Wird Untermiete bald schwieriger? Was du zur Änderung im Mietrecht wissen willst
Missbräuche bei der Untervermietung werden durch Wohnungsknappheit und Vermietungsportale begünstigt. Dagegen will das Parlament mit einer Änderung im Obligationenrecht vorgehen.
Bei der Gesetzesrevision handelt es sich um eine von zwei mietrechtlichen Vorlagen, über die das Schweizer Stimmvolk am 24. November abstimmt. Die andere Vorlage betrifft die Kündigung bei Eigenbedarf. Gegen beide Vorlagen ist das Referendum ergriffen worden.
Was sich mit einer Annahme ändert – und wer davon profitiert:
Wie ist die Untermiete geregelt?
Wer länger verreist, kann seine Mietwohnung untervermieten. Die Untermiete kommt bei Wohngemeinschaften oft zum Zug. Auch Geschäftsräume dürfen untervermietet werden. Dabei wird der Mieter zum Vermieter.
Bis anhin war dafür die Zustimmung des Vermieters erforderlich. In gewissen Fällen konnte dieser die Untermiete verbieten, etwa wenn die Wohnung zu teuer weitervermietet wird, wenn zu wenig Einzelheiten bekannt gegeben werden und wenn die Vermieterin durch die Untermiete einen «wesentlichen Nachteil» erfährt. Beispielsweise, wenn ein Zimmer in einem ruhigen Haus als Übungsraum einer Band genutzt wird.
Ein schriftlicher Untermietvertrag ist rechtlich nicht zwingend nötig.
Was will die Vorlage?
Um Missbräuche zu verhindern, will das Parlament die lockeren Regelungen ändern. Künftig müssen Mieterinnen und Mieter, die Räume untervermieten wollen, das entsprechende Gesuch an die Vermieterin oder den Vermieter schriftlich stellen. Dann müssen sie auf deren Zustimmung warten – ebenfalls schriftlich.
Ablehnen dürfen die Vermieterinnen solche Gesuche neu auch, wenn jemand seine Räumlichkeiten mehr als 2 Jahre untervermieten möchte.
Verletzt ein Mieter seine Pflichten im Zusammenhang mit der Untermiete, kann die Vermieterin diesen schriftlich abmahnen. Bei erfolgloser Mahnung kann der Mietvertrag innert 30 Tagen gekündigt werden.
Was sagen die Gegner?
Der Mieterverband hat gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen. Durch die Änderung werde die Mieterseite geschwächt und die Vermieterseite gestärkt. Es gehe «um gesetzliche Verschlechterungen», die den Kündigungsschutz schwächen und zu höheren Mieten führen.
Die Änderungen bringen gemäss Referendumskomitee einschneidende Einschränkungen für Hunderttausende Mietende: Etwa Wohngemeinschaften oder ältere Personen, die Wohnraum und Mietkosten teilen wollen. Auch Geschäftslokalen oder Arztpraxen, die sich Ladenfläche oder Praxisräume teilen, drohe künftig ein «Rauswurf wegen Kleinigkeiten» innerhalb von 30 Tagen. Zudem könnten Vermieter Untervermietungen ohne Grund ablehnen.
Das sei angesichts der ohnehin schon explodierenden Mieten ein Affront gegenüber Mieterinnen und Mietern, sagt Carlo Sommaruga, SP-Ständerat und Präsident des Mieterverbands.
Zum Nein-Bündnis gehören unter anderem die SP, die Grünen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travailsuisse, der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS), Avivo Schweiz, die Vereinigung aktiver Senior:innen und Selbsthilfeorganisation der Schweiz (VASOS), Avenir Social oder der Konsumentenschutz.
Was sagen die Befürworter?
Für die Revisionsvorlage sind SVP, FDP und Mitte. Auch der Hauseigentümerverband engagiert sich dafür.
Sie argumentieren mit den Missbräuchen von Mietern – etwa durch Dauervermietungen zu Preisen, die weit über dem lägen, was der Hauptmieter zahle. Zudem habe sich das Missbrauchspotenzial durch Plattformen wie Airbnb insbesondere in Städten und Tourismusorten noch verschärft.
Laut den Befürwortern würde die Gesetzesrevision den privaten Wohnungsbau attraktiver machen und damit einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsknappheit leisten.
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