Gesellschaft & Politik

Kommission für strenge Deklarationspflicht bei Importfleisch

Der Nationalrat will eine neue Deklarationspflicht für Importfleisch.Bild: KEYSTONE
Tierschutz

Kommission für strenge Deklarationspflicht bei Importfleisch

29.08.2014, 15:0529.08.2014, 15:48
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Ist importiertes Fleisch nicht nach den Standards des Schweizer Tierschutzgesetzes produziert worden, soll dies künftig auf der Etikette stehen. Dies fordert die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK). Der Bundesrat lehnt eine solche Deklarationspflicht ab.

In der WBK obsiegten die Befürworter strengerer Regeln deutlich: Mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative von Pierre Rusconi (SVP/TI) zugestimmt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Nach dem Willen Rusconis soll die Deklarationspflicht für alle importierten Produkte aus getöteten Tieren gelten, die für den menschlichen Konsum bestimmt sind. Entsprechen die Produkte nicht dem Schweizer Tierschutzgesetz, sollen die Verpackungen mit der Angabe «aus Haltungsform, Jagd oder Schlachtung, die nicht Schweizer Recht entsprechen» versehen werden. Dies würde auch im Offenverkauf oder für die Speisekarte im Restaurant gelten.

Stimmt die ständerätliche Schwesterkommission zu, kann die Nationalratskommission einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, über den dann das Parlament befindet. Die WBK des Nationalrats möchte den Bundesrat zudem beauftragen, einen Bericht über die aktuelle Situation der Etikettierung eingeführter Produkte zu erstellen. Sie hat ein entsprechendes Kommissionspostulat eingereicht.

Aus Sicht des Bundesrates unverhältnismässig

Der Bundesrat lehnt eine Deklarationspflicht dieser Art ab, wie seiner am Vortag veröffentlichten Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss mit ähnlichem Anliegen zu entnehmen ist.

Der Berner SVP-Nationalrat Albert Rösti fordert, dass Lebensmittel mit dem Satz «Aus in der Schweiz verbotener Produktionsmethode stammend» gekennzeichnet werden. Ohne diese Deklaration sollen Produkte nicht mehr importiert werden dürfen, wenn sie dem Schweizer Tierschutzgesetz nicht entsprechen.

Der Bundesrat erachtet das als unverhältnismässig. Bereits bei geringsten Abweichungen vom Schweizer Recht müssten die Produkte gekennzeichnet werden, argumentiert er. Für die Umsetzung entstünde bei Wirtschaft und Vollzugsbehörden «ein exzessiver administrativer Zusatzaufwand», Konsumentinnen und Konsumenten könnten verunsichert werden.

Verletzung von WTO- und EU-Abkommen

Zudem stelle sich die Frage der Praktikabilität, weil gemäss der Motion auch Convenience-Produkte wie Tiefkühllasagne entsprechend gekennzeichnet werden müssten, gibt der Bundesrat zu bedenken. Auch wäre die Umsetzung unvereinbar mit dem WTO-TBT-Abkommen und den vertraglichen Vereinbarungen mit der EU im Rahmen des Agrarabkommens.

Der Bundesrat weist ferner darauf hin, dass gewisse in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden bereits heute deklariert werden müssten, etwa der Einsatz von Hormonen und Antibiotika als Leistungsförderer oder Käfighaltung in der Eierproduktion.

Zur importierten Lebensmitteln ist auch eine Volksinitiative hängig. Die Grünen fordern mit ihrer Initiative «für nachhaltig produzierte Lebensmittel», dass für importierte Nahrungsmittel die Schweizer Standards gelten sollen. (gag/sda)

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