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Justiz

Wien: Frau verklagt Stadt wegen 50 Cent WC-Kosten

Wien, Schönbornpark // Vienna, Schönborn Park *** Vienna, Schönbornpark Vienna, Schönborn Park
Wer sitzen will muss auf Wiener Toiletten zahlen.Bild: imago

50 Cent für's Sitzen auf dem Klosett findet Wienerin nicht nett und verklagt die Stadt

19.08.2026, 15:3319.08.2026, 15:33

Eine 27-jährige Frau hat die Stadt Wien wegen einer Benutzungsgebühr von 50 Cent für öffentliche Toiletten verklagt.

Da Männer für das Pissoir nichts zahlen müssten, verstosse diese Regelung gegen das Antidiskriminierungsgesetz der Stadt, begründet ihre Anwältin Petra Laback die Klage. Der Fall sei ins Rollen gekommen, nachdem ihre Mandantin mit einem Freund eine Toilettenanlage aufgesucht und sich gefragt habe, warum sie zahlen müsse, ihr Begleiter aber nichts. «Das ist ihr sehr aufgestossen», sagt Laback der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Vor einer Woche habe sie eine Klage beim Bezirksgericht Innere Stadt eingebracht, die Stadtverwaltung habe nun noch Gelegenheit, Einspruch zu erheben, so die Anwältin. Für den Fall, dass der Einspruch ausbleibt, rechne sie mit 1'000 Euro (rund 940 Franken) Schadenersatz zugunsten der 27-Jährigen. «Meiner Mandantin geht es nicht ums Geld. Sie würde die Summe spenden», stellt die Juristin klar.

Das betont die Klägerin auch auf einer eigens eingerichteten Website, mit der sie andere Frauen aufrufen will, es ihr gleichzutun. «Mir geht es darum, dass solche Ungerechtigkeiten aufhören», schreibt sie.

Schild mit Hinweis auf Toilette WC *** Sign indicating toilet WC
Dass nur ein Geschlecht sich ohne zu Bezahlen erleichtern kann, sei diskriminierend.Bild: imago

Stadt sieht Gebühr durch Aufwand gerechtfertigt

Die Stadt Wien sieht das völlig anders. Von den 167 WC-Anlagen, die die Stadt betreibe, seien bei 27 die Kabinen kostenpflichtig, heisst es in einer Stellungnahme der österreichischen Hauptstadt. In diesen hochfrequentierten Anlagen werde während der festgelegten Betreuungszeiten permanent externes Reinigungspersonal eingesetzt. «Dadurch kann eine einwandfreie Benutzung gewährleistet werden.» In Zeiten ausserhalb der Personalbetreuung stehe ein grosser Teil dieser WC-Anlagen ebenfalls kostenlos zur Verfügung.

In einem ähnlichen Fall hatte die Gleichbehandlungskommission des Bundes bereits 2010 entschieden, dass keine unmittelbare Diskriminierung vorliege. Die Nutzung einer Toilettenkabine koste beide Geschlechter die gleiche Gebühr. Darüber hinaus sei es etwas anderes, ob eine Toilette oder ein Pissoir zur Verfügung gestellt werde. (nil/sda/dpa)

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