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Deutsche Justizministerin will AfD-Verbotsverfahren prüfen lassen

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Alice Weidel und Tino Chrupalla teilen sich das Parteipräsidium der AfD.Bild: keystone

Deutsche Justizministerin will AfD-Verbotsverfahren prüfen lassen

22.05.2025, 16:4622.05.2025, 16:46
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epa12074899 Designated German Justice Minister Stefanie Hubig poses before the official signing of a coalition agreement for a new German government in Berlin, Germany, 05 May 2025. The new German gov ...
Stefanie Hubig ist für eine Prüfung eines Antrages auf ein Verbot der AfD. Bild: keystone

Deutschlands Justizministerin Stefanie Hubig plädiert für eine Prüfung eines Antrages auf ein Verbot der rechtspopulistischen AfD.

Man müsse die Partei «als mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst nehmen», sagte die Sozialdemokratin der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». «Dazu gehört unbedingt, ein Parteiverbot zu prüfen», fügte sie hinzu. Und weiter:

«Das Parteiverbot ist das schärfste Schwert, das unsere Demokratie gegen ihre organisierten Feinde hat. Man darf es nicht voreilig ziehen.»
Stefanie Hubig

Das heisse umgekehrt: «Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen.»

Hohe Hürden für ein Verbot

Hubig kündigte an, dass sich die seit gut zwei Wochen amtierende deutsche Regierung zu einem Verbotsverfahren beraten und eine gemeinsame Antwort finden werde. Sie sieht auch das Parlament in der Pflicht, sich mit dem Thema zu befassen.

«Ich möchte auch betonen: Im Bundestag und im Bundesrat muss die Diskussion ebenfalls stattfinden.»
Stefanie Hubig

Denn der Antrag auf ein Verbotsverfahren könne nicht nur von der Bundesregierung gestellt werden, sondern eben auch von Bundestag oder Bundesrat.

Die Rufe nach der Einleitung eines Verbotsverfahrens waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» hochgestuft hatte.

Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Die AfD (Alternative für Deutschland) hatte bei der Bundestagswahl im Februar ihren Stimmenanteil auf 20,8 Prozent verdoppelt und war zur zweitstärksten Kraft geworden.

Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis gelegt und führt die AfD daher weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. Innenminister Alexander Dobrindt hatte die Befürworter eines Verbotsverfahrens darauf hingewiesen, dass das Gutachten des Verfassungsschutzes für ein solches Verfahren nicht ausreicht.

Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für ein Verbot reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Meinungen vertritt. Sie muss diese auch aktiv und aggressiv-kämpferisch verfolgen. Zudem muss das Erreichen dieser verfassungsfeindlichen Ziele zumindest möglich erscheinen. (sda/dpa)

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MrJS
22.05.2025 17:02registriert November 2015
Ich frage mich, ob das bei 20 % Wähleranteil sinnvoll ist. Wäre es nicht viel besser, die radikalen Parteimitglieder einzeln mit einem Politikverbot zu belegen? Ich glaube nicht, dass 20 % der Deutschen rechtsextrem sind.
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