Verteidigungsminister Guy Parmelin hat sich am Dienstag zur Spionageaffäre geäussert, ohne allerdings etwas zu sagen. Er könne und wolle nicht zum konkreten Fall Stellung nehmen, sagte Parmelin vor den Medien mit Verweis auf die laufenden Verfahren.
Der 54-jährige Schweizer, der in Deutschland wegen Spionageverdachts in U-Haft sitzt, soll für den Schweizer Nachrichtendienst gearbeitet haben. Parmelin bestätigte das nicht.
Er habe die Ausführungen der deutschen Generalbundesanwaltschaft zur Kenntnis genommen, sagte der Verteidigungsminister lediglich. Er äusserte sich am Dienstag in Bern an der Jahresmedienkonferenz des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).
Im Rahmen des Gesetzes
Er könne keinen Kommentar abgeben und sich nicht zu Spekulationen äussern, sagte Parmelin. Festhalten könne er nur Grundsätzliches. So könne er sagen, dass die Schweiz und Schweizer Banken regelmässig Opfer von Spionage würden.
Die Aufgabe des Nachrichtendienstes sei es, dies aufzudecken, damit die Schweiz rechtzeitig handeln könne. Parmelin betonte weiter, der Nachrichtendienst handle im Rahmen des geltenden Gesetzes, um die Schweiz und ihre Einwohner zu schützen. Der Dienst sei dabei strikten Kontrollen unterworfen.
Verweis auf Gesetzesartikel
Parmelin verwies zudem auf Artikel 2 des geltenden Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). Darin heisst es: «Der Bund trifft vorbeugende Massnahmen [...], um frühzeitig Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen Nachrichtendienst, gewalttätigen Extremismus [...] zu erkennen und zu bekämpfen.»
Das BWIS wird voraussichtlich am 1. September 2017 vom neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) abgelöst. In diesem steht explizit geschrieben, dass der Bundesrat «in besonderen Lagen den NDB zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen einsetzen kann». Als solche gälten der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung der Schweiz, die Unterstützung der schweizerischen Aussenpolitik und der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz.
«Kein Streichelzoo»
NDB-Chef Markus Seiler ergänzte, dass der Nachrichtendienst generell in der Schweiz und im Ausland aktiv sei. Zu den Aufgabe gehöre auch die Spionageabwehr. Es gelte zu verhindern, dass «jemand mit illegalen Mitteln Geheimnisse stiehlt». Die Arbeit des NDB geschehe teilweise verdeckt.
«Die nachrichtendienstliche Arbeit ist kein Streichelzoo», sagte Seiler. Jeder Nachrichtendienst handle im Interesse des jeweiligen Landes und der jeweiligen Regierung.
Mehr könne und wolle er zum vorliegenden Fall nicht sagen. Der NDB wolle zwar sichtbar sein, aber nicht transparent, denn: «Ein transparenter Nachrichtendienst ist tot.»
Deutsche Steuerfahnder ermittelt
Der Schweizer war am Freitag in Frankfurt am Main verhaftet worden. Laut dem deutschen Generalbundesanwalt wird ihm vorgeworfen, während über fünf Jahren für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein.
Am Montag hatte sich Valentin Landmann als Anwalt des Schweizers gegenüber Radio SRF geäussert. Sein Mandant werde beschuldigt, für den schweizerischen Nachrichtendienst deutsche Steuerfahnder ermittelt zu haben, die illegal in der Schweiz tätig gewesen seien, sagte er.
Ob der Schweizer Nachrichtendienst tatsächlich ein Auftraggeber des Verdächtigten gewesen war, sagte Landmann nicht. Der Verdächtige «hat solche Ermittlungen mit Sicherheit nicht aus Hobbygründen getätigt», stellte er aber fest.
Verstimmungen zwischen den Ländern
Die Zeitungen «SonntagsBlick» und «Die Welt» in Deutschland hatten schon am Wochenende den Nachrichtendienst des Bundes als Auftraggeber des Mannes genannt. Deutsche Politiker reagierten empört.
Seit Januar 2006 hatten mehrere deutsche Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, CDs mit Bankdaten von Steuersündern aus der Schweiz und Liechtenstein gekauft. Dies sorgte für Verstimmungen in den Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz. (sda)