International
Deutschland

AfD verbieten? Was dafür spricht – und was dagegen

FILE - Alice Weidel, co-leader of the Alternative for Germany (AfD), speaks during the election party at the party's headquarters in Berlin Germany, Feb. 23, 2025. (Soeren Stache/DPA via AP, Pool ...
Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD, bezeichnete 2013 in einer E-Mail Sinti, Roma und Araber als «kulturfremde Völker», von denen «wir überschwemmt werden». Bild: keystone

Soll die AfD verboten werden? Was dafür spricht – und was dagegen

11.05.2025, 09:2311.05.2025, 13:43
Mehr «International»

Am 2. Mai 2025 stufte das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln (BfV) die Partei «Alternative für Deutschland» (AfD) «aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei» als «gesichert rechtsextremistisch» ein. Zwar setzte der Verfassungsschutz die Einstufung einige Tage später aus verfahrenstechnischen Gründen aus. Nichtsdestotrotz stellt sich mehr denn je die Frage, ob eine Partei mit teilweise eindeutig rechtsextremen Exponenten und Inhalten in einer Demokratie toleriert werden muss – oder ob ein Verbot gerechtfertigt ist.

Der Inlandgeheimdienst kam in seinem nicht öffentlichen Gutachten zum Schluss, dass sich der Rechtsextremismus-Verdacht bestätigt und in wesentlichen Teilen sogar «zur Gewissheit verdichtet» hatte, die AfD verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung.

Zuvor wurden bereits die AfD-Landesverbände in Thüringen (2021), Sachsen-Anhalt (2021) und Sachsen (2023) durch die jeweiligen Verfassungsschutzämter als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft. Im Zuge dieser Entscheide wurde erstmals die konkrete Möglichkeit eines AfD-Verbots aufgegriffen.

Ein Verbotsverfahren ist freilich alles andere als einfach, wie auch Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. Neben den formellen, verfahrenstechnischen Hürden gibt es auch grundsätzliche Bedenken, ob das Verbot einer Partei wie der AfD, die immerhin in der letzten Bundestagswahl mehr als 20 Prozent der Stimmen holte und damit zweitstärkste Partei im Bundestag wurde, dem demokratischen System mehr schaden als nützen könnte. Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren ab und was sind die Vorteile und Nachteile eines Verbots?

Verfassungsrechtliche Grundlage

Die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, sieht die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Das Grundgesetz zieht damit Lehren aus der Machtergreifung der NSDAP in der Weimarer Republik. Rechtsgrundlage ist Artikel 21 Absatz 2, wo es heisst:

«Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.»
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Hürden für ein Parteiverbot sind allerdings hoch. Ein Verbotsverfahren beantragen können nur der Bundestag, der Bundesrat – also die beiden Kammern des Parlaments – und die Bundesregierung. Nur bei einer Partei, deren Organisation sich auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkt, ist auch dessen Regierung antragsbefugt. Der Entscheid über das Verbot liegt beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Stimmt es dem Verbotsantrag zu, werden die Partei, ihre Nachfolgeorganisationen, Kennzeichen und Propagandamittel für illegal erklärt. Die Partei verliert überdies alle Mandate und ihr Vermögen wird eingezogen.

12.11.2024, Baden-W�rttemberg, Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (l-r), Christine Langenfeld, Rhona Fetzer, Doris K�nig (Vorsitzende), Ulrich Maidowski, Astrid Wallrabenstein,  ...
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist die gerichtliche Instanz, die in Deutschland über ein Parteiverbot entscheidet.Bild: keystone

Für ein Verbot reicht es noch nicht aus, wenn eine Partei oberste Verfassungswerte ablehnt. Sie «muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen», das heisst, sie setzt sich in «aktiv-kämpferischer Weise» für die Abschaffung der Demokratie ein. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die darauf hinweisen, dass die Partei ihre verfassungswidrigen Ziele auch tatsächlich erreichen könnte – daran scheiterte etwa der letzte Verbotsantrag gegen die NPD im Jahr 2017. Karlsruhe urteilte damals, die rechtsextreme Partei sei zwar verfassungswidrig, aber zu unbedeutend, um ihre Pläne durchzusetzen.

