Aargau: Massiv mehr Fälle seit Einführung des Kindesschutzrechts
- Seit drei Jahren ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft. Das brachte gehörigen Mehraufwand für die Gerichte mit sich, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.
- Zählten die Aargauer Bezirksgerichte zuvor jedes Jahr um die 20'000 Falleingänge, waren es im Jahr 2014 mit den KESR-Verfahren schlagartig über 36'000 Fälle.
- Laut Guido Marbet, Präsident des Aargauer Obergerichts und der Justizleitung, ist jeder Ausfall wegen Krankheit oder Mutterschaft deshalb ein Problem. Hinzu kommt, dass die Kesb-Behörden unter besonderem medialen Druck stehen. Neu werden deshalb sämtliche Oberrichter und Gerichtspräsidien im Umgang mit Medien geschult. (rwy)
