Neue Entwicklungen im Fall Epstein: Gemäss Autopsie erlitt der wegen Missbrauchs minderjähriger Mädchen angeklagte US-Unternehmer bei seinem Tod mehrere Brüche in seinen Halsknochen. Dies berichtet die «Washington Post» mit Bezug auf zwei Personen, die mit der Autopsie vertraut seien.
Einer der Knochen, die in Epsteins Hals gebrochen wurden, ist der Zungenbeinknochen, der bei Männern in der Nähe des Adamsapfels liegt.
Solche Brüche können bei Menschen auftreten, die sich selbst aufhängen, insbesondere wenn sie älter sind, so Forensiker und Studien zu diesem Thema.
Aber: Weitaus häufiger treten die Verletzungen bei Opfern von Morden durch Strangulierung auf, so Experten gegenüber der «Washington Post». Justizbeamten wollten die Erkenntnisse nicht kommentieren, so die Zeitung weiter.
Diese Details sind die ersten Ergebnisse der Autopsie von Epstein. Der 66-Jährige starb am frühen Samstagmorgen, nachdem die Wachen ihn in seiner Zelle im Metropolitan Correctional Center in Manhattan gefunden hatten. Wiederbelebungsversuche blieben erfolglos.
Die Abteilung der Chefpathologin von New York City, Barbara Sampson, hat die Autopsie von Epsteins Leiche am Sonntag durchgeführt. In einem kurzen Statement nach der Autopsie legte sich Sampson nicht auf eine Todesursache fest. Diese sei abhängig von weiteren Informationen («pending further information at this time»).
Doch was ist damit gemeint? Leute, die mit der Autopsie vertraut sind, sagten gegenüber der «Post», dass Sampsons Büro unter anderem zusätzliche Informationen über Epsteins Zustand in den Stunden vor dessen Tod suche.
Das könnten unter anderem Videos aus den Gefängnisfluren sein, die zeigen, ob jemand in der Nacht, in der er starb, in Epsteins Zelle eingedrungen ist. Weiter Ergebnisse von toxikologischen Untersuchungen, um festzustellen, ob es ungewöhnliche Substanzen in seinem Körper gab. Und nicht zuletzt auch Interviews mit Wachen und Insassen, die in der Nähe seiner Zelle waren.
Gemäss Jonathan L. Arden, Präsident des Nationalverbands der US-amerikanischen Pathologen, kann ein Zungenbein unter vielen Umständen gebrochen werden. Es werde aber häufiger mit mörderischer Strangulation als mit selbstmörderischem Hängen beobachtet.
Aber auch das Alter der Verstorbenen sei wichtig, so Arden. Das Zungenbein bestehe bei jüngeren Menschen aus drei kleinen Knochen mit gelenkähnlichen Verbindungen, verhärte sich aber im mittleren Alter zu einer U-Form, die leichter brechen könne.
Arden, der nicht an der Epstein-Autopsie beteiligt war, sagte gegenüber der «Post» weiter, dass ein Fund solcher Brüche bei Autopsien im Normalfall umfangreichere Untersuchungen nach sich ziehen.
«Wenn das Zungenbein gebrochen wäre, würde das im Allgemeinen Fragen zur Strangulation aufwerfen. Aber das ist nicht endgültig und es schliesst selbstmörderisches Hängen auch nicht aus», präzisiert Arden weiter.
(mlu)
Also sind beide Optionen weiterhin offen, jedoch hat man jetzt ein Indiz, das bei der Aufklärung helfen kann.
Es bleibt spannend!