Eingeschränkt sind auch die im Grundgesetz verankerten Werte, gegen die eine Partei aktiv vorgehen muss, damit sie überhaupt verboten werden kann. Es handelt sich um drei zentrale Werte:

  • Schutz der Menschenwürde: Der Grundsatz, dass alle Menschen gleich viel wert sind.
  • Demokratie: Legitimation von staatlicher Herrschaft durch Wahlen.
  • Rechtsstaatlichkeit: Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt und eine Kontrolle durch unabhängige Gerichte.

Parteiverbote in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik, die seit 1949 besteht, gab es bisher zwei Parteiverbote: 1952 wurde die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, die sich als Nachfolgepartei der NSDAP verstand. 1956 ereilte dasselbe Schicksal die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

epa05721082 (FILE) - Flags wave during a rally of far-right wing party NPD at a home for asylum seekers in Eisenhuettenstadt, Germany, 01 May 2014 (reissued 16 January 2017). The German Federal Consti ...
Gegen die NPD, die sich 2023 in «Die Heimat» umbenannte, wurden zwei Verbotsverfahren eingeleitet, die beide nicht zu einem Verbot führten. Bild: EPA/DPA

Nicht erfolgreich waren hingegen zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich heute «Die Heimat» nennt. Ein erstes Verfahren scheiterte 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen, noch bevor es zur Verhandlung vor dem BVerfG kam. Das Gericht sah im Umstand ein Verfahrenshindernis, dass V-Leute (Vertrauenspersonen, die verdeckt mit staatlichen Stellen zusammenarbeiten) des Verfassungsschutzes die NPD-Führungsebene infiltriert und damit möglicherweise deren Entscheidungen beeinflusst hatten. 2017 scheiterte ein zweiter Anlauf wie erwähnt an der mangelnden Bedeutung der NPD. Das BVerfG befand, die Partei verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, habe aber keine Chance, diese zu erreichen.

Das Trauma der NSDAP-Machtergreifung

Parteiverbote gibt und gab es nicht nur in Deutschland – in der Schweiz wurden zum Beispiel 1940 die Kommunistische Partei und die frontistische Nationale Bewegung der Schweiz (NBS) verboten. Möglicherweise ist aber in Deutschland die Angst vor extremistischen Parteien grösser als anderswo, und das liegt am kollektiven Trauma, das die Machtergreifung der NSDAP mit all ihren verheerenden Folgen bewirkt hat. Wäre die Nazi-Partei rechtzeitig verboten worden, hätte dies womöglich den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust verhindert. Kein Wunder, dass in der Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD stets auf das Beispiel der NSDAP verwiesen wird.

Reichskanzler Adolf Hitler verneigt sich vor Reichspräsident Paul von Hindenburg und gibt ihm die Hand. Das Foto des Fotografen Theo Eisenhart der New York Times wurde nach 1945 zur Medienikone des Ta ...
Der Tag von Potsdam am 21. März 1933: Reichskanzler Hitler gibt sich zahm und verneigt sich vor Reichspräsident Hindenburg. Bild: Wikimedia/Bundesarchiv

Tatsächlich war die 1920 gegründete NSDAP in einigen Ländern der Weimarer Republik wegen «Republikfeindlichkeit» bereits 1922 verboten worden, nach dem Hitlerputsch 1923 dann reichsweit. Das Verbot blieb bis 1925 bestehen. Ein neuerlicher Versuch, die Nazi-Partei zu verbieten, scheiterte indes 1930. In diesem Jahr war die NSDAP bei der Reichstagswahl zur zweitstärksten Partei hinter der SPD aufgestiegen; sie konnte ihre Vertretung im Reichstag von 12 auf 107 Sitze ausbauen.

Die Beamten versuchten, die NSDAP nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches und Paragraf 4 des Republikschutzgesetzes – letzterer ähnelt den entsprechenden Bestimmungen des Grundgesetzes – zu verbieten. Laut der «Denkschrift», die sie zu diesem Zweck erstellten, arbeitete die NSDAP «auf eine Revolution mit gewaltsamen Mitteln» hin, «deren Ziel über die nationalsozialistische Diktatur die Errichtung des nationalsozialistischen ‹Dritten Reichs› ist». Wie wir heute wissen, kam es genau so.

Die Reichsregierung unter Reichskanzler Heinrich Brüning entschied sich jedoch Ende 1930, dem Verbotsantrag der Beamten nicht Folge zu leisten. Man betrachtete Repression als Irrweg und setzte darauf, die NSDAP politisch zu bekämpfen. Die Entscheidung wurde auch dadurch erleichtert, dass Hitler beteuerte, nur legale Mittel anwenden zu wollen. Er legte selbst einen Eid auf die Verfassung ab.

