Darum sind E-Trotti-Fahrten gefährlicher als bisher angenommen – besonders für Frauen
Eine neue Studie zu E-Trottinetts zeigt: Wer damit stürzt, riskiert schwere Kopf- und Bauchverletzungen – und das viel öfter als auf dem Velo oder Motorrad.
«E-Trottinett-Unfälle zeigen ein ganz eigenes Verletzungsprofil», schreiben Forscherinnen und Forscher in der am Donnerstag in der Fachzeitschrift «Scientific Reports» veröffentlichten Studie. Sie analysierten Daten von über 15'000 E-Trottinett-, Velo- und Motorradfahrenden mit mittelschweren bis schweren Verletzungen in England und Wales.
Das Resultat: E-Trottinett-Fahrende schlagen besonders häufig mit dem Kopf auf. Das Risiko für ein schweres Schädel-Hirn-Trauma ist bei ihnen 3,45-mal höher als bei Motorradfahrern und 1,74-mal höher als bei Velofahrenden. Auch Organschäden sind nach E-Trottinett-Unfällen häufiger.
Als einen Hauptgrund nannten die Autoren die geringe Helmtragequote. Zudem trage die Bauweise mit hohem Schwerpunkt zum Risiko bei.
Frauen besonders häufig betroffen
Für E-Trottinett-Fahrerinnen scheint das Verletzungsrisiko besonders hoch: Laut einer am Donnerstag in der Fachzeitschrift «Scientific Reports» veröffentlichten Studie verunglücken Frauen 2,1-mal häufiger schwer.
Ihr Kollisionsrisiko ist ausserdem um 36 Prozent höher als das von Männern, was laut der Autoren daran liegen könnte, dass die meisten E-Trottinetts auf männliche Körperproportionen ausgelegt sind. (leo/sda)
An diese Regeln müssen sich E-Trotti-Fahrende in der Schweiz halten
Trottoir tabu
Abseits der Strassen oder Velowege ist der E-Trottinett-Verkehr nicht gestattet. Wer trotzdem auf dem Trottoir fährt, kann mit einer Busse von vierzig Franken geahndet werden.
Altersgrenze und Ausweispflicht
Grundsätzlich ist E-Trottinett-Fahren ab 14 Jahren erlaubt - Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen dafür aber einen Führerausweis der Kategorie M. Wer diesen Ausweis bei einer Kontrolle nicht dabei hat, wird gebüsst. Unter 16-Jährigen, die beim Fahren ohne Führerausweis erwischt werden, droht ein Strafverfahren.
Wer zu zweit fährt, zahlt
Ebenfalls untersagt ist die Fahrt zu zweit: Diese Vorgabe dient insbesondere dem Schutz von Jugendlichen. Ein Missachten der Vorschrift kann zwanzig Franken Busse kosten.
Freihändig fahren verboten
Beim Fahren darf der Lenker nicht vollständig losgelassen werden, denn freihändiges Fahren ist strikt verboten und kostet zwanzig Franken Busse. (sda)
