Seit drei Jahren ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft. Das brachte gehörigen Mehraufwand für die Gerichte mit sich, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.
Zählten die
Aargauer Bezirksgerichte zuvor jedes
Jahr um die 20'000 Falleingänge,
waren es im Jahr 2014 mit
den KESR-Verfahren schlagartig über
36'000 Fälle.
Laut Guido Marbet, Präsident des Aargauer
Obergerichts und der Justizleitung, ist jeder Ausfall wegen Krankheit oder Mutterschaft deshalb ein Problem. Hinzu kommt, dass die Kesb-Behörden unter besonderem medialen Druck stehen. Neu werden
deshalb sämtliche Oberrichter und Gerichtspräsidien
im Umgang mit Medien
geschult. (rwy)
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