Mindestlohn würde Landbewohner in die Stadt treiben

Mit der Einführung des Mindestlohnes würde die Verstädterung angetrieben werden.
Mit der Einführung des Mindestlohnes würde die Verstädterung angetrieben werden.Bild: KEYSTONE
Konjunkturforscher

Mindestlohn würde Landbewohner in die Stadt treiben

Nicht überall in der Schweiz ist das Leben gleich teuer. Laut Ökonomen würde es mit der Einführung eines Mindestlohns deshalb zu einer Landflucht kommen. In Randregionen müsste mehr gespart werden. Dem widersprechen die Gewerkschaften.
01.05.2014, 23:4602.05.2014, 08:21
Antonio Fumagalli / Aargauer Zeitung

Was passiert, wenn das Schweizer Stimmvolk am 18. Mai (überraschend) Ja sagen würde zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde, respektive rund 4000 Franken pro Monat? Darüber streiten sich Ökonomen, Gewerkschaften und Parteien seit Monaten.

Die drei Institutsleiter der KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich haben kürzlich einen Beitrag veröffentlicht, in dem sie einen bisher wenig beachteten Aspekt ins Feld führen: Gemäss ihren Prognosen würde ein schweizweiter Mindestlohn trotz möglicherweise bescheidenen Auswirkungen auf die Gesamtbeschäftigung «bedeutsame sektorale und regionale Umstrukturierungseffekte erzeugen». Auf Deutsch: Die Verstädterung der Schweiz würde vorangetrieben.

Die Ökonomen begründen ihre These mit der unterschiedlichen Kaufkraft zwischen den verschiedenen Regionen – ein Konsument in Zürich kann es sich eher leisten, fünf Franken für eine Tasse Kaffee zu bezahlen als einer in der Leventina. Die Unternehmer können höhere Kosten in städtischen Gebieten demnach eher auf die Warenpreise überwälzen, während auf dem Land und in grenznahen Regionen vermehrt Personal eingespart werden müsste. Für die KOF-Experten sinkt dadurch die Bereitschaft für Investitionen in abgelegenen Gebieten – und die Aktivitäten würden entweder ins Ausland oder in die Städte verlagert.

Wenn man jüngste Abstimmungsresultate wie die Annahmen der Zweitwohnungs- oder der Masseneinwanderungsinitiative als Gradmesser nimmt, ist daraus auch eine Skepsis gegenüber einer zunehmend «städtischen Schweiz» zu lesen. Die Mindestlohninitiative würde also eine Entwicklung befeuern, «die gesellschaftlich offenbar nicht erwünscht ist», wie KOF-Leiter Jan-Egbert Sturm auf Anfrage erklärt.

Ein Artikel von Aargauer Zeitung
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«Volkswirtschaftlich verkraftbar»

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lässt diese Argumentationskette nicht gelten: «Der Beitrag geht von einer Realität aus, die längst nicht mehr stimmt – sonst würde auf dem Land kein Gastgewerbe mehr existieren», sagt Chefökonom Daniel Lampart. Die grossen Lohnsprünge hätten in den vergangenen Jahren stattgefunden. Bei der Erhöhung auf 4000 Franken handle es sich um einen «letzten Schritt», der für die Betroffenen bedeutend, volkswirtschaftlich aber absolut verkraftbar sei.

Die Gewerkschaften wehren sich gegen regional abgestufte Löhne. «Die Schweiz ist als Binnenmarkt konzipiert. Es ist falsch, wenn man sie nun in Mikroregionen unterteilen will», so Lampart. 

«Importierte Billigarbeiter»

Die Frage ist: Wäre ein zusätzlich forcierter Strukturwandel überhaupt schädlich? «Nein», sagt der ehemalige Preisüberwacher und SP-Nationalrat Rudolf Strahm. «Mit importierten Billigarbeitern wird besonders in abgelegenen Regionen eine Struktur beibehalten, die eigentlich ineffizient ist», sagte er und denkt dabei an die Landwirtschaft oder die Tourismusbranche.

Gerade deshalb braucht es laut Strahm einen Mindestlohn – was gleichzeitig ein Rezept gegen zu starke Zuwanderung sei. «Wenn ein Unternehmer weiss, dass er jedem Mitarbeiter mindestens 22 Franken pro Stunde bezahlen muss, dann rekrutiert er weniger unqualifiziertes Personal im Ausland», so Strahm. Dass Randregionen wie bis anhin massiv subventioniert werden, sei aus «gesellschaftspolitischen Gründen» aber sinnvoll.

Welche Ausnahmeregelungen?

Obwohl er die Initiative befürwortet, ist Ex-Preisüberwacher Strahm nicht in jedem Punkt mit den Initianten einverstanden. Im Text der Mindestlohninitiative steht beispielsweise, dass der Bund für «besondere Arbeitsverhältnisse Ausnahmeregelungen erlassen kann». Strahm plädiert dafür, dass das Parlament diese Passage im Falle einer Annahme der Initiative pragmatisch und grosszügig auslegt. «Grenzgänger müssten in diese Kategorie fallen – schliesslich sind ihre Lebenshaltungskosten massiv tiefer», sagt er.

Die Gewerkschaften winken ab. Für sie sollen die Ausnahmeregelungen für Personen in Ausbildung oder mit einer Behinderung gelten, keinesfalls aber für Grenzgänger. «Sonst wären Arbeitgeber in Grenzregionen erst recht versucht, ihre Mitarbeiter zu Tiefstlöhnen im Ausland zu rekrutieren – das will niemand», sagt SGB-Chefökonom Lampart.

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