Wäre die NSDAP 1930 verboten worden, hätte man Hitler, der damals noch österreichischer Staatsangehöriger war, verurteilen und abschieben können. Er wäre dann wohl nicht Reichskanzler geworden. Allerdings hätte ein NSDAP-Verbot sehr wahrscheinlich zu bürgerkriegsähnlichen Unruhen geführt; die Nazi-Partei wäre vermutlich über Tarnorganisationen und im Untergrund weiterhin aktiv geblieben. In Wirklichkeit aber kam es 1933 zum Versuch, Hitler als Reichskanzler in einer deutschnationalen Regierung einzubinden. Diese Rechnung ging bekanntermassen nicht auf: Hitler nutzte das Amt, um die ohnedies bereits lädierte Demokratie gleich ganz abzuschaffen.

ADN-ZB/Archiv
Heinrich Brüning
Politiker des Zenrums und Staatsmann
geb. 26.11.1885 in Münster
gest. 30.3.1970 in Norwich (Vt.)
Brüning war 1921/30 Geschäftsführer des Deutschen Gewerkschaftsbundes, 1 ...
Brüning um 1930. Der Reichskanzler schreckte vor einem Verbot der NSDAP zurück.Bild: Wikimedia/Bundesarchiv

Nun ist die AfD nicht die NSDAP, Weidel ist nicht Hitler und 2025 ist nicht 1930 oder 1933. Historische Vergleiche sind stets mit Vorsicht zu ziehen, zumal unser Urteil über die Akteure der Vergangenheit von unserer Kenntnis der Folgen ihrer Handlungen beeinflusst ist. Ob ein Verbot der AfD angebracht ist, hängt zu einem grossen Teil von der Einschätzung ihrer Gefährlichkeit für das demokratische System ab – und diese Einschätzung kann durchaus differieren. Es genügt dafür freilich nicht, einen Blick in das Parteiprogramm der AfD zu werfen. Vielmehr müssen auch Äusserungen und Handlungen von Parteiexponenten berücksichtigt werden.

Was spricht für ein Verbot?

  • Wehrhafte Demokratie:
    Ein demokratisches System muss über Instrumente verfügen, seine Abschaffung über demokratische Wege zu verhindern. Das Parteiverbot ist ein solches Instrument der wehrhaften Demokratie. Es entspricht dem Grundsatz des Philosophen Karl Popper, Intoleranten keine Toleranz entgegenzubringen: «(...) wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.»

