Eisbären geweckt: Schiffsreisender muss Strafe zahlen
Ein ungewöhnlicher Vorfall auf dem norwegischen Archipel Spitzbergen hat ein juristisches Nachspiel: Ein Tourist wurde mit einem Bussgeld von 50'000 norwegischen Kronen – umgerechnet rund 4'305 Franken – belegt, weil er mit dem Nebelhorn eines Schiffes einen schlafenden Eisbären geweckt hatte. Das bestätigte der Gouverneur des Territoriums am Donnerstag.
Der Vorfall ereignete sich Anfang August, als ein Schiff durch einen Fjord im Nordwesten Spitzbergens fuhr. Gouverneur Lars Fause erklärte laut BBC in einer Stellungnahme, die Besatzung habe beim Vorbeifahren einen am Ufer schlafenden Eisbären entdeckt. «Eine Person an Bord betätigte daraufhin das Schiffsnebelhorn, weckte das Tier, das sich daraufhin an einen anderen Ort begab.»
Gesetz schützt Eisbären vor Störungen
Grundlage für die Strafe ist das Naturschutzrecht des Archipels: Auf Spitzbergen ist es ausdrücklich verboten, Eisbären «unnötig zu stören, anzulocken oder zu verfolgen». Der Eisbär steht dort seit 1972 unter Schutz. Das Svalbard-Umweltgesetz schreibt zudem vor, dass jeglicher Verkehr im Archipel so zu erfolgen hat, dass die heimische Tierwelt – darunter Eisbären, Robben, Wale, Rentiere und Polarfüchse – nicht unnötig beeinträchtigt wird. Bei der letzten wissenschaftlichen Zählung im Jahr 2015 wurden auf dem Archipel rund 250 Eisbären erfasst.
Es ist nicht das erste Mal, dass Besucher Spitzbergens für die Störung von Wildtieren zur Kasse gebeten werden. Im Jahr 2024 wurde ein Tourist mit 11'500 Kronen – etwa 990 Franken – bestraft, weil er einem Walross zu nahe gekommen war.
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