch mit Minderheitsanträgen aus der Kommission befassen müssen.

So lehnt eine Kommissionsminderheit Subventionen für bestehende Wasserkraftwerke ab. Sie warnt vor Marktverzerrungen. Eine andere Minderheit stimmt zwar der Unterstützung der Grosswasserkraftwerke zu, lehnt aber eine Reduktion der Wasserzinsen ab. Wiederum andere möchten die Höhe des Netzzuschlages auf 2.1 Rappen pro Kilowattstunde festlegen. Der Nationalrat hatte insgesamt 20 Stunden über die Energiestrategie 2050 beraten. (sda)

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