Telekommunikation: Konsumenten werden besser vor Kostenfallen geschützt

Telekommunikation: Konsumenten werden besser vor Kostenfallen geschützt

18.06.2015, 11:46

Ab dem 1. Juli wird der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert: Im Internet und am Telefon dürfen nur noch jene Preise verrechnet werden, die explizit aufgeführt sind.

Betroffen von der Änderung sind etwa kostenpflichtige Anrufe im Erotik- oder Esoterikbereich, die mit den Ziffern 090 beginnen. Heute müssen die Anbieter nur den Preis ab Festnetz bekanntgeben. Für Anrufe vom Handy aus wird ein Zuschlag verrechnet, meist in unbekannter Höhe.

Neu dürfen die Anbieter nur noch den angegebenen Preis verrechnen, unabhängig davon, aus welchem Netz ein Kunde anruft. Zuschläge sind unzulässig, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Donnerstag an einem Hintergrundgespräch ausführten.

Auch im Internet werden Konsumenten künftig besser vor Kostenfallen geschützt. Eine Leistung darf ab Juli nur noch dann verrechnet werden, wenn der Preis dafür transparent auf oder direkt neben der Schaltfläche steht, mit der man den Kauf bestätigt. Der Hinweis «zahlungspflichtig bestellen» oder eine ähnliche Formulierung muss zudem gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Fernmeldedienst- und Preisbekanntgabeverordnung im vergangenen November beschlossen und auf Juli in Kraft gesetzt. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!