Für Gewerkschaftsbund ist Steuervorlage 17 «inakzeptabel»

Für Gewerkschaftsbund ist Steuervorlage 17 «inakzeptabel»

09.04.2018, 12:04

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) erachtet die Vorschläge des Bundesrats für die Steuerreform 17 als «inakzeptabel». Er kritisiert insbesondere, dass die Vorlage erneut «massive» Steuersenkungen für Unternehmen vorsehe und zulasten der Privathaushalte gehe.

Die Schweiz muss aufgrund internationalen Drucks die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abschaffen. Daher legte der Bundesrat dem Volk im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III vor, welche von diesem wuchtig mit 59.1 Prozent abgelehnt wurde.

Der Bundesrat hat dem Parlament nun einen neuen Vorschlag zur Beratung übergeben. Sollte dieser das Parlament unverändert passieren, erwägt der Schweizerische Gewerkschaftsbund das Referendum zu ergreifen. Dies sagte SGB-Präsident am Montag an einer Medienkonferenz in Bern.

Der neue Entwurf des Bundesrats unterscheide sich «nur marginal» von der Unternehmenssteuerreform III, sagte Rechsteiner. Ungeachtet des Volksentscheids wollten Bundesrat und Kantonsregierungen erneut bei rund 200'000 Unternehmen die Gewinnsteuern massiv senken.

«Das ist grotesk», findet auch SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart, wie er an der Konferenz sagte. Denn davon, dass die Steuerprivilegien abgeschafft werden, seien nur ungefähr 400 Firmen massgeblich betroffen. Trotzdem würden 200'000 Unternehmen von Steuererleichterungen profitieren.

SGB befürchtet keine Firmen-Abwanderung

Mit der Abschaffung der Steuerprivilegien werden die Statusfirmen ordentlich besteuert und hätten weniger Geld in den Kassen. Es besteht die Befürchtung, dass diese Unternehmen ohne Gegenmassnahmen aus der Schweiz abwandern würden.

Dass dies eintreffen wird, glaubt der Gewerkschaftsbund jedoch nicht. «Manche werden einfach den Kanton wechseln», sagte Lampart. Die Statusgesellschaften befänden sich vor allem in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Waadt und Zug. Waadt und Zug hätten bereits sehr tiefe Steuern, Firmen in den anderen Kantonen könnten dann einfach ihre Gewinne verschieben.

Die Schweiz habe ohnehin tiefe Steuern, verglichen mit Ländern, welche ähnliche öffentliche Leistungen erbrächten. Zudem hätten die Unternehmen keine Eile, weil sie ihre Gewinne aufgrund Übergangsmassnahmen über mehrere Jahre weiterhin privilegiert versteuern können.

Doch diese Übergangsmassnahmen müssten gezielt sein - und nicht flächendeckend, wie es die mit einer Bundesmilliarde subventionierte Steuererleichterung für alle Unternehmen wäre, sagte Rechsteiner. Die Patentbox wäre eine solche mögliche Lösung.

Haushalte besser entlasten

Besorgt zeigt sich der SGB wegen der Privathaushalte. Wenn die Unternehmen weniger Steuern bezahlten, müssten die Einbussen letztlich die Haushalte bezahlen, sagte Rechsteiner, nämlich «in Form von steigenden Belastungen oder von Leistungsverschlechterungen».

Der Bundesratsvorschlag sähe diesbezüglich zwar auch Verbesserungen vor, räumte Rechsteiner ein. Er spricht damit die Dividendenbesteuerung und die Erhöhung der Kinderzulagen an. «Diese Verbesserungen stehen aber in keinem Verhältnis zu den neuen Steuervorteilen für Unternehmen.» Denn in einigen Kantonen würde die Erhöhung der Kinderzulagen beispielsweise gar nicht spürbar sein.

Die Ersparnisse der Unternehmen müssten der Bevölkerung zurückgegeben werden, führte zudem Lampart aus. Im Idealfall würde dies über Lohnerhöhungen geschehen. Das sei politisch jedoch nur schwer realisierbar. Indirekt könne man dieselbe Wirkung erzielen, wenn sich Firmen stärker an den sozialen Beiträgen und Umverteilungen beteiligen - etwa durch höhere Verbilligungen bei den Krankenkassenprämien.

Die Kommentare zum bundesrätlichen Vorschlag schloss der SGB-Präsident mit einem Ausblick: «Bei unveränderter Ausgangslage sähen wir uns am Schluss der Beratungen im Parlament gezwungen, unseren Gremien die Ergreifung des Referendums vorzuschlagen.» (sda)

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