Die mächtigste und reichste Monarchie Europas kämpft gegen die Abtreibung
Das Fürstentum Liechtenstein sorgt selten für Schlagzeilen. Nun aber bahnt sich im kleinen Nachbarland der Schweiz mit etwas mehr als 40'000 Einwohnern eine Staatskrise an. Bald könnte das Stimmvolk über eine Initiative entscheiden, die eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs mit einer Fristenlösung nach Schweizer Vorbild fordert.
Bislang sind Abtreibungen im «Ländle» mit wenigen Ausnahmen verboten. Betroffene Frauen müssen in die Schweiz oder nach Österreich ausweichen. Diesen Missstand will das Initiativkomitee beseitigen. Die nötigen 1000 Unterschriften seien praktisch beisammen, teilte es am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Bis Ende Juli läuft die Sammelfrist, die Abstimmung könnte bereits im November stattfinden. In der Schweiz wäre der Fall klar: Sagt das Stimmvolk Ja, sind Abtreibungen künftig erlaubt. In Liechtenstein aber ticken die Uhren anders. Erbprinz Alois, der die Amtsgeschäfte führt, sagte dem «Liechtensteiner Vaterland», er werde bei einer Annahme sein Veto einlegen.
Reich, katholisch und mächtig
Damit könnte er den Volksentscheid übersteuern und annullieren. Das wirft ein Schlaglicht auf ein Fürstenhaus, das sehr reich, sehr katholisch und sehr mächtig ist. Die meisten europäischen Monarchien haben politisch kaum noch Einfluss. Eine Ausnahme ist der Fürst von Monaco, doch selbst er besitzt nicht die Machtfülle seines liechtensteinischen Pendants.
Seit einer Verfassungsreform von 2003 können Fürst Hans-Adam II. und sein ältester Sohn Alois, der seit 2004 das Tagesgeschäft leitet, Entscheidungen von Volk und Parlament per Veto blockieren. Sie können das Parlament auflösen und die Regierung entlassen, und wenn es hart auf hart kommt, können sie das Land per Notrecht regieren.
Mit der Schweiz verbunden
Es sind Zustände, die an die Zeiten des Absolutismus erinnern und häufig kritisiert werden. Das Volk aber folgte bislang stets den Vorgaben aus dem Schloss hoch über dem Hauptort Vaduz. Denn mehrfach schon hat der Monarch mit dem Rückzug oder gar Wegzug gedroht, und ein Fürstentum ohne Fürstenhaus können sich viele Liechtensteiner nicht vorstellen.
Liechtenstein ist auf vielfältige Weise mit der Schweiz verbunden. Seit 1924 existiert eine Zoll- und Währungsunion. Der FC Vaduz ist erst im Frühjahr zum wiederholten Mal in die Super League aufgestiegen. Auch mental empfinden viele im wohlhabenden Liechtenstein eine Nähe zur Schweiz. Das Fürstenhaus aber tickt österreichisch.
Erst seit 1938 im Ländle
Der Stammsitz der Dynastie ist nicht das Schloss in Vaduz, sondern die Burg Liechtenstein in Niederösterreich. Lange residierte die Familie in ihrem herrschaftlichen Palais in Wien. Erst mit dem «Anschluss» Österreichs an Nazi-Deutschland 1938 verlegte der damalige Fürst Franz Josef II. den Wohnsitz der Familie ins Ländle am Rhein, wo sie seither lebt.
Seinem Sohn Hans-Adam war die Abhängigkeit von der Schweiz ein Dorn im Auge. Schon 1970 erklärte der damals 25-jährige Erbprinz in einer Rede, Liechtenstein müsse aussenpolitisch aus dem «Rucksack der Schweiz» aussteigen. Schon ein Jahr nach seinem Amtsantritt als neuer Regent 1989 wurde das Fürstentum Mitglied der UNO, zwölf Jahre vor der Schweiz.
Fürstliche Verfassungsreform
Und nur eine Woche nach dem Schweizer Nein im Dezember 1992 sagte das Stimmvolk in Liechtenstein Ja zum EWR-Beitritt und damit zur Integration in den EU-Binnenmarkt. Schon dieser Entscheid hatte das Land an den Rand einer Staatskrise geführt, denn Hans-Adam II. hatte die Abstimmung gegen Bedenken von Regierung und Parlament «durchgeboxt».
Als Folge lancierten Fürst und Erbprinz die Verfassungsreform, die ihre heutige Machtfülle zementierte. Dem Stimmvolk wurde einzig die Möglichkeit eingeräumt, die Monarchie per Volksentscheid abzuschaffen. Die sogenannte Fürsteninitiative wurde 2003 mit 64,3 Prozent Ja angenommen. Ein Gegenprojekt scheiterte mit mehr als 80 Prozent Nein.
Drohung mit Wegzug nach Wien
Ganz freiwillig erfolgten diese Entscheide nicht, denn Hans-Adam hatte im Fall einer Ablehnung seiner Fürsteninitiative mit dem Wegzug nach Wien gedroht. Davon liessen sich seine Untertanen beeinflussen. Im folgenden Jahr übertrug der Fürst die Amtsgeschäfte wie erwähnt an seinen Sohn Alois. Er blieb aber Staatsoberhaupt.
Seit dem Rückzug aus der Tagespolitik kümmert sich der äusserst geschäftstüchtige Hans-Adam vor allem um die Mehrung des Familienvermögens. Dazu gehört etwa die Privatbank LGT, die sich im Alleinbesitz des Fürstenhauses befindet. Beobachter halten die Herrscherfamilie des kleinen Liechtensteins für die reichste Monarchie Europas.
Erste Vetodrohung
Der 58-jährige Erbprinz Alois gibt sich im Gegensatz zum distanzierten 81-jährigen Vater volksnah. «Seine Durchlaucht», so die offizielle Anrede, lässt sich von den Untertanen sogar duzen. Bei seinen katholischen Überzeugungen aber kennt er keinen Spass. Das zeigte sich 2011, als erstmals über den Schwangerschaftsabbruch abgestimmt wurde.
Schon damals drohte Alois mit dem Veto, und die Untertanen «gehorchten». Mit 52 Prozent wurde die Volksinitiative nur knapp abgelehnt, und die Stimmbeteiligung war auffällig niedrig. Deshalb wurde im folgenden Jahr eine Volksinitiative zur Abschaffung des Vetorechts lanciert. Erneut drohte das Fürstenhaus mit Rück- und Wegzug, und erneut gab es ein Nein.
Zaghafte Modernisierungen
Gegen die fürstliche Familie scheint in Liechtenstein kein Kraut gewachsen zu sein, wobei sie sich einer Modernisierung nicht komplett verschliesst. Gegen die vor zwei Jahren vom Parlament beschlossene Ehe für alle gab es aus dem Schloss keinen Einwand. Einzig die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare bleibt tabu.
Abtreibungen im Ausland sind seit einigen Jahren straffrei, und für eine Aufhebung des geltenden Informationsverbots über Schwangerschaftsabbrüche zeigte sich Erbprinz Alois offen, wobei dieses im heutigen Zeitalter ohnehin anachronistisch wirkt. Ansonsten aber soll weiterhin «das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes gelten», hält das Fürstenhaus fest.
Das Stimmvolk scheint dies anders zu sehen. Laut einer Umfrage des Liechtenstein-Instituts befürworten 62 Prozent eine Fristenregelung. Falls es sich auch in der Abstimmung über die fürstliche Vetodrohung hinwegsetzt, wäre die Staatskrise im beschaulichen Liechtenstein perfekt. Dort ticken die Uhren vielleicht anders, aber ewig nachgehen können sie nicht.
