«Wahrscheinlich rechtswidrig»: Höchster US-Richter kritisiert Trumps Ballsaal
In ungewöhnlich scharfen Worten hat John Roberts, der höchste amerikanische Richter, am Montag seine konservativen Kollegen am Supreme Court kritisiert. In einem feurigen Dissent, der sechs Seiten zählt, schrieb der Chief Justice nicht nur, dass die Gerichtsmehrheit ein «wahrscheinlich rechtswidriges» Prestigeprojekt von Präsident Donald Trump bewilligt habe – obwohl dieses eindeutig gegen ein uraltes Gesetz verstosse.
Er monierte auch, dass sich die Gerichtsmehrheit über Standards hinweggesetzt habe, die sie in anderen Verfahren selbst hochgehalten habe. «Die heutige Entscheidung ist kein Sieg für die Gewaltenteilung», hält Roberts fest – nachdem er sich in den vergangenen Monaten immer wieder den Vorwurf hatte gefallen lassen müssen, er selbst nehme die Gewaltenteilung nicht sehr ernst.
Konkret ging es in dem Urteil um den Festsaal, den Trump beim Weissen Haus für geschätzte 400 Millionen Dollar bauen will. Eine Denkmalschutzorganisation wirft der Regierung vor, dass dieser Annex illegal sei, weil der Präsident den Kongress vorgängig nicht um Zustimmung gebeten habe. Trump fand diesen Einwand lächerlich; er ist der Meinung, dass er als Präsident das Recht hat, am Weissen Haus Anpassungen vorzunehmen. So liess er nicht nur den Rosengarten umgestalten und den «East Wing» abreissen, um Platz für den Ballsaal zu machen – Trump baut sich zurzeit auch einen Helikopterlandeplatz im Garten des ikonischen Gebäudes.
Roberts beschuldigt seine Kollegen der Heuchelei
Die Anwälte der Regierung verpackten diese Argumentation in eine juristische Begründung. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass die Klägerin National Trust for Historic Preservation in the United States gar nicht die Befugnis besitze, das Bauwerk zu verhindern. Mit 5 zu 4 Stimmen entschied nun am Montag eine Gerichtsmehrheit, dass diese Sichtweise höchstwahrscheinlich der Realität entspreche. Die Klägerin habe ästhetische Vorbehalte gegen den geplanten Neubau vorgebracht, heisst es im Urteil sinngemäss. Solche subjektiven Gründe reichten aber nicht aus, um eine Rechtsverletzung geltend zu machen.
Roberts zerfetzt diese Begründung in seinem schriftlichen Dissent. Darin verweist er auf ein Supreme Court-Urteil aus dem Jahr 2009, das von der konservativen Koryphäe Antonin Scalia verfasst worden war. Darin hatte Scalia, der 2016 verstarb, geschrieben: «Blosse ästhetische Interessen» reichten aus, damit jemand die Bedingungen erfülle, um eine Klage einzureichen.
Auch lässt Roberts den Einwand der Gerichtsmehrheit nicht gelten, dass der Festsaal beim Weissen Haus Teil eines militärischen Komplexes sei. Die Vorinstanz habe ausdrücklich entschieden, dass die Regierung den Bunker fertigstellen könne, in den sich der Präsident im Krisenfall zurückziehen soll. Der Rechtsstreit drehe sich einzig um die oberirdischen Bauten, schreibt er in einer Fussnote.
Trump freut sich über das positive Urteil
Dass der Chief Justice sich bemüssigt sah, seine konservativen Kollegen derart hart zu kritisieren, deutet auf Unstimmigkeiten hinter den Kulissen hin. Ebenfalls ungewöhnlich ist es, dass Roberts einen Dissent veröffentlicht, der dann nur von den drei linken Richterinnen am Supreme Court unterstützt wird. Der seit 2005 amtierende Roberts gilt eigentlich als Taktierer, der sich am Supreme Court nur in Ausnahmefällen überstimmen lässt. Vielleicht hoffte er vergeblich auf die Hilfe von Amy Coney Barrett oder von Brett Kavanaugh?
Wer das Urteil der Mehrheit geschrieben hat, geht aus den Gerichtsakten nicht hervor. Auch üben die Richter ganz leise Kritik am Vorgehen des Präsidenten, weil er den Festsaal in Eigenregie durchboxen will, ohne zuvor den Kongress um Zustimmung zu fragen. Das mag Trump egal sein, für ihn zählt letztlich nur der Sieg. Auf Truth Social schrieb er: Das «ganze Land» werde stolz auf den neuen Festsaal sein, der spätestens im Sommer 2028 fertiggestellt werde. Und zwar «under budget and ahead of schedule», also billiger und schneller als gedacht.
Die Klage gegen Trumps Festsaal geht nun zurück an die erste Instanz, das Bundesgericht in Washington. Dieses kann sich theoretisch den Anweisungen des Supreme Court widersetzen und wieder einen Baustopp verlangen. Aber weil eine Mehrheit des höchsten Gerichts bereits deutlich gemacht hat, dass der Klägerin die Befugnis fehle, gerichtlich gegen Trumps Prachtbau vorzugehen, ist ein schnelles Ende des monatelangen Rechtsstreits absehbar. (schweizheute.ch)

