Das Bundesgericht erachtet die Verlängerung der stationären Massnahme für einen 47-Jährigen als rechtens, der 2004 im Kanton Nidwalden einen Fasnächtler erschossen hatte. Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde aber zugunsten der Massnahme aufgeschoben.
Ohne Anlass hatte der Mann einem sich ausruhenden Fasnächtler im Bahnhofsbuffet Stans aus nächster Nähe in den Kopf geschossen. In zweiter Instanz wurde die 16-jährige Freiheitsstrafe und die Verwahrung in eine 19-jährige Strafe umgewandelt, diese jedoch aufgeschoben.
Gegen die vom Kantonsgericht Nidwalden angeordnete Verlängerung der stationären Massnahme legte der verurteilte Mörder Beschwerde ein. Diese wurde abgelehnt und der Beschluss der Vorinstanz vom Obergericht bestätigt. Auch das Bundesgericht kommt nun zum Schluss, dass die Vorinstanzen die ärztlichen Entscheidungsgrundlagen sachlich und ausgewogen gewürdigt haben. (rar/sda)