Missbräuche bei der Untervermietung werden durch Wohnungsknappheit und Vermietungsportale begünstigt. Dagegen will das Parlament mit einer Änderung im Obligationenrecht vorgehen.
Bei der Gesetzesrevision handelt es sich um eine von zwei mietrechtlichen Vorlagen, über die das Schweizer Stimmvolk am 24. November abstimmt. Die andere Vorlage betrifft die Kündigung bei Eigenbedarf. Gegen beide Vorlagen ist das Referendum ergriffen worden.
Was sich mit einer Annahme ändert – und wer davon profitiert:
Wer länger verreist, kann seine Mietwohnung untervermieten. Die Untermiete kommt bei Wohngemeinschaften oft zum Zug. Auch Geschäftsräume dürfen untervermietet werden. Dabei wird der Mieter zum Vermieter.
Bis anhin war dafür die Zustimmung des Vermieters erforderlich. In gewissen Fällen konnte dieser die Untermiete verbieten, etwa wenn die Wohnung zu teuer weitervermietet wird, wenn zu wenig Einzelheiten bekannt gegeben werden und wenn die Vermieterin durch die Untermiete einen «wesentlichen Nachteil» erfährt. Beispielsweise, wenn ein Zimmer in einem ruhigen Haus als Übungsraum einer Band genutzt wird.
Ein schriftlicher Untermietvertrag ist rechtlich nicht zwingend nötig.
Um Missbräuche zu verhindern, will das Parlament die lockeren Regelungen ändern. Künftig müssen Mieterinnen und Mieter, die Räume untervermieten wollen, das entsprechende Gesuch an die Vermieterin oder den Vermieter schriftlich stellen. Dann müssen sie auf deren Zustimmung warten – ebenfalls schriftlich.
Ablehnen dürfen die Vermieterinnen solche Gesuche neu auch, wenn jemand seine Räumlichkeiten mehr als 2 Jahre untervermieten möchte.
Verletzt ein Mieter seine Pflichten im Zusammenhang mit der Untermiete, kann die Vermieterin diesen schriftlich abmahnen. Bei erfolgloser Mahnung kann der Mietvertrag innert 30 Tagen gekündigt werden.
Der Mieterverband hat gegen die Gesetzesänderung das Referendum ergriffen. Durch die Änderung werde die Mieterseite geschwächt und die Vermieterseite gestärkt. Es gehe «um gesetzliche Verschlechterungen», die den Kündigungsschutz schwächen und zu höheren Mieten führen.
Die Änderungen bringen gemäss Referendumskomitee einschneidende Einschränkungen für Hunderttausende Mietende: Etwa Wohngemeinschaften oder ältere Personen, die Wohnraum und Mietkosten teilen wollen. Auch Geschäftslokalen oder Arztpraxen, die sich Ladenfläche oder Praxisräume teilen, drohe künftig ein «Rauswurf wegen Kleinigkeiten» innerhalb von 30 Tagen. Zudem könnten Vermieter Untervermietungen ohne Grund ablehnen.
Das sei angesichts der ohnehin schon explodierenden Mieten ein Affront gegenüber Mieterinnen und Mietern, sagt Carlo Sommaruga, SP-Ständerat und Präsident des Mieterverbands.
Zum Nein-Bündnis gehören unter anderem die SP, die Grünen, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travailsuisse, der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS), Avivo Schweiz, die Vereinigung aktiver Senior:innen und Selbsthilfeorganisation der Schweiz (VASOS), Avenir Social oder der Konsumentenschutz.
Für die Revisionsvorlage sind SVP, FDP und Mitte. Auch der Hauseigentümerverband engagiert sich dafür.
Sie argumentieren mit den Missbräuchen von Mietern – etwa durch Dauervermietungen zu Preisen, die weit über dem lägen, was der Hauptmieter zahle. Zudem habe sich das Missbrauchspotenzial durch Plattformen wie Airbnb insbesondere in Städten und Tourismusorten noch verschärft.
Laut den Befürwortern würde die Gesetzesrevision den privaten Wohnungsbau attraktiver machen und damit einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsknappheit leisten.
Das schreit also förmlich nach Mogelpackung.
Und ganz ehrlich: Wenn SVP, FDP, Mitte und HEV für die Vorlage sind, ist es glasklar, wem die Vorlagen zu Gute kommen. Denjenigen, die eh schon genug haben
Zulasten von denjenigen, die in immer grössere Existenzsorgen geraten.
Ändern wir das endlich. Die bürgerliche Abzocke und Auspressung des Mittelstandes muss ein Ende haben, sonst geht es ewig so weiter.
Hier will der HEV und seine Lobbyisten in Bern und überall seine Macht demonstrieren und die Gesetzeslage zu ihren Gunsten abändern (es geht natürlich wie immer um sehr viel Geld!).
Wir sägen am Ast, auf dem wir sitzen!
Merken das die Mieter: innen in diesem Land nicht?
Ich hoffe auf zwei wuchtige "NEIN" bei den Mietvorlagen.
Also, ab an die Urne, ihr Wahlberechtigen.