    Joseph Goebbels, später Nazi-Propagandaminister, bekannte 1928: «Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. (...) Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freifahrkarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache.»
Joseph Goebbels
Joseph Goebbels, Propagandaminister im «Dritten Reich». Bundesarchiv, Bild 102-17049 / Georg Pahl
  • Radikalisierung der AfD:
    In den vergangenen Jahren hat sich die AfD, die 2013 noch als euroskeptische und wirtschaftsliberale Partei gegründet wurde, zusehends radikalisiert. Die Zeiten, in denen die Partei noch den Extremisten Björn Höcke ausschliessen wollte, sind längst vorbei. Die Parteivorsitzende Alice Weidel hat mittlerweile grosse Teile seiner völkischen Ideologie und Rhetorik übernommen.
  • Priorität der rechtlichen Ebene:
    Da die AfD nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, muss sie verboten werden, erst recht nach der nun erfolgten Einstufung als «gesichert rechtsextremistisch». Politische oder taktische Erwägungen – etwa, dass die Partei durch ein Verbotsverfahren attraktiver werden könnte – dürfen nicht im Vordergrund stehen. Vielmehr geht es primär um die rechtliche Ebene.
  • Signalwirkung:
    Nur schon die Einleitung eines Verbotsverfahrens rüttelt als Warnschuss einen Teil der AfD-Wähler – vornehmlich die Protestwähler – auf und macht ihnen klar, dass die Partei nicht mehr auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Dieses Wählersegment wird deshalb davor zurückschrecken, weiterhin die AfD zu wählen. Ein Verbot der AfD hätte zudem eine Signalwirkung auf andere Parteien, die sich künftig verfassungswidrig verhalten könnten.
  • Zerschlagung der Strukturen:
    Ein erfolgreiches Verbotsverfahren würde die Strukturen der AfD zerstören: Ihre parlamentarische Vertretung in Bundestag, Landtagen und Gemeinden würde wegfallen, ebenso ihre staatliche Finanzierung. Sie könnte nicht mehr für ihre Ziele werben und Anhänger mobilisieren.
  • Inhaltliche Bekämpfung reicht nicht:
    Die inhaltliche Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Positionen der AfD genügt nicht, um ihren schädlichen Einfluss einzudämmen. Auch rechtliche Mittel zum Schutz der Demokratie müssen genutzt werden. Ein Verbotsverfahren schliesst überdies die inhaltliche Auseinandersetzung nicht aus.
  • Opfermythos:
    Die AfD inszeniert sich ohnehin als Opfer der – wie sie es nennt – «Kartellparteien» und wird immer Gründe finden, sich in dieser Rolle einzurichten. Verzichtet man deshalb auf Massnahmen gegen die Partei, geht ihre Strategie auf.
  • Grösse der Partei:
    Da die AfD mittlerweile zur zweitgrössten Partei im Bundestag aufgestiegen ist, besteht die Gefahr, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich umsetzen könnte. Ebendies war im Fall des zweiten NPD-Verbotsverfahrens nicht gegeben und führte daher zu dessen Scheitern. Das Grundgesetz macht zudem ein Parteiverbot nicht vom Stimmenanteil einer Partei
    abhängig.
  • Schutz von Minderheiten:
    Der demokratische Staat hat die Pflicht, Minderheiten zu schützen, die unter der Politik der AfD zuerst und am stärksten leiden würden. ​
epa06200525 Bjoern Hoecke, member of the federal state parliament of Thuringia for AfD speaks during a demonstration of 'Alternative for Germany' party (AfD) in Magdeburg, East Germany, 12 S ...
Björn Höcke, der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, strebt die ethnische Homogenisierung Deutschlands an. Bild: EPA

Was spricht gegen ein Verbot?

  • Demokratie muss Widerspruch aushalten:
    Auch politische Positionen, die dem Grundgesetz widersprechen, müssen ausgehalten werden. Erst wenn ein konkretes, aktiv kämpferisches Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtsfest nachgewiesen ist, kann ein Verbot erfolgen. Das Verbot einer Oppositionspartei darf nur das allerletzte Mittel sein.
  • Repräsentationslücke:
    Ein Verbot der AfD wäre undemokratisch, da es bedeutende Teile der Bevölkerung ihrer politischen Repräsentation berauben würde. Die Anliegen von Millionen Wählern wären parlamentarisch nicht mehr vertreten.
  • Gesinnung lässt sich nicht verbieten:
    Eine Partei kann verboten werden, die Gesinnung ihrer Wähler jedoch nicht – und schon gar nicht die Gründe, die sie zu ihrer Wahlentscheidung bewogen haben.
  • Entfremdung von der Demokratie:
    Ein Verbotsverfahren wäre kontraproduktiv und würde weitere Teile der Bevölkerung von der Demokratie entfremden. Die AfD würde davon profitieren, da sich diese Leute mit ihr solidarisieren würden und sie so noch mehr Zulauf erhielte. Obendrein könnte die Partei von der Aufmerksamkeit profitieren, die ein Verbotsverfahren ihr über Jahre hinweg garantieren würde.
  • Risiko des Scheiterns:
    Die Gefahr besteht, dass das Verbotsverfahren vor Gericht scheitert. Dies würde von der AfD und ihren Anhängern als demokratische Legitimation gefeiert und die Partei und ihre Positionen als verfassungskonform erscheinen lassen. Die Möglichkeit eines Parteiverbots wäre damit auf Jahre vom Tisch.
  • Zeichen der Hilflosigkeit:
    Ein juristisches Vorgehen gegen politische Konkurrenten wäre ein Eingeständnis des Scheiterns und würde als Panikreaktion der etablierten Parteien interpretiert, die sich nicht mehr anders zu helfen wissen. Dies umso mehr, als die AfD in jüngster Zeit grosse Erfolge bei Wahlen einheimsen konnte. Selbst wenn objektive Gründe für ein Verbot vorliegen, würde sich trotzdem zwangsläufig der Eindruck verfestigen, man wolle die politische Konkurrenz per Justiz ausschalten.
  • Opfermythos:
    Die AfD inszeniert sich stets als Opfer des «Systems». Ein lange dauerndes Verbotsverfahren würde dieser Behauptung Argumente liefern. Ein Verbot der AfD würde von ihren Anhängern als Beleg dafür ausgelegt, dass Deutschland keine Demokratie ist. Es könnte zudem bisherige Mitte-rechts-Wähler für solche Behauptungen empfänglich machen.
  • Präzedenzfall:
    Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, untersteht dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das dieser Behörde gegenüber weisungsbefugt ist. Wer das BMI kontrolliert, könnte auch andere Parteien ins Visier nehmen. Ein erfolgreiches Verbotsverfahren gegen die AfD würde einen Präzedenzfall schaffen, der später auch andere Parteien treffen könnte.
  • Verbotskaskade:
    Sollte die AfD verboten werden, würden sich sofort Ersatzparteien bilden – die dann wieder verboten werden müssten.

