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EU-Aussenminister beschliessen Sanktionen gegen russische Söldnerfirma

EU-Aussenminister beschliessen Sanktionen gegen russische Söldnerfirma

13.12.2021, 14:2513.12.2021, 14:25

Die Aussenminister der EU-Staaten haben Sanktionen gegen die russische Söldnerfirma Wagner und mit ihr verbundene Unternehmen und Personen beschlossen.

This handout photo taken from a video released on Friday, April 16, 2021 by Russian Defense Ministry Press Service shows, Russian special forces units board a helicopter during an exercise in the Tamb ...
Russische Spezialkräfte während einer Übung, April 2021.Bild: keystone

Grund für den Schritt sind insbesondere die Aktivitäten von Wagner in Syrien, Libyen und der Ukraine, wie der Rat der Mitgliedstaaten und Diplomaten am Montag bestätigte. Bei den Einsätzen des Unternehmens kommt es nach Erkenntnissen der EU auch immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen.

Der Beschluss der Aussenminister sieht den Angaben zufolge konkret vor, die Wagner Group sowie drei mit ihr verbundene Firmen und acht Personen auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Dies bedeutet, dass ihre in der EU vorhandenen Vermögenswerte eingefroren werden und betroffene Personen nicht mehr in die EU einreisen dürfen. Auch dürfen Unternehmen und Bürger aus der EU mit den Betroffenen keine Geschäfte mehr machen. Der Sanktionsbeschluss sollte noch am Montag im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.

Aufregung in der EU hatte es zuletzt wegen eines möglichen Einsatzes von Wagner in Mali gegeben. Die Mitgliedstaaten drohten dem Krisenland daraufhin für den Fall eines Auftrages für die russische Firma offen mit einem Ende der Unterstützung.

Die EU ist in Mali unter anderem mit einer militärischen Trainingsmission aktiv (EUTM Mali). Ziel des Einsatzes ist es eigentlich, die Streitkräfte in der Region durch Beratung und Ausbildung zu unterstützen, damit sie Bedrohungen durch terroristische Gruppen effektiv entgegentreten können. Der instabile Krisenstaat wird seit Jahren von islamistischen Terrorgruppen geplagt. (sda/dpa)

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