Zu der umstrittenen Präsidentenwahl in Syrien am 3. Juni sind neben Amtsinhaber Baschar al-Assad nur zwei Aussenseiter als Kandidaten zugelassen worden. Das gab das Verfassungsgericht am Samstag in Damaskus offiziell bekannt. Der Wahlkampf könne an diesem Sonntag beginnen, teilte ein Gerichtssprecher laut der staatlichen Nachrichtenagentur Sana mit.
Gegen Assad treten die wenig bekannten Kandidaten Maher Hadschar und Hassan al-Nuri an. Al-Nuri ist ein ehemaliger Staatsminister und Fabrikant für Schuhputz-Schwämme. Der Parlamentarier Hadschar gehört einer kommunistischen Partei an, die seit Jahren mit der regierenden Baath-Partei verbündet ist.
Nach einer im März vom Parlament gebilligten Wahlrechtsreform sind die meisten prominenten Oppositionellen von der Abstimmung ausgeschlossen. Syrer, die in den vergangenen zehn Jahren im Ausland gelebt haben, dürfen demnach nicht teilnehmen. Viele Regimegegner waren wegen der staatlichen Repression ins Exil gegangen. Westliche Länder lehnen die Wahl als undemokratisch ab.
Assad ist seit dem Tod seines Vaters im Jahr 2000 an der Macht. Der Bürgerkrieg in dem Land hat seit März 2011 mehr als 150'000 Menschen das Leben gekostet. (sza/sda)