Verwendete Quellen:

Weidel und Lanz geraten in Talkshow über Ukraine und geopolitische Lage aneinander

Video: watson/lucas zollinger
DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
So zerstört man Rechtspopulismus
1 / 24
So zerstört man Rechtspopulismus
Auf Facebook teilenAuf X teilen
In dieser Stadt zeigt sich, was auf Deutschland zukommt, wenn die AfD regiert
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
400 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Knut Knallmann
11.05.2025 09:41registriert Oktober 2015
Meine Meinung zur AfD ist die gleiche wie zur SVP: Die wenigsten von deren Wähler stehen zu 100% hinter dem gesamten Wahlprogramm sondern wählen sie hauptsächlich wegen der Zuwanderung und einer allgmeinen Unzufriedenheit mit dem Staat und dessen Leistungen. Wenn man sich Deutschland und seine vergammelnde Infrastruktur und die Probleme mit der Zuwanderung anschaut, kann man schon verstehen, warum Unzufriedenheit herrscht. Die AfD zu verbieten bringt aber meiner Meinung nach nichts. Die Menschen würden sich in ihrer Opferrolle bestätigt fühlen. Löst stattdessen lieber die Probleme im Land.
22250
Melden
Zum Kommentar
avatar
Gerd Müller
11.05.2025 09:38registriert August 2022
Vielen Dank für die gute Übersicht.
Ein Punkt fehlt allerdings beim Dafür: Eine Nachfolgepartei zu gründen, wäre für die Akteure ziemlich riskant. Wenn ein Gericht zu dem Schluss käme, dass die neue Partei nur eine AfD unter neuem Namen wäre, drohten den Funktionären bis zu drei Jahre Gefängnis (§86 Strafgesetzbuch).
Auch da hat die Bundesrepublik aus den Fehlern der Weimarer Republik gelernt.
9424
Melden
Zum Kommentar
avatar
Dr. Rodney McKay
11.05.2025 10:16registriert September 2024
Wenn die anderen Parteien endlich anfangen würden, sich der Probleme der deutschen Wähler anzunehmen und diese zu lösen, wäre ein Verbot überflüssig, weil es dann keinen Grund mehr gäbe, die AfD zu Wählen.

Wir werden nun schnell sehen ob die neue Regierung es begriffen hat oder nicht.
9430
Melden
Zum Kommentar
400
    Abbruch statt Ausbau: Schweizer Industrie macht bei Trumps Zollwahn nicht mit
    Der amerikanische Markt ist für die hiesigen Industriefirmen sehr wichtig, dennoch knicken sie nicht ein. Eine neue Umfrage des Branchenverbands Swissmem bringt Überraschendes zutage.

    Martin Hirzel ist ein ruhiger Mann. Doch wenn der oberste Schweizer Industrievertreter auf Donald Trumps Zollhammer zu sprechen kommt, dann werden seine Worte lauter. Sollten die USA hart bleiben und die Schweiz nach der 90-tägigen Schonfrist mit einem Einfuhrzoll von 31 Prozent belegen, dann sei das «schädlich », ja sogar «dramatisch» für den hiesigen Werkplatz. Mehr als die Hälfte der Schweizer Industriefirmen müsste mit empfindlichen Margenverlusten rechnen, ein Viertel dürfte sich aus dem Geschäft mit den USA gar ganz zurückziehen.

    Zur Story