Schweiz
Aargau

Sexuelle Handlungen mit Behinderter (18) – Taxi-Chauffeur (61) freigesprochen

Das Bezirksgericht Bremgarten hat einen Taxifahrer vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einer geistig behinderten Frau freigesprochen.
Das Bezirksgericht Bremgarten hat einen Taxifahrer vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einer geistig behinderten Frau freigesprochen.bild: aargauer zeitung

Sexuelle Handlungen mit geistig Behinderter (18) – Taxi-Chauffeur (61) freigesprochen

Das Bezirksgericht Bremgarten hat einen 61-Jährigen freigesprochen, dem sexuelle Handlungen mit einer Abhängigen vorgeworfen wurden. Als Grund nannte das Gericht, dass bei der Beziehung kein Abhängigkeitsverhältnis bestanden habe.
17.10.2019, 20:53
Walter Christen / ch media
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Zwischen dem 61-jährigen Sepp und der 18-jährigen Anna (Namen geändert) kam es im Mai 2018 zu diversen intimen Kontakten, in deren Verlauf sich der 43 Jahre ältere und erfahrene Mann und die körperlich und geistig behinderte und unerfahrene junge Frau umarmten, küssten und er in ihr Höschen langte. Obschon er sie angewiesen hatte, niemandem davon zu erzählen, vertraute sich Anna ihrem engsten Umfeld an.

Es kam zu einer Strafanzeige und zur Anklage: Mehrfache sexuelle Handlungen mit Abhängigen wurde Sepp von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zur Last gelegt. Eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten bedingt, bei einer Probezeit von 2 Jahren, dazu eine Busse von 2000 Franken, die Übernahme der Verfahrenskosten von 170 Franken und der Anklagegebühr von 1800 Franken, lauteten die Anträge.

Die Abhängigkeit ausgenützt

Der Beschuldigte habe die Abhängigkeit von Anna ausgenützt und sie zu sexueller Handlung verleitet. Denn von 2017 bis Mitte 2018 hat der als Taxifahrer tätige Sepp die behinderte Anna wie ein persönlicher Chauffeur auftragsgemäss sehr oft an verschiedene Orte gebracht. Während dieser Zeit hat er die junge Frau und auch deren Angehörige näher kennengelernt.

Der Angeklagte habe aufgrund seiner Kontakte als Taxichauffeur um die körperliche und kognitive Behinderung gewusst, die sich bei seiner Kundin nach aussen eindrücklich manifestierten. Ebenso sei ihm bewusst gewesen, dass sie bislang keine sexuellen Erfahrungen und Erlebnisse gehabt hatte, führte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aus.Obschon Sepp von der Behinderung und der Unerfahrenheit seines Fahrgastes wusste, kam er mit Anna körperlich in Kontakt.

Statt sie auf direktem Weg nach Hause zu fahren, legte er mit ihr wiederholt so genannte Drink-Stopps ein, ging mit ihr am eigenen Geburtstag in den Zirkus und besuchte mit Anna einen Tierpark. Durch alle diese intensiven Kontakte habe der Angeklagte bei Anna immer grössere Sympathie und Zuneigung erworben, so die Staatsanwaltschaft. Seine Bemühungen hätten folglich zu einem gesteigerten Interesse von Anna an ihm geführt, sodass sie sich deshalb gegen die sexuellen Handlungen auch nicht zur Wehr gesetzt habe.

Der wortkarge Angeklagte verweigerte die Aussage

Der eher schmächtige Angeklagte gab sich an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bremgarten wortkarg und verweigerte die Aussage. Auf die Frage von Gerichtspräsident Lukas Trost, ob das Verfahren einen Einfluss auf seine Ehe habe, gab Sepp kleinlaut und knapp zu Protokoll: «Ja, schon...» Mehr war von ihm nicht zu erfahren.

«Anna war zum Zeitpunkt des Kontakts mit meinem Mandanten urteilsfähig und verliebt gewesen», hielt Sepps Verteidiger in seinem Plädoyer fest. Sie habe den Beschuldigten gerne getroffen und wollte von ihm in den Arm genommen werden. Sie habe sich bei Sepps Annäherungen nie gewehrt, die Küsse erwidert und sogar die Initiative ergriffen.

Da könne man nicht sagen, sein Klient habe eine Abhängigkeit ausgenützt. Mehr noch: Anna habe unter dem abrupten Abbruch der Beziehung gelitten. Sepp sei deshalb von Schuld und Strafe freizusprechen, beantragte der Verteidiger.

In der Tat gab es schliesslich einen Freispruch durch den Einzelrichter: Lukas Trost begründete sein Urteil damit, dass die Beziehung zwischen Sepp und Anna von freundschaftlicher Natur und nicht von einem Abhängigkeitsverhältnis geprägt war. «Der Auftrag des Beschuldigten als Taxichauffeur hat nichts mit einer Betreuungsfunktion zu tun gehabt», befand er.

Zudem habe sich Anna bereits in einem Alter befunden, in dem sie sehr wohl ein sexuelles Verhältnis pflegen durfte. «Strafrechtlich gesehen liegt somit keine Verfehlung des Beschuldigten vor, urteilte Lukas Trost. (aargauerzeitung.ch)

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Bruno Wüthrich
17.10.2019 22:13registriert August 2014
Es ist wahrscheinlich schon ok, wenn bei geistig Behinderten etwas genauer hingeschaut wird. Dagegen ist nichts einzuwenden. Aber es ist gut, wenn anerkannt wird, dass alle Menschen Bedürfnisse haben. Wir können nicht den IQ-Test entscheiden lassen, wer Sex haben darf und wer nicht.
Die Frau des Taxifahrers wird wohl aber keine Freude gehabt haben.
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Cityslicker
18.10.2019 08:47registriert Dezember 2014
Zugegeben, ich finde die Geschichte auch verstörend. Ethisch problematisch, doch juristisch wohl nicht angreifbar. Was aber journi-handwerklich überhaupt nicht geht, ist die Zwischenüberschrift im Artikel: „Die Abhängigkeit ausgenützt“ - wenn gerade dieser Vorwurf der Anklage doch vom Gericht im ergangenen Urteil widerlegt wurde. Für Verurteilungen sind hierzulande immernoch Gerichte zuständig, Bauchgefühle von Journalisten sollten nicht in pseudosachlichen Berichten versteckt werden.
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