Finanzminister Ueli Maurer erklärt dir den Steuer-AHV-Deal in 15 Punkten
Die Steuervorlage 17 wird mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat am Donnerstag beschlossen. Das Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen. Gleichzeitig wird die Altersvorsorge entlastet. Den Deal hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats aufgegleist. Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «kleinen Kunstwerk des politischen Kompromisses». Wir lassen ihn im Folgenden die Vorlage im Detail erklären:
STEUERPRIVILEGIEN
Die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften werden abgeschafft.
KAPITALEINLAGEPRINZIP
Börsenkotierte Unternehmen dürfen Kapitaleinlagereserven nur dann steuerfrei auszahlen, wenn sie in gleicher Höhe steuerbare Dividenden ausschütten. Ausnahmen gelten für Zahlungen innerhalb eines Konzerns und für Reserven, die im Rahmen eines Zuzugs vor Einführung des Kapitaleinlageprinzips im Jahr 2011 entstanden sind.
AHV
Die AHV erhält zusätzlich rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. So hoch werden die Kosten des STAF geschätzt. 1,2 Milliarden tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit insgesamt 0,3 Lohnprozenten bei. Jene 17 Prozent des MWST-Demografieprozents, die heute in die Bundeskasse fliessen, gehen künftig an die AHV. Das bringt 520 Millionen Franken. Der Bundesanteil an die AHV-Ausgaben wird von 19,55 auf 20,2 Prozent erhöht, was zu Mehreinnahmen von 300 Millionen Franken führt. Der AHV-Fonds rutscht dadurch drei bis vier Jahre später in den kritischen Bereich.
BUNDESSTEUER
Der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer wird von 17 Prozent auf 21,2 Prozent erhöht. Das verschafft den Kantonen den Spielraum für die Senkung der Gewinnsteuersätze. Die meisten Kantone planen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
GEMEINDEKLAUSEL
Im Zusammenhang mit dem höheren Kantonsanteil müssen neu auch Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Diese Bestimmung hat keine rechtsverbindliche Wirkung.
DIVIDENDEN
Dividenden auf Beteiligungen von mindestens 10 Prozent werden beim Bund zu mindestens 70 Prozent besteuert, bei den Kantonen zu mindestens 50 Prozent.
ZINSABZUG
Hochsteuerkantone können den Abzug eines fiktiven Zinses auf überschüssigem Eigenkapital zulassen. Dadurch sinkt die Gewinnsteuer. Voraussichtlich profitiert davon nur der Kanton Zürich.
FORSCHUNG
Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland kann zu 150 Prozent von den Steuern abgezogen werden.
PATENTBOX
In der Patentbox können die Kantone Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt besteuern. Die Entlastung darf höchstens 90 Prozent betragen.
STILLE RESERVEN
Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, können aufgedeckte stille Reserven während 10 Jahren abschreiben. Dadurch sinkt die Gewinnsteuer. Die stillen Reserven von Unternehmen, die ihre kantonalen Steuerprivilegien verlieren, werden gesondert besteuert.
MINDESTBESTEUERUNG
Die gesamte Entlastung durch Zinsabzug, Patentbox, Forschungsabzüge und gesonderte Besteuerung stiller Reserven ist auf 70 Prozent begrenzt.
KAPITALSTEUER
Die Kantone können bei der Kapitalsteuer Erleichterungen vorsehen.
TRANSPONIERUNG
Wer Beteiligungen an eine Firma verkauft, die ihm selber zu mindestens 50 Prozent gehört, soll den Gewinn immer versteuern müssen. Heute ist der Verkauf von Beteiligungen unter 5 Prozent steuerfrei.
FINANZAUSGLEICH
Im Zug der STAF wird auch der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst. Geändert wird die Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenpotenzial. Das könnte dazu führen, dass einige Kantone ressourcenstärker werden und mehr in den Finanzausgleich einzahlen müssen.
STEUERANRECHNUNG
Schweizerische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sollen unter Umständen Quellensteuern auf Erträgen aus Drittstaaten mit einer pauschalen Steueranrechnung geltend machen können. (wst/sda)
