Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber darf seine Leistungen in Deutschland vorerst bundesweit nicht mehr anbieten. Das Landgericht Frankfurt/Main hat in einem Eilverfahren eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.
Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine App «Uber» und «UberPop» befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von 250'000 Euro oder eine Ordnungshaft.
Die einstweilige Verfügung ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung von Uber ergangen. Das Unternehmen kann Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses bitten. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung ist in diesem Fall allerdings die einstweilige Verfügung gültig. Als Klägerin war die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, sei der Vermittlungsdienst Uber nach Ansicht der Richter «als Teilnehmerin an einem von dem jeweiligen Fahrer begangenen Verstoss anzusehen». Das Unternehmen will laut der Zeitung gegen die neue bundesweit geltende Verfügung Widerspruch einlegen.
Das US-Unternehmen Uber ist mittlerweile in 42 Ländern tätig und stösst vielerorts auf Widerstand. Es erlaubt unter anderem Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife.
Entsprechend gross ist der Widerstand der Taxibranche gegen den Dienstleister. In der Schweiz bietet Uber seine Dienstleistungen bisher nur in der Stadt Zürich an. (sda/dpa)