Trotz Ständemehr-Entscheid: Bilaterale III sind auf Kurs
Eine Monsterdebatte war programmiert. Und sie musste sogar in die Verlängerung, denn der Ständerat konnte die Beratungen über die Bilateralen III mit der EU nicht wie geplant bis Mittwoch eintüten. Erst am Donnerstag um die Mittagszeit war Schluss, nach 24 Stunden Debatte. Immerhin konnte sie in der laufenden Herbstsession beendet werden.
Es wurde wie erwartet ein teilweise zäher und heftiger Schlagabtausch. Es begann schon am Montagabend mit einer Brandrede des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder gegen das mit der EU ausgehandelte Vertragswerk. Der Anwalt aus dem Lötschental bewies damit nur, dass sein Weitblick kaum über die heimischen Berggipfel hinausreicht.
Wer aufgrund dieses und anderer Störmanöver Schlimmes befürchtete, konnte am Ende aufatmen. Die Gesamtbilanz des Marathons ist für die Befürworter der Bilateralen III positiv. Zwar gab es einzelne Beschlüsse, die irritieren und noch zu reden geben werden, vor allem jener für das Ständemehr. Doch die Debatte ist nicht zu Ende. Eine Auslegeordnung:
Gesamtpaket
Am Ende nahm der Ständerat die Verträge mit 31 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung an. Das war in dieser Deutlichkeit nicht unbedingt zu erwarten. Gleichzeitig wehrte er Versuche ab, den Vertragstext gegenüber der Fassung des Bundesrats abzuändern. Ermahnungen, dass dies im Minimum ein Verstoss gegen Treu und Glauben wäre, wurden gehört.
Ebenfalls durchgewinkt wurde das Abkommen über die Lebensmittelsicherheit. Der Ständerat widerstand Querschüssen aus den Reihen der SVP. Es ist mit dem sogenannten Stabilisierungsteil gekoppelt, bei dem es um die institutionellen Fragen geht, etwa die dynamische Rechtsübernahme oder die Schiedsgerichtsbarkeit.
Einzeln behandelt wurde das kaum umstrittene Gesundheitsabkommen. Ein doppeltes Mehr lehnte der Ständerat klar ab. Das kontroverse Stromabkommen hingegen, das die Branche dringend fordert, wurde von Anfang an ausgeklammert. Die zuständige Energiekommission hat noch nicht darüber entschieden, es wird vermutlich in der Wintersession behandelt.
Zuwanderung
Bei der Umsetzung in Schweizer Recht hat der Ständerat irritierende Entscheide gefällt, und zwar beim ewigen Reizthema Zuwanderung. Wer die Beratungen am Dienstag verfolgte, erhielt den Eindruck, einige im Rat hätten das Nein zur 10-Millionen-Initiative im Juni noch nicht verarbeitet. Nun versuchten sie, auf diesem Weg Verschärfungen durchzudrücken.
So sollen EU-Zuwanderer künftig einen Strafregisterauszug vorlegen, wobei dieser Antrag nur mit Stichentscheid von Ratspräsident Stefan Engler (Mitte) angenommen wurde. Wenn der Bundesrat die geplante Schutzklausel aktiviert, soll eine Zuwanderungsabgabe fällig werden. Auch wird das Daueraufenthaltsrecht für Sozialhilfebezüger und Arbeitslose eingeschränkt.
Diese Entscheidungen stossen jedoch auf Widerstand. Kritik an der Zuwanderungsabgabe gibt es von Gastro- und Baubranche, in denen das Lohnniveau tief ist. Im Nationalrat werden es diese Punkte schwer haben. Es ist denkbar, dass sie im parlamentarischen Prozess gestrichen werden oder in einer harmloseren Kann-Formulierung übernommen werden.
Lohnschutz
Eher unerwartet waren auch die Beschlüsse beim Lohnschutz. Der Ständerat hielt nicht nur am Sozialpartner-Kompromiss fest, um den hart gerungen worden war. Er bestätigte die umstrittene Massnahme 14, die einen verstärkten Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen vorsieht. In diesem Punkt hatte es keine Einigung gegeben.
Der Bundesrat nahm die Massnahme von sich aus ins Paket auf und wurde vom Ständerat in seiner Linie bestätigt. Dieser setzte sich über Kritik vor allem aus dem Gewerbeverband hinweg. Sollte der Nationalrat diese Beschlüsse bestätigen, wovon auszugehen ist, sind die Gewerkschaften bei den Bilateralen III definitiv im Ja-Lager.
Ständemehr
Der grösste Streitpunkt war von Anfang an die Frage, ob das Paket oder zumindest der Stabilisierungsteil neben dem Volks- auch dem Ständemehr unterstellt werden soll. Das Bundesamt für Justiz hatte dies verneint und der Bundesrat diese Position übernommen. Im Ständerat aber setzten sich die Vertreterinnen und Vertreter der konservativen Kleinkantone durch.
Symptomatisch war, dass der Glarner Grüne Mathias Zopfi das Ständemehr entgegen der Linie seiner Partei unterstützte, während der Zuger FDP-Ständerat Matthias Michel, der stets dagegen argumentiert hatte, sich der Stimme enthielt. In beiden Fällen spielte der teilweise massive Druck aus ihren Heimatkantonen eine zentrale Rolle.
Mit dem Ständemehr dürfte eine Annahme der Verträge in der Volksabstimmung schwierig werden, lautet eine verbreitete Annahme. Das ist zu kurz gedacht. Wirklich problematisch wird es, wenn ein wahrscheinliches Volks-Ja durch ein Nein der Kantone überstimmt wird. Dies würde zu einer Zerreissprobe nicht nur mit der EU, sondern auch im Inland führen.
Es ist bezeichnend, dass die Befürworter des Ständemehrs diesen Aspekt ausblenden oder totschweigen, so auch im Kommentar der NZZ. Allerdings wird in Bern erwartet, dass der Nationalrat sich gegen das doppelte Mehr aussprechen wird und dieser Standpunkt sich auch in der Einigungskonferenz durchsetzen könnte. Doch es bleibt ein Pokerspiel.
Zeitplan
Der Nationalrat dürfte das Paket in der Wintersession behandeln. Allerdings gibt es Bestrebungen aus der SVP, die Beratung in den Kommissionen in die Länge zu ziehen. Manche Befürworter hoffen, dass die Abstimmung im Juni 2027 und damit vor den nächsten Wahlen stattfinden wird, doch dieser Zeitplan ist mehr als nur sportlich.
Dafür aber muss nicht nur der Nationalrat im Dezember darüber beraten, sondern auch die Differenzbereinigung mit dem Ständerat durchgezogen werden. In der kleinen Kammer dürfte sich die Lust auf diesen Kraftakt nach der Monsterdebatte in Grenzen halten. Und ohne Ständemehr müssten zudem 50’000 Unterschriften für ein Referendum gesammelt werden.
Das wahrscheinliche Szenario bleibt eine Abstimmung 2028. Insgesamt aber können die Befürworter nach der ersten Etappe im Ständerat zufrieden sein. Die Bilateralen III sind auf Kurs.
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