Schweiz
Afrika

Diplomatin wegen Ausbeutung ihres Kindermädchens verurteilt

60 Stunden pro Woche für 1'300 Franken: Diplomatin wegen Ausbeutung verurteilt

21.07.2026, 12:00

Eine westafrikanische Diplomatin ist wegen Ausbeutung ihrer Angestellten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau abgewiesen.

Die Diplomatin wurde des Wuchers für schuldig befunden. Sie hatte eine Landsfrau angestellt, die sich um ihre autistische Tochter und den Haushalt kümmern sollte. Die Angestellte musste mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten und die Diplomatin griff ohne Erlaubnis auf deren Salärkonto zu, wie aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Beim Opfer handelt es sich um eine geschiedene Frau, die in ihrem Heimatland mittellos war. Im Juli 2014 kam die Analphabetin auf Kosten ihrer zukünftigen Arbeitgeberin in den Kanton Genf. Ihr Arbeitsvertrag sah eine 40-Stunden-Woche und einen Monatslohn von 1300 Franken vor.

In ihrer Beschwerde an das Bundesgericht bestritt die Arbeitgeberin die Vorwürfe. Die Richter halten die Aussagen des Opfers jedoch für glaubwürdig und stützen den Entscheid der Genfer Vorinstanz. Sie haben auch die posttraumatische Belastungsstörung der Angestellten berücksichtigt. Dieses Krankheitsbild werde bei Opfern von Ausbeutung und Menschenhandel oft festgestellt.

Separates Verfahren

Unabhängig vom Strafverfahren konnte die frühere Angestellte in einem Mediationsverfahren im Februar 2016 mehr als 13'000 Franken von ihrem vorenthaltenen Lohn erhältlich machen. Anschliessend an dieses Verfahren wandte sie sich ans Arbeitsgericht und zog bis vor das Bundesgericht, weil die Diplomatin nicht mehr zahlen wollte.

Das Bundesgericht anerkannte in diesem separaten Verfahren die Lohnforderung der Angestellten in der Höhe von 40'000 Franken. Davon abgezogen wird der Betrag, den sie bereits erhalten hat. (Urteil 7B_1301/2024 vom 1.6.2026) (sda)

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